Niederlande: Kinderschutz durch Verhütungspflicht
Peter Mühlbauer 07.11.2008
Eine neue Eingriffsmöglichkeit soll Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle verhindern helfen
In den Niederlanden wird ein Gesetz
debattiert, dass es Gerichten erlauben soll, erwiesenermaßen unfähigen Müttern und Vätern eine Verhütungspflicht aufzuerlegen. Die Maßnahme soll auf zwei Jahre
begrenzt verhängt werden. Danach müsste das Gericht überprüfen, ob sie noch angemessen ist und sie im Bedarfsfall verlängern. Verstoßen Eltern gegen die Anordnung, dann soll ihnen bereits unmittelbar nach der Geburt das Sorgerecht entzogen werden können.
Initiatorin des Gesetzes ist
Maria Johanna van Dijken. Als sie die Idee vor drei Jahren erstmals aufbrachte, wurden ihr kaum Chancen eingeräumt. In der Zwischenzeit kam es jedoch auch in den Niederlanden zu derart vielen Misshandlungs- und Vernachlässigungsfällen, dass van Dijkens "Tabubruch" nun weitaus ernsthafter diskutiert wird.
Die
Partij van de Arbeid (PvDA), der van Dijken angehört, regiert seit 2006 in einer Koalition mit zwei religiösen Parteien: der
CDA und der
ChristenUnie. Familienminister
Rouvoet von der protestantischen ChristenUnie und
Justizminister Ballin von der katholisch geprägten CDA verweigern sich bisher der von Dijken vorgeschlagenen Lösung mit Verweis auf Elternrechte. Sie propagieren stattdessen eine bessere Aufklärung der Mütter und zusätzliche Hilfsangebote.
Ob die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), wie von manchen Gegnern des Gesetzes ins Feld geführt, eine solche Regelung verbietet, ist fraglich: Zum einen ist das Recht auf Kinder nicht absolut und wird beispielsweise bei Frauen eingeschränkt, die aufgrund schwerer Straftaten inhaftiert sind, zum anderen gibt es auch in dieser Hinsicht speziellere Verträge wie die Kinderrechtskonvention (KRK), die Regierungen Eingriffe zum Wohlergehen und der Entwicklung von Kindern vorschreiben.
Im Grundsatz geht es in der Debatte um Kinderrechte gegen Elternrechte – und um die richtige Abwägung dieser beiden Bereiche. Das auffällige Scheitern einer bemerkenswert großen Zahl von Erziehungsberechtigten in den letzten Jahren deutet darauf hin, dass der niederländische Gesetzgeber diese Abwägung möglicherweise nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen haben könnte. Hinzu kommen gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen, die eine an Kleinfamilienidealen der 1960er Jahre orientierte Gesetzgebung teilweise auch an der Realität scheitern lassen. Und nicht zuletzt tendieren explizit christliche Politiker wie der Protestant Rouvoet und der Katholik Ballin aufgrund diverser biblischer Beispiele auch dazu, Eltern- gegenüber Kinderrechten tendenziell überzubewerten. Speziell katholische Politiker und Wähler haben teilweise sogar Probleme mit der Empfängnisverhütung an sich.
Die Zahlen zu Kindesmisshandlung und –vernachlässigung zeigen, dass es offenbar Personengruppen gibt, die zu Unrecht glauben, dass sie in der Lage seien, ihr Recht auf Kinder in einer Weise wahrzunehmen, die deren Grundrechte nicht unangemessen verletzt. Inwieweit diese Personen tatsächlich durch Aufklärung zu erreichen sind, ist fraglich: Vor allem der wiederkehrende Glaube, ein neues Kind werde dem Leben von ökonomisch und sozial gescheiterten Frauen eine neue Richtung geben, scheint eher ein emotionales Problem zu sein, dem mit rationalen Argumenten nur bedingt begegnet werden kann.
Der Möglichkeit, dass manche Eltern aus ihren Fehlern lernen und sich beim nächsten Kind anders verhalten, wird durch die Befristung Rechnung getragen, die unter anderem bei Müttern greift, bei denen die Ursachen der Misshandlung in zeitlich begrenzten Phänomenen wie Trennungen oder Suchtkrankheiten zu suchen sind. Fallen diese Ursachen weg, dann kann auch das Schwangerschaftsverbot nicht mehr verlängert werden. Die durch das neue Gesetz möglichen Konsequenzen fördern darüber hinaus eine gründlichere Auseinandersetzung mit den Ursachen dafür, warum das erste oder die ersten Kinder misshandelt oder vernachlässigt wurden und erhöhen so die Chancen auf eine Verhaltensänderung, die es Eltern nach Ablauf der Frist erlaubt, einen Neuanfang zu wagen.
Anders als die von den Gegnern des Gesetzes zur Diskreditierung ins Feld geführten historischen Vergleiche ist die Anordnung der Pflicht zur Verhütung kein dauerhafter medizinischer Eingriff, sondern jederzeit reversibel und damit ein verhältnismäßig mildes Mittel. Eine Korrektur von in den ersten Lebensmonaten angerichteten Schäden ist dagegen nur sehr bedingt möglich. Wird ein Kind gleich nach der Geburt an Adoptiveltern gegeben, dann hat es ausgesprochen gute Chancen auf eine störungsfreie Entwicklung. Ist es jedoch bereits kaputterzogen, dann können auch Adoptiveltern nur mehr bedingt etwas reparieren. Das wissen auch diese, weshalb die Nachfrage nach älteren Kindern deutlich geringer ist und diese häufig in Heimen verwahrt werden müssen.