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Mogelei im Parlament

Reinhard Jellen 03.12.2007

Wie die Ausweitung der Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Flughäfen den Bundestag ohne Debatte passierte

Wie bringt man eine brisante Gesetzesänderung durch, von der man befürchten muss, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition und in den Medien eingehend kritisiert wird? Ganz einfach: Man verknüpft sie mit einer anderen umstrittenen parlamentarischen Entscheidung, faxt beide Gesetzesvorhaben erst am Vorabend der betreffenden Sitzung der Opposition zu und hofft, dass der Passus am nächsten Morgen überlesen, im Bundestag nicht thematisiert und von den Medien ignoriert wird.

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Genau dies geschah bei der Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen der Bundespolizei von zwei auf dreißig Tage. Die beinahe unmerkliche aber gewichtige Änderung im Paragrafen 27 des Bundespolizeigesetzes wurde im Zuge der anstehenden Debatte über die Weiterleitung von Fluggastdaten aus der EU an die USA den zuständigen oppositionellen Mitgliedern des Innenausschusses nur wenige Stunden vor der Abstimmung, nämlich am Vorabend gegen 20 Uhr als [extern] kleine Randnote in einem Fax übermittelt, das wesentlich die von der Koalition geplante Übermittlung der Passagierdaten zum Inhalt hatte.

Screenshot (Ausschnitt) der Website: dieter-wiefelspuetz.de/

Am darauf folgenden Abstimmungsmarathon am 15. Novembernahmen nahmen weder die Grünen, noch die Linkspartei oder die FDP Notiz von der Initiative der Bundesregierung und debattierten dementsprechend an einem veritablen innenpolitischen Skandal vorbei. Die Änderung des Bundespolizeigesetzes wurde dann von der großen Koalition während der nächsten Sitzung um zwei Uhr nachts im Eilverfahren ohne weitere Diskussion durchgepeitscht. Von den Medien wurde die fragwürdige Gesetzesänderung wie auch Änderungspraxis komplett ignoriert.


"Skandlöse Trickserei"

Erst auf dem Parteitag der Grünen wurde der Vorfall von dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als [extern] "Nacht- und Nebelaktion" [extern] gegeißelt und dadurch erstmals öffentlich [extern] thematisiert, ohne allerdings auf ein Echo in den Massenmedien zu stoßen.

Erst als sich die Grünen-Innenpolitikerin Silke Stokar ("Das Parlament ist richtig reingelegt worden"), die FDP-Parlamentarierin Gisela Piltz ("Weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat") und die Linkspartei-Abgeordnete Ulla Jelpke ("Skandlöse Trickserei") einhellig kritisch zu dem Vorgehen äußerten, sah sich der innenpolitische Sprecher der SPD, [extern] Dieter Wiefelspütz, gezwungen, die Vorwürfe auf mittlerweile [local] spezifisch spezialdemokratische Art zu entkräften:


"Es wäre besser gewesen, man hätte das öffentlich diskutiert, und das hätten wir es öffentlich gemacht und dazu auch gestanden, und meinethalben auch morgens um elf Uhr im Parlament das Ganze verabschiedet. So werden wir jetzt diskutieren müssen, warum das eben halt spät nachts passiert ist, und warum die Opposition nicht aufgepasst hat und, und, und. Ich hab doch überhaupt kein Problem damit. Das, was ich für sachgerecht und für notwendig halte im Interesse der Sicherheit unserer Bürger, auch offen zu diskutieren, das gebietet doch die Klugheit, dass man das rechtzeitig tut. Denn wenn man im Nachhinein dann versucht, das noch mal zu erklären, hat man doch eher schlechtere Karten."

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Leider ist seine weitere Begründung für die Gesetzesänderung, Videoaufnahmen hätten letztes Jahr den entscheidenden Hinweis auf die Verdächtigen des "Kofferbombenattentats" geliefert, sachlich nicht [extern] richtig. Denn ihre Identifizierung konnte nicht aufgrund der Videoaufnahmen geleistet werden - und ihre Entdeckung hatte auch nichts mit der nun durchgesetzten Speicherung zu tun.

Auch der zitierte Satz birgt einen logischen Makel: Mit der Ausweitung der Videoüberwachung wird die gesamte Bevölkerung unter Pauschalverdacht gestellt und Daten ohne konkrete Anhaltspunkte angesammelt, was (wie die [extern] Frankfurter Rundschau richtig bemerkte) einem Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik gleichkommt. Dies bedeutet einen weiteren Schritt hin zur flächendeckenden Überwachung der Bürger, stellt also einen fortgesetzten Abbau des bürgerlichen Grundrechte dar - und dieser wurde ohne Thematisierung in Parlament und Medien und ohne ernsthafte Begründung (zum Vorteil und nicht zum Nachteil der Bundesregierung) weitgehend geräuschlos über die Bühne gebracht.

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