Bitte rechtlich freundlich
Peter Nowak 17.04.2006
Studierende aus Münster wollen erstmals die Frage der Kameraüberwachung an den Universitäten gerichtlich klären lassen
Mancher Erfolg kommt schneller als gedacht. Kaum haben drei Studierende des Fachbereichs Jura der Universität Münster vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Videoüberwachung an der Uni eingereicht, reagierte die Hochschulleitung. Sie ließ kürzlich einen Teil der inkriminierten Kameras auf dem Campus der Wilhelms-Universität
abbauen. An 20 Standorten, an zahlreichen Fachbereichen, aber auch in der Bibliothek und den Kellerräumen waren insgesamt 61 Kameras
angebracht.
Für die klagenden Kommilitonen ist diese Entscheidung ein besonderer Ansporn, die Klage weiter zu verfolgen. Schließlich hatte sich die Universitätsleitung vorher nicht veranlasst gesehen, die Kameras zu entfernen. Dabei haben die Kritiker schon längere Zeit mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen protestiert. So hatte die Gruppe "Kritische JuristInnen Münster" gemeinsam mit dem
AStA im letzten Jahr im Rahmen von Aktionstagen unter dem Motto:
Bürgerrechte ernst nehmen - Videoüberwachung verhindern auf dem Campus gut sichtbar eine Kamera aufgebaut und die Vorbeigehenden gefilmt. "Viele waren erschrocken, weil sie von der ständigen Überwachung vorher nichts gehört hatten. Da konnten wir viele Unterschriften für den Abbau der Kameras sammeln, die wir dann im Rektorat abgegeben haben", erklärte Matthias Lehnert, einer der klagenden Studierenden gegenüber Telepolis.
Auch Bettina Sokol, die
Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen begrüßt es, wenn die Rechtmäßigkeit der Kameraüberwachung an Hochschulen juristisch geprüft wird. Denn auch in der Vergangenheit gab es an verschiedenen Universitäten immer wieder Beschwerden über
Kameras am Campus. Zu juristischen Klagen ist es bisher aber noch nicht gekommen. So ist die Münsteraner Initiative auch ein Pilotprojekt, deren Ausgang über die westfälische Stadt hinaus von Bedeutung sein dürfte. Mit einem Urteil rechnet Lehnert in einigen Monaten.
Doch ein Gang durch mehrere Instanzen ist nicht unwahrscheinlich. Für die Kläger ist es auch eine Frage des Geldes. "Die Klage wird vom AStA der Uni finanziell und politisch unterstützt. Nur deshalb konnten wir uns zu diesem entschließen", meinte Lehnert. Er will über die juristische Klärung hinaus auch eine politische Debatte anregen. Denn die Allgegenwart der Überwachung hat auch im Bewusstsein vieler Menschen ihre Spuren hinterlassen, so dass es manchmal regelrecht anachronistisch erscheint, sich gegen die Kameraüberwachung zu wehren. Auch die Münsteraner Kritiker haben oft das Argument gehört, dass die Kameras nicht stören, weil man schließlich nichts zu verbergen habe.
Die Uni-Verwaltung macht sich diese Einstellungen natürlich auch zu Nutze. Es waren Studierende, die vor einigen Jahren den AStA darauf aufmerksam gemacht hatten, dass Räume ohne datenschutzrechtlich vorgeschriebene Hinweisschilder überwacht werden. Erst auf Kritik einer AstA-Referentin wurden die entsprechenden Symbole für die Kamerabeobachtung angebracht. "Auf einfache Fragen wie ‚Warum gibt es kein Hinweisschild?' oder noch einfacher ‚Warum hängt dort eine Kamera?' gab es keine Antworten", schreibt der Referent für politische Bildung im AStA der Uni Münster Tim Ackermann.
Datenschutzbeauftragte stößt auf taube Ohren
Auch nach dem Teilabzug einiger Kameras will die Verwaltung nicht auf die Anregung der Datenschutzbeauftragen eingehen. Die hatte in einem Schreiben auf die unklare rechtliche Situation hingewiesen und einen Abbau der Kameras bis zur "abschließenden datenschutzrechtlichen Bewertung" vorgeschlagen. Das lehnte die Uni-Leitung mit dem Verweis auf Sicherheitsbestimmungen ab. Gegenüber der Presse erklärte ein Sprecher, dass nur die Überwachungskameras bleiben würden, die "zwingend erforderlich" seien, um Einbrüche und Übergriffe auf Menschen auf dem Uni-Gelände zu verhindern. Damit machte der Sprecher allerdings implizit auch klar, dass die abgebauten Kameras nicht zwingend erforderlich waren. Auch sie waren bisher immer mit dem Sicherheitsinteressen der Studierenden begründet worden.
Auch außerhalb der Hochschulen sind die Proteste gegen die Videoüberwachung noch nicht ganz eingeschlafen. So hat sich in Leipzig ein breites
Bündnis für das Recht auf unüberwachte Plätze. Es erinnert daran, dass am 10.April 1996 die flächendeckende Überwachung von Plätzen und öffentlichen Gebäuden in Leipzig offiziell eingeführt wurde. Die Stadt war spielte hier eindeutig eine Vorreiterrolle. Mittlerweile haben sich 27 Städte dem Leipziger Modell angeschlossen. Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft dürfte sich die Zahl weiter erhöhen.
Das Leipziger Aktionsbündnis, das unter dem Motto "10 Jahre sind genug" zu Aktionstagen aufruft, sieht die Kameras im Kontext von Stadtplanung und Verdrängung bestimmter Bevölkerungsgruppen: "Nicht nur hier in Leipzig bildet sich eine neue soziale Apartheid heraus, von der vor allem Obdachlose, Drogennutzer, Jugendliche und Migranten betroffen sind. Armut soll unsichtbar gemacht werden", heißt es in dem Aufruf. Vielleicht können die juristischen und die außerparlamentarischen Initiativen einen Beitrag dazu leisten, dass den Menschen zur Kameraüberwachung wieder mehr einfällt als der
Blick in Merkels gute Stube.