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Vom "Abziehen" zum Abmahnen

Peter Mühlbauer 11.02.2008

Nutzen Anbieter von Pornofilmen, erfolglosen Spielen und Gangsterrap Rechtslücken bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Hausdurchsuchungen für ein lukratives Geschäftsmodell?

Seit einigen Jahren nutzt die Musikindustrie die Möglichkeit von Abmahnungen, um Teilnehmer von Filesharingnetzwerken zu verunsichern. Während ihr Anwalt [extern] Clemens Rasch nach eigenen Angaben nur ab einer gewissen Menge an angebotenen Stücken abmahnt (was darauf hindeutet, dass das Geschäftsmodell der Musikindustrie noch nicht auf Abmahnungen beruht), scheinen andere Branchen möglicherweise bereits weiter zu sein.

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Deren Anwälte mahnen nach Stimmen in Foren wie [extern] Gulli und [extern] Abmahnwahn ohne Rücksicht auf die angebotene Menge ab. Die Datei muss für eine mit hohen Kosten zugestellte Unterlassungserklärung nicht einmal vollständig sein: Ab 30 % wird angeblich abgemahnt, was Systeme, die mit Chaining arbeiten, grundsätzlich riskant macht, selbst wenn heruntergeladene Dateien sofort aus dem Share verschoben werden.

Insgesamt scheinen sich vor allem in drei Bereichen Abmahnungen zum Geschäftsmodell entwickelt zu haben: Pornographie, relativ erfolglose Spiele beziehungsweise Filme und Gangsterrap von "Bushido".

Professionelle Pornoanbieter klagen seit vielen Jahren, dass die Margen pro Film vor allem durch die zunehmende Konkurrenz aus dem Amateurbereich in den niedrigen vierstelligen Bereich gesunken seien. Einige Firmen scheinen nun eine [extern] Alternative zum Verleih- und Verkaufsgeschäft ausgemacht zu haben: Man wartet, bis ein Film in einem Filesharingnetzwerk auftaucht, und lässt ihn dann abmahnen. Eine der aktivsten Kanzleien hält die Gesamtsumme von Anwaltskosten und Schadensersatz bei 250 Euro – einer Summe, bei der die meisten Menschen eher zahlen, als sich potentiell Peinlichkeiten vor dem Hausanwalt, der Ehefrau oder einem Gericht auszusetzen.

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Im Gegensatz zu den Anwälten der Musikindustrie sind die Unterlassungserklärungen in solchen Abmahnungen nicht breit formuliert, so dass sie etwa alle Produkte einer Firma umfassen, deren Upload die nächsten dreißig Jahre lang vermieden werden muss, sondern beziehen sich nur auf einzelne Filme. So lassen sich Personen für mehrere Produkte und gegebenenfalls auch immer wieder abmahnen. In Foren wird vermutet, dass sich unter anderem deshalb die Anwälte häufig monatelang Zeit lassen, bis sie ihre Abmahnungen verschicken. Wie professionalisiert dieses Geschäftsmodell mittlerweile ist, zeigt sich auch daran, dass es mittlerweile Unterlassungserklärungen mit [extern] Barcode gibt, die offenbar maschinell verarbeitet werden.

Der zweite große Bereich sind Computerspiele, die auf dem Markt nur wenig Erfolg hatten und Filme, die als Zeitschriftenbeilage zum Gesamtpreis von unter 5 Euro verramscht wurden, aber durch eine Abmahnung 50 Euro für den Hersteller und 200 für den Anwalt bringen. Da hier der Peinlichkeitseffekt weniger leicht greift als bei der Pornographie, drohen Anwälte auf ihren Webauftritten unter anderem mit PDFs von [extern] Hausdurchsuchungen, die angeblich bereits wegen drei Computerspielen angeordnet wurden und mit der Ausübung von Druck auf die Staatsanwaltschaften, damit diese Hausdurchsuchungen anordnen.

Tatsächlich entschieden deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund der Rechtslücke einer wirksamen Verhältnismäßigkeitsprüfung bei [local] Hausdurchsuchungen bisher sehr unterschiedlich: Während beispielsweise [extern] Berlin, Hannover und Offenburg schon von vorneherein die Herausgabe persönlicher Daten der Nutzer unterbanden, wurden in Braunschweig und Göttingen offenbar Hausdurchsuchungen [extern] angeordnet, die das Fehlen einer vorherigen Verhältnismäßigkeitsprüfung vermuten lassen. Problematisch daran ist vor allem, dass aufgrund der Fehleranfälligkeit offenbar auch zahlreiche Personen betroffen sind, die sich überhaupt nicht in Filesharing-Netzwerken bewegten, aber trotzdem zähneknirschend zahlen, da die 250 Euro den potentiellen Ärger einer Hausdurchsuchung nicht wert sind. Wirksame Sanktionen, die bei schlampigem Umgang mit IP-Nummern greifen würden, gibt es bisher nicht.

Der dritte große Bereich sind [extern] Stücke des Gangsterrappers "Bushido", dessen auffällig starke Präsenz im Abmahngeschäft auf eine bemerkenswerte [local] Diskrepanz hinweist: Während es bei Gewalttaten, wie er sie nicht nur in seinen Stücken [local] verherrlicht, sondern auch selbst [local] beging, offenbar Defizite bei der Verhinderung, Aufklärung und schnellen Bestrafung gibt, werden in den letzten Jahren zunehmend opferlose Alltagshandlungen kriminalisiert – teilweise mit höheren Strafandrohungen als sie für Gewalttaten bestehen und ohne dass es breite öffentliche Diskussionen darüber geben würde.

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Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27253/1.html

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