Provision und Korruption
Peter Mühlbauer 23.10.2008
Interview mit Nicole Maisch zum Verbraucherschutz in der Finanzbranche
In ihrem Fraktionsbeschluss "Vertrauen braucht Kontrolle" fordern die Grünen neben von der Finanzbranche bezahlten Gutscheinen für jährliche "Vorsorge-Checks", die von Beratungseinrichtungen oder unabhängigen Gutachtern durchgeführt werden sollen, auch Änderungen bei der Einlagensicherung, den Vergütungssystemen und den Aufklärungspflichten. Telepolis befragte Nicole Maisch, die Bundestagsfraktionssprecherin für Verbraucherpolitik, wie sich die Partei einen besseren Schutz der Bankkunden, Sparer und Kleinanleger im Detail vorstellt.
Frau Maisch - in ihrem Fraktionsbeschluss zum Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten fordern die Grünen eine "Optimierung der Einlagensicherung". Hätte die EU die Gewährträgerhaftung für Sparkassen nicht verboten, dann hätten Anleger in den letzten Wochen ihr Geld dorthin transferieren können und wären vor einem Verlust ihrer Einlagen geschützt, ohne dass Abermilliarden für ein "Rettungspaket" bereit gestellt hätten werden müssen. Werden sie angesichts der Erfahrungen aus der Bankenkrise auf eine Wiederzulassung der Gewährträgerhaftung hinarbeiten?
Nicole Maisch:
Nein. Es darf nämlich keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Säulen geben. Das wäre zum Schaden und nicht zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Noch nicht endgültig gelöst ist allerdings die Frage, wie eine dauerhaft tragfähige Einlagensicherung im Detail aussehen soll. Die europäischen Vorgaben sehen eine Absicherung von maximal 20.000 Euro pro Sparer vor. Diese Obergrenze soll erhöht werden, hier werden derzeit Beträge zwischen 50.000 und 100.000 Euro diskutiert. In Deutschland liegt die Einlagensicherung bei 20.000 Euro, in anderen europäischen Ländern ist sie höher. Aber die drei Säulen des Bankensystems in Deutschland - also die Privatbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken - haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die über die EU-Mindestanforderungen hinausgehen und weitreichende Sicherheit bieten. Und auch das ist in Ordnung so. Wir müssen uns aber darüber Gedanken machen, wie diejenigen, die im Ernstfall nicht durch eine dieser drei großen Säulen abgesichert werden, im Entschädigungsfall ihr Recht auf Absicherung einfach und schnell durchsetzen können. Der Fall Phoenix, bei dem die Anlegerinnen und Anleger Jahre nach dem Entschädigungsfall noch immer auf ihr Geld warten, darf sich nicht wiederholen.
Wie zahlreiche in den letzten Wochen ans Licht gekommene Fälle nahe legen, scheint das bei Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen praktizierte Prämiensystem der Hauptgrund dafür zu sein, dass Kleinanleger aus heiterem Himmel von Totalverlusten überrascht wurden. Sie fordern nun, dass "Anreizsysteme mit hohen Boni und hohen Abschlussprovisionen [...] auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls staatlich reguliert werden" sollten. Warum so zögerlich? Was genau ist Ihrer Ansicht nach der Unterschied zwischen Provision und Korruption - und warum sollten solche Zahlungen nicht grundsätzlich verboten und durch verkaufsunabhängige Gehälter ersetzt werden?
Nicole Maisch:
Wir können das Entlohnungssystem in der Finanzbranche nicht bis ins kleinste Detail regeln. Provisionen sind auch nicht grundsätzlich mit Korruption gleichzusetzen - es sei denn, sie werden verschleiert. Aber klar ist, dass die derzeitigen Provisionssysteme überprüft werden müssen. Was die Politik weiterhin tun kann, ist für mehr Transparenz zu sorgen. Wir fordern deshalb strengere Pflichten für Finanzdienstleister bezüglich einer ausreichenden Qualifikation und die Verpflichtung zu einer neutralen und objektiven Beratung, damit die Kundinnen und Kunden die notwendigen Informationen über das Produkt, seinen Preis und das mögliche Risiko erhalten. Für Versicherungsvermittler hat der Gesetzgeber solche Pflichten durch das reformierte Versicherungsvertragsgesetz bereits eingeführt. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher sich zusätzlichen Sachverstand von einer unabhängigen Beratungseinrichtung einholen können, fordern wir einen finanziellen Vorsorge-Check. Mit diesem Gutschein können Anlegerinnen und Anleger ihre Finanzen durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen lassen.
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Dem Willen ihrer Partei nach soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, zukünftig den Verbraucherschutz übernehmen. Nun kam zum Beispiel Heribert Prantl in der
Süddeutschen Zeitung zur Einschätzung, dass die Geschichte dieser Behörde im Vorfeld der Finanzkrise eine fast beispiellose Anhäufung von Versagen ist. Und Anrufe von Telepolis brachten statt Auskünften lediglich Klagen über eine angebliche Überlastung. Warum sollte man so eine Behörde nicht besser auflösen und eine ganz neue Aufsicht gründen?
Nicole Maisch:
Deshalb wollen wir die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ja grundlegend umstrukturieren und stärken. Den Verwaltungsrat wollen wir verkleinern und mit mehr unabhängigen Expertinnen und Experten und Verbraucherschützern ausstatten. Außerdem fordern wir eine klare Kompetenzzuweisung in Sachen Verbraucherschutz für die BaFin, damit sie Verbraucherbeschwerden aufgreifen kann und dem Gesetzgeber informieren kann, falls gesetzliche Schritte notwendig sind. Ich halte nichts davon, die eine Behörde zu schließen und die nächste neu zu gründen. Das wäre ein bürokratischer und teurer Kraftakt. Hier macht es meines Erachtens mehr Sinn, auf bestehende Strukturen zurück zu greifen. Wir müssen die BaFin so verändern, dass eine starke aktionsfähige Behörde entsteht, die ihre Aufsichtspflicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrnimmt.
Sie fordern auch, dass zukünftig ein öffentlicher "Finanz-Watchdog" Verbraucher aufklären soll. Wäre es nicht wesentlich einfacher und für den Steuerzahler billiger, das Abmahn- und Presserecht so zu ändern, dass man die Wahrheit über Finanzdienstleister schreiben kann - nicht nur mit einer Rechtsabteilung im Rücken, sondern auch als Blogger?
Nicole Maisch:
Die Freiheit des einen hört da auf, wo die Freiheit des anderen anfängt. Im Abmahnrecht haben wir auch viele Missbrauchsfälle, bei denen bestimmte Leute ihr Geld nur mit dem Verfassen von Abmahnschreiben verdienen. Damit wäre den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht gedient. Bewährt hat sich aber das Ombudsverfahren z.B. in der Versicherungsbranche. Dementsprechend wären "Finanz-Watchdogs" offizielle Anlaufstellen für Verbraucherbeschwerden, die mit entsprechenden Rechten ausgestattet werden. Und gerade die derzeitige Finanzmarktkrise hat deutlich gezeigt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eine stärkere Interessenvertretung benötigen. Der von uns vorgeschlagene Finanz-Watchdog soll diese sektorspezifische Interessenvertretung wahrnehmen. Er soll den Markt beobachten, Instrumente zur Verbraucheraufklärung auf dem Finanzmarkt weiterentwickeln und der BaFin zur Seite stehen und ihr Missstände melden. Klar ist, dass eine solche Organisation nur im Rahmen der bestehenden Verbraucherinfrastruktur gebildet werden kann; also unter dem Dach des vzbv und in Kooperation mit den Verbraucherzentralen in den Bundesländern.
Da haben Sie mich leider völlig falsch verstanden. Ich meinte nicht, dass das Abmahnrecht verschärft wird, sondern, dass es gelockert wird, damit jemand nicht mehr so leicht abgemahnt werden kann, wenn er etwas über die Praktiken von Finanzdienstleistern schreibt. Und, dass über große Unternehmen, die ja im Gegensatz zu Individuen keine Persönlichkeitsrechte im eigentlichen Sinne haben, kritischer geschrieben werden kann, als dies derzeit der Fall ist.
Nicole Maisch:
Selbst wenn das Abmahnrecht gelockert würde und somit Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Erfahrungen mit Geschäftspraktiken von Finanzdienstleistern im Internet berichten könnten, ersetzt diese Form der Verbraucherbewertung keinesfalls einen Finanz-Watchdog. Denn die Aufgaben des Finanz-Watchdogs gehen weit über das Sammeln von Negativerfahrungen mit Finanzdienstleistern hinaus.
Nicht nur bei Ihnen, sondern auch
anderswo hört man in den letzten Wochen die Forderung nach "Finanzaufklärung in der Schule". Sieht man sich allerdings Lehrmaterial zum Wirtschaftsunterricht an, dann gewinnt man eher den Eindruck, dass diejenigen, die den dort gezeichneten Idealbildern Glauben schenkten, auch jene sind, die in der derzeitigen Finanzkrise am meisten verloren haben dürften. Müsste man nicht erst die Lehrpläne und die Ausbildung der Pädagogen grundlegend ändern, bevor von solch einer Maßnahme Aufklärung zu erwarten ist?
Nicole Maisch:
Ja, da rächt sich jetzt, was in der Föderalismusreform auf Druck der Länder beschlossen worden ist. Danach sind die Länder nämlich für die Bildungspolitik zuständig und so kocht da jeder sein eigenes Süppchen. Meine Abgeordnetenkollegen im Finanzausschuss hatten einmal um eine Übersicht darüber gebeten, was die einzelnen Länder in Sachen Finanzaufklärung in der Schule zu bieten haben. Das war aber eine Fehlanzeige. Schließlich sei der Bund nicht zuständig, hieß es da. Für mich als verbraucherpolitische Sprecherin ist klar, dass die zukünftigen Anlegerinnen und Anleger mehr Wissen in punkto Finanzen haben sollten, damit sie später die richtigen Anlageentscheidungen treffen; dazu muss die finanzielle Verbraucherbildung in den Lehrplänen und in der Lehrerausbildung verankert werden.
Die Grünen unterstützen eine europäischen Initiative, die "untersucht, ob für vergleichbare [Finanz]Produkte dieselben Anlegerschutzregeln gelten sollten." Die Erfahrung zeigt, dass bei europäischen Regelungen das deutsche Schutzniveau für Verbraucher und Arbeitnehmer im Allgemeinen heruntergesetzt wird. Warum nicht stattdessen einfach Standardverträge, die Banken und Versicherungen zumindest zusätzlich anbieten müssen? Dann können solche Unternehmen den Wettbewerb weniger gut mit dem Normalverbraucher nicht sichtbaren Fußangeln in den Vertragstexten verzerren?
Nicole Maisch:
Eine gemeinsame europäische Lösung wäre wünschenswert. Denn die EU-Regeln sind so, dass bei zu strengen Vorgaben in einem Mitgliedsstaat die Anbieter ins EU-Ausland, also z.B. nach Luxemburg, gehen und dann dort ihre Produkte unter wesentlich lockeren Vorgaben anbieten und sie natürlich auch an hiesige Anleger verkaufen. Damit wäre also nichts gewonnen. Das schärfste Schwert ist deshalb eine gemeinsame europäische Regelung. Deshalb müssen wir die anderen EU-Mitgliedsstaaten davon überzeugen, dass wir strikt an den Verbraucherinteressen ausgerichtete Vorgaben brauchen, die für alle Anbieter EU-weit verbindlich sind. Denn nur so schaffen wir Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem europäischen Binnenmarkt.
In dem Papier ist auch die Rede von einer "Beweislastverlagerung bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen aufgrund von Falschberatungen." Das klingt auf den ersten Blick gut, hätte aber aufgrund der Komplexität des Gegenstandes wahrscheinlich nur zu Folge, dass der Verbraucher einen Haufen Kleingedrucktes unterschreiben muss, dessen Rechtsfolgen er nicht versteht. Wäre nicht eine Pflicht zur Aufnahme des tatsächlichen stattgefundenen Gesprächs und die Speicherung als MP3-Datei wesentlich sinnvoller, um zu dokumentieren, inwieweit Kunden tatsächlich über Kosten, Risiken und Eigenschaften eines Finanzprodukts aufgeklärt wurden?
Nicole Maisch:
Sie haben natürlich Recht, dass Anlegerinnen und Anlegern einfach Papiere zur Unterschrift vorgelegt werden könnten, mit denen die Anbieter wieder fein aus dem Schneider sind. Deshalb ist die "Finanzaufklärung" nicht nur in der Schule so wichtig. Bürgerinnen und Bürger müssen sich bewusst werden, dass sie nichts unterschreiben sollen, was sie nicht verstehen. Die Verlagerung der Beweislast ist da ein wichtiges Hilfsmittel, damit betroffene Anleger auch tatsächlich ihre Rechte durchsetzen können. Denn derzeit ist es ja so, dass selbst bei einer Dokumentation des Beratungsgesprächs missverständliche oder nicht eindeutige Sätze zu Lasten des Anlegers ausgelegt werden. Mit einer Beweislastverlagerung wäre dies in Richtung Anbieter verschoben. Der Gesetzgeber muss allerdings klarstellen, dass die Anlegerinnen und Anleger auf diese Beweislastverlagerung nicht verzichten können.
Was in ihrem Papier in auffälliger Weise fehlt, das sind Ausführungen dazu, dass Banken sowohl bei den Debitkarten als auch beim Online-Banking flächendeckend unsichere Systeme einsetzen und die daraus entstehenden Risiken zunehmend auf den Kunden abwälzen. Wäre hier nicht ebenso dringlich Regulierung gefragt - beispielsweise in Form einer Beweislastumkehr?
Nicole Maisch:
Beim Thema Online-Banking ist sicher noch eine Menge zu tun. Es muss fälschungssicher und verlässlich sein und hier stehen die Banken in der Pflicht alles dafür zu tun, dass sichere Systeme auf dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden. Allerdings gibt es zwischen den Banken große Unterschiede was die Sicherheit im digitalen Raum angeht. Aufgabe von Politik ist es hier für Transparenz zu sorgen und Rahmenbedingungen festzulegen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher sich für die sicherste Lösung entscheiden können. Beim Missbrauch von Zahlungskarten haben wir bereits eine eindeutige Regelung mit § 676h im BGB, wonach die Bank bei Missbrauch haftet. Leider werden die derzeitigen Sicherungssysteme noch immer als fälschungssicher eingeschätzt, so dass im Streitfall der Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch meist für den Schaden haften muss.
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