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Der "außergesetzliche Notstand" – eine feine Sache?

Peter Mühlbauer 19.09.2007

Oder ruft der Verteidigungsminister potentiell zur Anarchie auf?

Franz Josef Jung hat angekündigt, dass er sich im Ernstfall um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wenig scheren und Passagiermaschinen dann abschießen lassen will, wenn er es für richtig hält.

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Was will Jung mit dieser Aussage bezwecken? Auf den ersten Blick scheint sie völlig unnötig: Wenn er die Maschinen tatsächlich entgegen des ausdrücklichen Verbots des Bundesverfassungsgerichts abschießen lassen will, dann ist eine Ankündigung dieses Vorhabens ungefähr so sinnvoll wie die der meisten anderen illegalen Vorhaben. Kurzum: Sie wäre eine ausgemachte Dummheit. Somit ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass Jung weniger die Tat interessiert, als die Wirkung seiner Aussage.

Will er damit potentielle Terroristen schrecken, die aufgrund der Entschlossenheit des Verteidigungsministers von Flugzeugentführungen absehen sollen? Wenn man glaubt, dass potentielle Selbstmordattentäter sich nicht auch den Abschuss einer voll besetzten Passagiermaschine als "schönen Erfolg" vorzustellen vermögen, dann könnte man Jungs Taktik soweit gutheißen. Sie wäre dann lediglich ein weiteres Beispiel dafür, dass der [extern] schwarzgeldaffärengestählte Minister von der Ausübung der politischen Kernkompetenz des Lügens wirklich etwas versteht.

Aber seine Aussage wird ja nicht nur von Islamisten gehört, sondern auch von [extern] jungen, einfacher strukturierten Menschen. Wie müssen diese Jungs die Botschaft verstehen? Könnten sich von politischen Vorbildern leicht beeinflussbare Menschen fragen: Gibt es nicht öfter gute Gründe für einen "außergesetzlichen Notstand", wo man nicht mehr an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist?

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Aktuell könnte sich zum Beispiel bald die Frage stellen, ob eine Bankenkrise solch ein "außergesetzlicher Notstand" ist. Wenn Geldinstitute sich weigern, die Einlagen ihrer Kunden auszuzahlen, dann können von Jung inspirierte Kunden sich auf den Verteidigungsminister berufen und ihre Einlagen aus den Bankangestellten herausprügeln, oder – wenn das nichts bringt – sie in Form von Sachwerten "abheben".

Man muss allerdings keine Bankenkrise heraufbeschwören, um Anwendungsbereiche für Jungs "außergesetzlichen Notstand" zu finden. Es reicht auch die aktuelle Preisexplosion bei Milch, Brot und jetzt auch noch Fleisch. Bevor Behörden hier handeln konnten, waren die Preise bereits erhöht. Mit ein wenig Mut zum "unbürokratischen" Handeln und unter Berufung auf den "außergesetzlichen Notstand" (z.B. Hunger und zu wenig Geld dabei) könnte da so mancher von Jung begeisterte Verbraucher auf die Idee kommen, das Kartellverfahren an der Ladenkasse ein wenig abzukürzen.

Schließlich könnte man sich sogar fragen, inwieweit nicht auch ein "außergesetzlicher Notstand" vorliegt, wenn der Verteidigungsminister die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet. Darf ihm ein Parlamentarier dann zum Beispiel ein paar hinter die Löffel geben, um ihn zur Besinnung zu bringen? Zumindest die letzte Frage muss jedoch verneint werden – sogar, wenn man der juristischen Mindermeinung eines Franz-Josef Jung anhängt: Hier wäre nämlich eher das [extern] Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz einschlägig.

Hintergrund der Aussagen Jungs könnte auch sein, dass er beim Wähler den harten Hund raushängen lassen will. In dieses Schema würden andere vorlaute Äußerungen des Ministers, wie etwa die Forderung zur Umgestaltung des grundgesetzlichen Auftrags der Bundeswehr [local] nach Mad-Max-Art, passen, die ihm bereits eine [local] Strafanzeige einbrachte.

Gegen lediglich auf den Wähler gerichtete Äußerungen spricht allerdings eine Äußerung, die ein Offizier der [extern] Leipziger Volkszeitung gegenüber machte. Weil unter anderem der Bundeswehrverband seinen Piloten riet, sich nicht an Jungs Befehle zu halten, sorgte der Verteidigungsminister den Angaben dieses Offiziers zufolge vor: Für die Piloten der "Alarmrotten" wurden danach nur solche Soldaten ausgesucht, die "hundertprozentig zur Befehlsausübung bereit" sind – egal, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Mit solchen Elitetruppen, [extern] das zeigt auch die Geschichte, lassen sich durchaus auch mal eher problematische Manöver veranstalten. Vielleicht sollte man [local] anderswo schon mal darüber nachdenken, was diese schwer bewaffneten "Rotten", denen Urteile des Bundesverfassungsgerichts offenbar egal sind, für die öffentliche Sicherheit in Deutschland bedeuten.

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Kommentare lesen
re (Riggs 29.9.2007 9:25)
Des Idioten idiotische Korinthenkackerei. (lillywhite 25.9.2007 13:49)
Absurd. (lillywhite 25.9.2007 13:42)
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