Wird Zumwinkel der neue Gravenreuth?
Peter Mühlbauer 17.03.2009
Sollte der Ex-Post- und Ex-Telekom-Chef noch wegen Datenschutz- und Fernemeldegeheimnisverstößen angeklagt werden, dann könnte unter Einbeziehung seiner Steuervergehen eine Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung gegen ihn verhängt werden
§ 55 des deutschen Strafgesetzbuches erlaubt Richtern die Verhängung einer so genannten "Gesamtstrafe", bei der bereits abgeurteilte Delikte mit einbezogen werden. Möglich ist so etwas dann, wenn eine Strafe aus einem Urteil noch nicht "vollstreckt, verjährt oder erlassen" ist. Aus diesem Grund unterbrechen Anwälte manchmal eine Verhandlung und lassen den Angeklagten zum Geldautomaten laufen, damit dieser eine alte Geldbuße noch schnell bezahlen kann. Bei einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe ist dies nicht so einfach möglich.
Das wurde beispielsweise dem Freiherrn von Gravenreuth zum Verhängnis, bei dem von verschiedenen Gerichten behandelte Delikte schließlich zur Verhängung einer
Haftstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung führten. Auch beim Ex-RAF-Terroristen und Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler
wird erwartet, dass aus zwei Urteilen der Landgerichte München und Potsdam demnächst eine Gesamtstrafe gebildet wird – allerdings waren hier bereits die beiden Ausgangsurteile ohne Bewährung verhängt worden.
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Eine andere prominente Persönlichkeit, der so etwas blühen könnte, ist der Postprivatisierer Klaus Zumwinkel. Im
Januar schrammte er wegen einer unter merkwürdigen Umständen versäumten Frist sehr knapp an einer Haftstrafe ohne Bewährung vorbei, nun fanden in der letzten Woche Durchsuchungen seiner 5 Millionen teuren Burg Tenno am Gardasee und seiner alten Villa in Köln statt, wobei die Ermittler der
Neuen Ruhr Zeitung zufolge unter anderem zwei Computer mitnahmen. Ebenfalls durchsucht wurden eine Schweizer Immobilie des ehemaligen Telekom-Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke und das Haus seiner Ehefrau am Ammersee.
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Hintergrund dieser Durchsuchungen ist der in den Jahren 2005 und 2006 geschehene Missbrauch von Verbindungsdaten zum Ausspähen von Journalisten, Gewerkschaftlern und anderen Personen, denen man bei der Telekom misstraute. Seit etwa einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn gegen eine Reihe von Verdächtigen wegen möglicher Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz.
Kurz nach der Durchsuchung berichtete der
Spiegel von konzerninternen Aktenvermerken, die Zumwinkel und Ricke angeblich "schwer belasten". Bereits im Februar hatte die
Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf telekominterne Untersuchungsberichte gemeldet, dass die beiden den früheren Fernmeldeoberrat Klaus T. möglicherweise persönlich mit Spionageaufgaben betraut hätten. Der Verdächtige mit der markenrechtlich brisanten Namensabkürzung war Leiter der internen Ermittlungsabteilung KS 3. Bevor er in Untersuchungshaft genommen wurde, hatte er bei der Telekom die Aufgabe, herauszufinden, auf welchem Wege "vertrauliche" Informationen aus dem Unternehmen an die Öffentlichkeit gelangten.
Fraglich ist, ob und inwieweit Zumwinkel und Ricke T. und anderen Mitarbeitern dabei auch ein rechtswidriges Vorgehen befahlen oder nahe legten. Auch eine wissende Duldung könnte strafrechtlich relevant sein. Ricke bestritt solche Vorwürfe bis jetzt ausdrücklich, Zumwinkel dementierte dagegen eher ausweichend, dass er als Aufsichtsratsvorsitzender den Beschäftigten keine Anweisungen geben hätte können. Die Verantwortung für die Abteilung Konzernsicherheit, so der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende, hätte nicht bei ihm gelegen, sondern beim Personalvorstand. Etwas seltsam an dieser Version der Geschichte ist allerdings, dass Heinz Klinkhammer, der damals Personalvorstand war, selbst bespitzelt wurde. Als Klinkhammer davon erfuhr und T. seinen eigenen Angaben zufolge darauf ansprach, soll der Fernmeldeoberrat gesagt haben, dass Ricke und Zumwinkel ihm "in dieser Sache einen Maulkorb erteilt" hätten.
Für den Fall, dass ein Haftbefehl gegen Zumwinkel ergehen sollte, hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post potentiell vorgesorgt: Zeitgleich mit den Durchsuchungen
wurde bekannt, dass er sich seine kompletten Pensionsansprüche auf einen Schlag auszahlen ließ, was Zumwinkel über einem Sprecher als "ganz normalen Vorgang" rechtfertigte. Die Summe soll bei etwa 20 Millionen Euro liegen. Mit dieser Auszahlung hat sich Zumwinkel aber nicht nur optimale Bedingungen für eine mögliche Flucht geschaffen, sondern eventuell auch die Richter aus dem Strafprozess vom Januar verärgert, gegenüber denen er sein Vermögen
weitaus niedriger beziffert hatte.