Streit um Haftentschädigung
Birgit Gärtner 20.07.2006
Mzoudi soll kein Geld bekommen, weil sein Name auf der UN-Terrorliste steht
Abdelghani Mzoudi wurde beschuldigt, Helfershelfer des vermutlichen Todespiloten vom 11. September 2001, Mohammed Atta, gewesen zu sein. Insgesamt 428 Tage war er aufgrund dessen inhaftiert. Da er inzwischen rechtskräftig von diesem Vorwurf freigesprochen wurde, stünden ihm 4708.- € Haftentschädigung zu. Doch die Hamburger Justizbehörde kann und will das Geld nicht auszahlen, da Mzoudi auf der so genannten UN-Terrorliste steht. Mzoudis Anwalt Michael Rosenthal will seinem Mandanten dennoch zu seinem Recht verhelfen.
Die so genannte Terrorliste ist eine der "smart sanctions" der Vereinten Nationen (UN). Sie wird vom UN-Sicherheitsrat beschlossen, dann an die EU weitergeben und ist für alle Staaten bindend. Auf dieser Liste stehen Organisationen, die beschuldigt werden, terroristisch zu sein - allen voran Al-Qaida, aber auch beispielsweise kurdische und lateinamerikanische Befreiungsbewegungen. Darüber hinaus sind auch Namen von Einzelpersonen zu lesen, z.B. eben Abdelghani Mzoudi (
Kafka in Europa).
Der Marokkaner studierte in Hamburg-Harburg und gehörte zum persönlichen Umfeld Attas. Weil er dessen Testament unterzeichnet und während dessen Abwesenheit Bankgeschäfte erledigt hatte, wurde Mzoudi unterstellt, von Attas Plänen gewusst und ihn dabei logistisch unterstützt zu haben. Am 14. August 2003 wurde das Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) gegen ihn eröffnet. Im Dezember 2003 wurde er aus der Haft entlassen, obwohl der Prozess weiterhin andauerte. Im Februar 2004 wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen (
An die Grenzen der Wahrheitsfindung gestoßen), die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision gegen das Urteil ein. Im Juni 2005 bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Hamburger Richterspruch (
Mzoudi-Prozess: Freispruch vom BGH bestätigt). Mzoudi wurde daraufhin vom Hamburger Innensenator Udo Nagel (parteilos) aufgefordert, die BRD binnen zwei Wochen zu verlassen und reiste nach Marokko aus, wo er seither lebt.
Kürzlich erhielten seine Anwältin Gül Pinar und ihr Kollege Michael Rosenthal eine Mitteilung der Hamburger Justizbehörde, dass die Haftentschädigung nicht ausgezahlt werde. Das klingt nach Rache und hat den Beigeschmack, als ob in Hamburg Haftentschädigung nicht nach juristischen Gesichtspunkten, sondern personengebunden gezahlt würde. Doch die Hamburger Justizbehörde verstößt damit nicht gegen das Entschädigungsgesetz, ihr sind die Hände gebunden wie Rosenthal gegenüber Telepolis erläuterte:
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Selbst wenn sie wollte, die Behörde dürfte nicht auszahlen, ansonsten würde sie sich tatsächlich strafbar machen. Sie ist an die Weisung der UN gebunden, und wenn sie die Haftentschädigung auszahlte, würde sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen.
Nun ist es an Rosenthal und seiner Kollegin Pinar, ihrem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Ein kompliziertes juristisches Verfahren, über dessen Dauer Rosenthal keine Vermutungen anstellen mag. "Das ist absolutes Neuland", so der Anwalt. "Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie lange das dauern wird." Er will sich auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) berufen und mit dem "Fall Mzoudi" notfalls zum Bundesverfassungsgericht gehen.
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Artikel 6 Absatz 2 der
EMRK
Daraus leitet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ab, dass die Entschädigung nicht mit Gründen verweigert werden darf, die zur Unschuldsvermutung im Widerspruch stehen. Ein juristisches Abenteuer, eine echte Herausforderung für den Strafverteidiger. "Ich freue mich schon darauf", sagt er. "Denn dann können wir diese Frage ein für alle Mal klären."
In der Tat: Mzoudi ist nicht der einzige, dem die Haftentschädigung unter Berufung auf die EU-Terrorliste verweigert wird, auch Mamoun Darkazanli ist davon betroffen. Der syrisch-stämmige Kaufmann mit deutscher Staatsbürgerschaft wurde im Oktober 2004 aufgrund eines internationalen Haftbefehls, den die spanische Justizbehörden beantragt hatten, verhaftet (
"Schlüsselfigur" von al-Qaida in Europa). Spanien beschuldigte ihn, der finanzielle Statthalter Osama Bin Ladens in Europa gewesen zu sein und beantragte seine Auslieferung. Die wurde von Rosenthal und Pinar jedoch
vereitelt) und Darkazanli nach einer Weile aus der Haft entlassen. Vor einigen Tagen gab die Bundesanwaltschaft bekannt, dass ihre Ermittlungen gegen Darkazanli eingestellt worden seien und der Verdacht sich nicht erhärtet habe. Der spanische Haftbefehl gilt dennoch weiter.
Darkazanli steht keine Haftentschädigung nach dem Entschädigungsgesetz zu, weil er aufgrund eines spanischen Haftbefehls verhaftet wurde und die bundesdeutschen Behörden nur Amtshilfe leisteten. Aber auch sein Ersatzanspruch aus Art. 5 Abs. 5 der EMRK (Jede Person, die unter Verletzung dieses Artikels von Festnahme oder Freiheitsentzug betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz) kann nicht ohne weiteres ausbezahlt werden, weil auch sein Name auf der UN-Terrorliste steht.
Unterdessen wurde erneut ein vermeintliches Al-Qaida-Mitglied verhaftet. Kürzlich wurde Redouane E. aus Kiel auf dem Hamburger Hauptbahnhof festgenommen. Dem Mann marokkanischer Herkunft mit deutschem Pass wird vorgeworfen, Selbstmordattentäter für den Irak rekrutiert sowie Al-Qaida finanziell unterstützt zu haben. Zudem soll er als Nachrichtenkurier zwischen Said Bahaji und dessen in Hamburg lebender Ehefrau fungiert haben. Dieser Verdacht ergibt sich laut einer Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft "insbesondere aus den überwachten Chat-Gesprächen des Beschuldigten".
Said Bahaji gilt als einer der Verbündeten Attas, er soll die Attentate vom 11. September 2001 aktiv mit vorbereitet haben. Kurz vor dem Anschlag tauchte er unter und wird seitdem weltweit gesucht. Da die Bundesanwaltschaft davon ausgeht, dass Bahaji in das Al-Qaida-Netzwerk eingebunden sei, schlussfolgert sie, dass nur ein Mittelsmann eingesetzt würde, der in konspirativer Nachrichtenübermittlung geschult sei. Laut Bundesanwältin Monika Harms, kann "mit dieser vertrauensvollen Aufgabe nur eine Person aus dem Logistiknetzwerk der Al-Qaida betraut sein."