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Der Spatz in der Hand?

Christian Spließ 24.07.2006

Gema-Modell für private Podcaster

Noch in diesem Sommer, so GEMA-Sprecher Pappi auf dem Podcastday2006 im Mai, solle ein GEMA-Tarif für die Hobby-Podcaster, diejenigen also, die nicht kommerziell podcasten, stehen ([local] Labels und Podcasts: Kommerz versus Enthusiasmus?). Jetzt ist dieser vorläufige Tarif im Lizenzshop der GEMA verfügbar – doch stellt sich die Frage, ob der Spatz, den man jetzt in der Hand hält, vielleicht doch nicht besser ist als die Taube auf dem Dach.

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Dass die GEMA darauf bedacht ist, ihre Rechte zu wahren, dürfte keinen überraschen. Dass Podcaster auch bereit sind, für musikalischen Content innerhalb ihrer Erzeugnisse zu bezahlen, ist ebensowenig unbestritten. Bisher gab es keine Möglichkeit für deutsche Podcaster, legal Titel aus dem GEMA-Repertoire zu spielen. Dies hat sich jetzt geändert: Im Lizenzshop der GEMA finden sich Lizenzierungsmöglichkeiten für Podcaster, die keine kommerziellen Absichten verfolgen. Dazu dürfen die Podcasts nicht länger als 30 Minuten sein, 75% Wortanteil enthalten, die Titel dürfen nicht komplett ausgespielt werden, da die GEMA befürchtet, man könne sich aus den Podcasts die Musiktitel herausschneiden – nach der Hälfte der Zeit ist Schluss plus natürlich, dass Intro und/oder Outro moderiert sein müssen. Dazu kommen noch Vorgaben: Einzelne Episoden dürfen sich nicht nur auf einen Künstler beziehen, die Episodentitel dürfen die Namen von "Musikwerken und/oder Interpreten" nicht enthalten - und es gibt noch einige Regeln mehr, die Podcaster, welche das GEMA-Repertoire nutzen wollen, beachten müssen. Lizenzierte Podcasts werden, analog zu den Webradios, auf der Seite der GEMA gelistet, wobei diese [extern] Seite zum Zeitpunkt der Enstehung des Artikels noch nicht existierte bzw. nicht erreichbar war. Die Preisliste rangiert von 5,- Euro im Monat für die Nutzung eines Titels als Outro/Intro bis zu einer Pauschale von 30,- Euro für Intro/Outro und 31 Songs im Monat.

Es gibt allerdings eine Merkwürdigkeit, die die GEMA noch nachbessern muss. Es dürfen keine Künstlernamen oder die Namen von Musikschaffenden in den ID3-Tags erscheinen. Eine Betitelung eines Podcasts mit "Im heutigen Podcast spielen wir Britney Spears' Toxic" dürfte damit nicht unter die Regeln der GEMA fallen. Zugegeben, ein solcher Titel ist auch unwahrscheinlich, aber der ein oder andere Hobby-Podcaster könnte in den ID3-Tags ankündigen, was jetzt demnächst gespielt wird. Dazu sind die Tags flexibel genug. Allerdings findet sich auf der [extern] offiziellen Seite generell die Anmerkung:


Das Angebot im Lizenzshop gilt für alle Anbieter von Podcasts, … die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen …

Meint die GEMA damit wirklich die ID3-Tags, die für den Podcaster und den Hörer wichtig sind, damit er weiß, welche Sendung er da hört und welche Ausgabe der aktuellen Sendung? Oder sind die im AAC-Format üblichen Kapitelmarken gemeint, mit denen man das Musikfile an sich in einzelne Kapitel unterteilen und wie bei einer CD vor- und zurückspringen kann? Natürlich gibt es auch die Möglichkeit MP3s mit solchen Lesezeichen zu versehen, eine Technik, die allerdings momentan noch in den Kinderschuhen steckt und kaum angewandt wird. Jeder, der seine MP3-Sammlung nicht mit ID3-Tags versieht, wird bestätigen, dass das Wiederfinden eines Files in einer großen Sammlung unmöglich ist.

Sehen wir von dieser noch nicht geklärten Frage ab – und die GEMA betont ja auf der Seite, dass sie momentan die Lizenzen auf interimistischer Basis vergibt und den Markt beobachten wird – ist es natürlich begrüßenswert, dass endlich eine rechtlich sichere Situation für die Podcaster geschaffen wurde, die sich in das enge Regelkorsett der GEMA zwängen möchten. Zumal offenbar die Podcasts selbst unbegrenzt gelagert werden dürfen. Zumindest geht die GEMA in ihrem Regelwerk nicht auf diesen Punkt ein. Die Rechtsunsicherheit ist auf jeden Fall beseitigt worden, wirft man aber einen genaueren Blick auf die Regelungen, bleibt die Frage, warum man von podsafer Musik zum GEMA-Repertoire zwingend wechseln sollte, wenn nicht unbedingt ein Anlass dazu besteht.

Als Argument für die nur 50%-Ausspielung von Songs in Podcasts gibt die GEMA an:


Die Podcasting-Lizenzen werden durch diese Kriterien in der Intensität der Musiknutzung beschränkt, um zu verhindern, dass ganze Musikwerke oder beträchtliche Teile davon aus dem Podcast herausgeschnitten und als Musikdatei verwendet werden können.

Das ist natürlich das gute Recht der GEMA, denn anders als bei Webradios bezahlt man für Podcasts keine GEZ-Gebühr und darf daher auch nicht Werke herausschneiden. Die Bemessungsgrundlage für die 50% dürften wohl zeitlich festgemacht worden sein – von einem 2:30 Song dürften dann 1:15 im Podcast gespielt werden plus natürlich das Talk-Over über Outro und Intro. Interessant dürfte es natürlich bei Werken wie "Stairway to Heaven" oder "Bat out of Hell (Albenversion)" werden, die an die 8 bzw. 12 Minuten gehen. Sehen wir mal von einigen Werken der Band [extern] X-Japan ab, die mal eben locker die halbe Stunde, die der Podcast an Länge erreichen darf, überschreiten. Zugegeben, solche Stücke dürften eher die Ausnahme als die Regel sein. Generell stellt sich aber die Frage, was es dem Hörer oder dem Podcaster bringt, wenn nur die Hälfte des Songs zu hören ist. In einem Podcast, der die neuen CDs mehrerer Künstler vorstellt, ist es denkbar, den Song nach der Hälfte der Zeit auszufaden und etwas darüber zu erzählen. Es bleibt natürlich auch persönliche Geschmackssache und die Entscheidung des Podcasters selbst, ob diese Regelung seinen Vorlieben entspricht, allerdings dürfte es für den Hörer wesentlich angenehmer sein, einen Song komplett zu Gehör gebracht zu bekommen als nur bis zur Hälfte. Ein Argument wäre natürlich, dass sich der "Schulhofeffekt" einstellt und man sich nach dem kurzen Ausschnitt des Songs, weil dieser eben von einem Freund oder Bekannten aus der gleichen Ecke des Schulhofes empfohlen wurde, die Single oder das Album kauft.

Es ist schade, dass Sendungen unmöglich gemacht werden, in denen der Podcaster von jeweils einem einzigen Künstler mehrere CDs vorstellen möchte – das Werk von Nick Drake wird also ebensowenig vorstellbar sein wie eine Übersicht über das Leben und Werk von Madonna. Warum hier die GEMA eine Grenze zieht, ist für den Podcaster und auch für den Hörer kaum nachvollziehbar.

Es ist ebenfalls schade, dass versäumt wurde, eine einmalige Lizenz nur für eine bestimmte Podcastausgabe vergeben zu können. Dies ist anders als bei Webradios durchaus machbar und sinnvoll, wenn man die GEMA-Songs nicht permanent im Programm verwenden möchte, sondern nur ab und an für einen bestimmten Zweck. Dies kann natürlich auch mit einer Lizenz für 10,- Euro für einen Monat abgedeckt werden, allerdings zahlt man dann in diesem Modell vermutlich drauf, wenn wirklich nur ein Song verwendet wird.

In der ersten deutschen [extern] Podcastumfrage, die von Alex Wunschel initiiert wurde, wurde der durchschnittliche deutsche Podcast bei 19,1 Minuten Länge festgemacht. Von daher orientiert sich die GEMA durchaus an den Gewohnheiten der Podcaster, wenn der Podcast eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten soll – die meisten deutschen Podcasts sind in der Regel eher kürzer als länger, Ausnahmen wie "Chaosradio Express" bestätigen diese Regel eher. Nur Plaudertaschen werden vermutlich über einen Wortanteil von 75% kommen, wobei sich die Frage stellt, inwieweit die GEMA das von sich aus überprüfen möchte und kann. Anhand der wohl bald vorhandenen Liste kann jedenfalls leicht festgestellt werden, welcher Podcast lizenziert ist und welcher nicht.

Kleinigkeiten wie das Festmachen der Lizenz am Podcastnamen – der sicherlich kaum innerhalb eines Monats umbenannt werden wird, denn dann müsste eine neue Lizenz beantragt werden und man bekommt den Betrag für die alte Lizenz ja nicht erstattet – sind vernachlässigbar. Nichtkommerzielle Podcaster haben jetzt also eine Wahl zwischen zwei Alternativen: Entweder sie bedienen sich aus dem GEMA-Repertoire und pressen sich selbst in ein enges Regelkorsett oder sie greifen auf die Alternative Musikindustrie mit ihren freundlicheren Regelungen a la [extern] Podsafe-Music-Network zurück. Die Vorteile für das eine oder für das andere System muss der Podcaster für sich selbst entscheiden.

Sicherlich wird es jetzt einen vermehrten Schub von neuen Podcastern geben, die bisher gezögert haben, weil Rechtssicherheit nicht gegeben war. Ob diese es vermögen, mit dem GEMA-Repertoire, die Podsafe Musik in eine Nische zu drängen, oder ob die GEMA vielleicht etwas zu lange gewartet hat und den verlorenen Boden nicht wiedergutmachen kann, bleibt abzuwarten. Die Zukunft ist frei.

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ich hab da einen fehler entdeckt... (monosynth 25.7.2006 19:16)
<tp generic topic> (Bassdart 25.7.2006 4:03)
GEMA und Rechtssicherheit (Bookcrosser 24.7.2006 22:54)
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