Böse Filme zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz
Hans Schmid 18.10.2009
Wie eine Bundesoberbehörde die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts befolgt
Franzosen, Briten, Österreicher, Schweizer, Finnen und auch die Amerikaner machen es sich leicht. Filme für Erwachsene werden ungekürzt für Erwachsene freigegeben, für Kinder aber nicht. Alle demokratischen, mit Deutschland vergleichbaren Staaten dieser Welt sind der Meinung, dass das reicht. In Frankreich muss man 16 sein, um die vollständige Fassung von Haute tension, Frontière(s), A l'intèrieur oder Eden Lake sehen zu dürfen, in den USA 17, in Österreich und Großbritannien 18. Kann man so die Jugend schützen? Auf keinen Fall! Nur wir Deutsche wissen, wie es richtig geht. Man braucht miteinander konkurrierende Einrichtungen und ein kompliziertes, mehrgliedriges Prüfverfahren, das dazu führt, dass auf DVD-Hüllen "FSK ab 18" steht oder "SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung" oder "SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich". Am Ende werden dann Filme, die aus Gründen des Jugendschutzes auch für Erwachsene nur gekürzt auf den Markt gekommen sind, gleich ganz verboten. Da wir hierzulande nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, muss es dafür gute Gründe geben. Ich will versuchen, diese Gründe zu entdecken.
Bildungsstandort Deutschland
Man kann nicht überall der Erste sein. Wir haben uns dafür entschieden, an vorderster Front gegen die jugendgefährdenden Medien zu kämpfen. Beim Anteil der Bildungsausgaben am Bruttosozialprodukt sind wir dagegen, gemessen an anderen Industriestaaten, ganz weit hinten. Das steht in einem merkwürdigen Gegensatz zu Politikerreden, denen zufolge die Bildung unser wichtigster Rohstoff ist und wir durch Investitionen in die Bildung die Zukunft unserer Kinder sichern. Solche Investitionen wären demnach die beste Form von Jugendschutz. Aber ist Geld wirklich so wichtig? Kann nicht auch so eine Bundesprüfstelle, die sicher viel billiger ist als kleine Schulklassen und gut ausgebildete Lehrer, den Bildungsstandort Deutschland stärken? Und in der Tat, von der BPjM lässt sich etwas lernen.
Lektion 1: Rhetoriktricks (kosten praktisch nichts). Sehr beliebt: Man nimmt dem Gegenüber den Wind aus den Segeln, indem man sich überlegt, was einem dieser vorwerfen könnte und nennt den Vorwurf gleich selber. Wenn man das geschickt macht, entsteht der Eindruck, als habe man die Einwände des Gegners bereits berücksichtigt, weshalb darüber nicht mehr diskutiert werden muss. Also etwa so: "Man wirft uns vor, dass wir gegen die Freiheit der Kunst verstoßen, die ein hohes Verfassungsgut ist, aber das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass auch der Jugendschutz ein hohes Verfassungsgut ist und in jedem Einzelfall zwischen diesen beiden Gütern genau abgewogen werden muss. Wir kennen diese Vorgaben des Gerichts, und selbstverständlich befolgen wir sie, denn schließlich befinden wir uns in einem Rechtsstaat." Das ist schön, bleibt aber reine Rhetorik, wenn keine Belege folgen. Aus der Indizierungsentscheidung (IE) zu A l'intèrieur (S. 12):
Das 3er-Gremium vermag in dem verfahrensgegenständlichen Film keine den Jugendschutz überwiegende Kunst festzustellen. Ein besonderes künstlerisches Konzept und eine künstlerische Gestaltung oder Einbettung in eine Gesamtkonzeption eines Kunstwerkes sind trotz z.T. für gut befundener schauspielerischer Leistung nicht feststellbar.
Das liest sich doch sehr gut. So muss im Land der Dichter und Denker eine Begründung sein, die zum Verbot eines Filmes führt. Dieser Film ist keine Kunst, weil … ja genau, weil er keine Kunst ist. Im ersten Satz schreibt das 3er-Gremium, dass es keine Kunst festzustellen vermag. Und im zweiten, in dem der naive Leser die Begründung erwarten würde, erfährt man, dass die Kunst nicht feststellbar ist. Das ist nochmal dasselbe, wirkt aber irgendwie anders und klingt nach mehr, weil die Aktivkonstruktion (wir können nichts feststellen) durch eine verallgemeinernde Passivkonstruktion (nicht feststellbar) ersetzt wird. Rhetorisch kann ich dem durchaus etwas abgewinnen, zumal der "Gründe"-Teil solcher IE immer mit diesem Versatzstück beginnt: "Die DVD [deutscher Verleihtitel] war anregungsgemäß zu indizieren."
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"Wir indizieren" ist zu wenig. Das 3er-Gremium folgt scheinbar einem höheren Gesetz. Da ich dieses Gesetz nicht kenne und bei Rhetoriktricks immer misstrauisch werde, frage ich mich allerdings, ob keine Kunst feststellbar war, weil dieser Film ein Machwerk ist (davon gibt es viele), oder ob es vielleicht doch am Vermögen respektive Unvermögen des 3er-Gremiums lag, so etwas zu beurteilen. Von den anonymisierten Beisitzern ist nur bekannt, dass sie aus den Bereichen "Anbieter von Bildträgern und von Telemedien" bzw. "Kirchen u. Religionsgemeinschaften" kommen. Über ihre Qualifikation sagt das kaum etwas. Mit "Qualifikation" meine ich nicht eine irgendwie geartete sittlich-religiöse Gesinnung, einen gottgefälligen Lebenswandel oder die allerbesten Absichten, die ich keinem der Beteiligten absprechen möchte. Ich meine so etwas Prosaisches wie die Fähigkeit zu einer analytischen Filmbetrachtung und gewisse Grundkenntnisse über das Medium.
Bildliche Visualisierung
Falls eine solche Qualifikation vorhanden ist, müsste sie sich im Begründungstext entsprechend niederschlagen. Ich orientiere mich ganz an den Vorgaben der BPjM. Zitat (IE zu A l'intèrieur, Seite 7):
Bei der Prüfung einer möglichen jugendgefährdenden Wirkung von gewalthaltigen Träger- und Telemedien auf Kinder und Jugendliche sind auch die jeweilige Genrezugehörigkeit sowie die genretypische dramaturgische und bildliche Visualisierung zu berücksichtigen. Auch bei der Maßgabe, dass es sich bei dem verfahrensgegenständlichen Film um einen Horrorfilm handelt, konnte das Gremium nicht zu einer anderen Einschätzung gelangen.
Solche stilistischen Schnitzer wie die jugendgefährdende Wirkung auf die Jugend, die bildliche Visualisierung und die voyeuristische Betrachtung des Betrachters (siehe Teil 1) passieren mir auch. Meistens fallen sie mir auf, wenn ich einen Text noch einmal durchlese. Dann ändere ich sie, weil man seine Glaubwürdigkeit untergräbt, wenn man die Arbeit anderer Leute beurteilt und die eigenen Texte schlampig hinschludert (das wirft auch kein gutes Licht auf den Bildungsstandort). Aber ich will hier nicht den verhinderten Deutschlehrer geben. Die Frage ist: Konnte das 3er-Gremium zu keiner anderen Einschätzung gelangen, weil dieser Film miserabel ist und nur Gewalttaten aneinanderfügt, um niedere Triebe zu befriedigen oder weil das Gremium von Horrorfilmen keine Ahnung hat? In diesem Fall wäre es den drei Damen und/oder Herren unmöglich, die selber formulierten Ansprüche zu erfüllen. Das Gremium hätte sich dann selbst disqualifiziert.
Wir wissen jetzt also, dass Filme generell als Kunstwerk zu betrachten sind und dass man die Qualität eines Kunstwerks nur beurteilen kann, wenn man weiß, zu welcher Gruppe von anderen Kunstwerken es gehört, in welcher künstlerischen Tradition es steht, auf welche traditionellen Darstellungsformen es sich bezieht und so fort. Für Horrorfilme gilt das genauso wie für Schmonzetten, Krimis und 101 Dalmatiner, den Lieblingsfilm von Frau Monssen-Engberding. Es handelt sich hierbei nicht um eine originäre Erkenntnis der BPjM, sondern um eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Der BPjM ist das bekannt, denn sie schreibt in der IE zu A l'intèrieur (S. 10):
Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zum Ausdruck gebracht werden. […] Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Fantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck, und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit.
(BVerfG v. 24.02.1971, 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 189)
Neben dieser wertbezogenen, auf die freie schöpferische Gestaltung abzielenden Umschreibung greift das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen auch auf einen eher formalen Kunstbegriff zurück. Diesen formuliert es wie folgt: " Das Wesentliche eines Kunstwerks liegt darin, dass bei formaler, typologischer Betrachtung die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps erfüllt sind."
(BVerfG v. 17.07.1984, BvR 816/82, BVerfGE 67, 213, 226 f.)
Aus dem "eher formalen Kunstbegriff" folgt, dass man die Form berücksichtigen muss. Das ist schwieriger als die Aufzählung von ein paar Gewalttaten. Die Mitglieder des 3er-Gremiums dürfen das privat durchaus als zu anstrengend empfinden. Und wenn die BPjM der Meinung sein sollte, dass ein solcher Kunstbegriff den reibungslosen Ablauf der Indizierung stört, kann sie versuchen, ein anderes Urteil zu erwirken. Aber solange ihr das nicht geglückt ist, muss sich eine solche Behörde, die zensieren und verbieten kann, an das halten, was das Bundesverfassungsgericht verlangt. Es geht hier nicht um ein paar Filme. Es geht um unsere Grundrechte. Das betrifft jeden und hat nichts damit zu tun, ob man solche Filme mag.
Das Bates-Syndrom
Wenn man einen Film sieht, den man spontan für befremdlich, abstoßend oder sogar jugendgefährdend hält, hat man mehrere Möglichkeiten. Man kann es sich leicht machen und sagen, dass etwas abstoßend ist, weil es abstoßend ist. Ich würde das als das "Bates-Syndrom" bezeichnen. In Psycho sagt "Mrs. Bates", dass sie von ekligen Dingen angeekelt ist, weil sie eklig sind. In den IE gibt es Versatzstücke wie "Die Jugendgefährdung ist offensichtlich" – vermutlich, weil sie offensichtlich ist. Hitchcock, der ein genialer Mensch war, führt uns am Ende in den Keller von Mrs. Bates' Haus und zeigt uns, was bei einer solchen Haltung herauskommt: eine vertrocknete Mumie. Damit sind nicht die Zensoren gemeint. Die Mumie, die da auf ihrem Stuhl sitzt und nichts mehr sehen kann, weil sie keine Augen mehr im Kopf hat, ist die Gesellschaft, die sich solche Zensoren leistet.
Aber Psycho ist auch wieder nur so ein Horrorfilm. Was hat der mit uns zu tun? Natürlich nichts. Bestimmt war die BPjM aufrichtig darum bemüht, den antragsgemäß zu indizierenden Filmen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und herauszufinden, ob vielleicht doch mehr hinter diesen ekligen Machwerken stecken könnte, als es zunächst den Anschein hat. Das 3er-Gremium ist sogar viel progressiver, als ich gedacht hätte. Früher war es üblich, diejenigen, die für die "schöpferische Gestaltung" zuständig waren, danach zu fragen, was sie sich dabei gedacht haben. Diesen Bildungsbürgerkram wollen wir jetzt nicht mehr haben. Nur das Werk zählt und sonst nichts.
Ich stelle erschreckt fest, dass ich viel altmodischer bin als das 3er-Gremium. Viel naiver bin ich auch. Obwohl man uns seit Jahren mit brutalsten Horrorfilmen überschwemmt, halte ich es weiterhin für möglich, dass ein Film im Einzelfall nicht nur deshalb entstanden sein könnte, weil ein skrupelloser Geschäftemacher reich werden wollte, indem er den Sehnerv eines desensibilisierten Publikums mit immer schlimmeren Gewaltorgien kitzelte. Deshalb habe ich mir angehört, was die Regisseure dieser Machwerke in Interviews zu sagen haben.
Interessanterweise betonen alle, wie wichtig es ihnen war, einen Genrefilm zu drehen, der als solcher gesehen werden und nach den Regeln des Genres beurteilt werden sollte. Damit sind sie mit dem Bundesverfassungsgericht auf einer Linie, aber natürlich ist das nur eine Schutzbehauptung. Das 3er-Gremium wusste das schon vorher, weshalb es sich mit diesen Aussagen gar nicht erst beschäftigen musste. Das ist begrüßenswert, weil auf diese Weise ein vorurteilsfreies Abwägen zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz sichergestellt wurde ("Die Konflikte sind vielmehr durch eine Abwägung der beiden Verfassungsgüter im Einzelfall zu lösen."). Ich hingegen, der bekennende Naivling, ließ mich einlullen und hörte zu.
Kasperltheater für Erwachsene
Für Filme wie Haute tension oder Frontière(s) fallen mir gleich zwei amerikanische Vorbilder ein: Psycho und The Texas Chain Saw Massacre (nicht das durch Werbeästhetik aufgemotzte Remake, sondern das Original von 1974, das bei uns nur als Torso für Erwachsene freigegeben ist). Trotzdem sagen die Regisseure, dass sie einen spezifisch französischen bzw. europäischen Horrorfilm drehen wollten. Das ist kein Widerspruch. Hitchcock war ästhetisch stark von Fritz Lang (Das Testament des Dr. Mabuse) und F.W. Murnau (Nosferatu) beeinflusst, und die Geschichte des Horrorfilms kann man nicht erzählen, ohne das Grand Guignol zu erwähnen. Alexandre Aja und Kollegen führen nicht den amerikanischen Slasher-Film fort, sondern sie berufen sich auf eine Genre-Tradition, die in Frankreich ihren Anfang nahm.
Am 30. Mai 1887 eröffnete André Antoine, der Angestellte einer Gasfirma, am Montmartre das Théâtre Libre. Antoine war ein begeisterter Anhänger von Emile Zola und des Naturalismus. Eine Spezialität des Théâtre Libre waren die comédies rosses: Dramen, die sich vorzugsweise dem Alltag der Pariser Unterschicht und deren Sprache widmeten. Die meisten dieser Stücke waren sehr kurz. Ein Theaterabend bestand aus fünf oder sechs Einaktern, die sich keineswegs darauf beschränkten, das Dasein von Arbeitern, Wäscherinnen, Huren und Zuhältern auf naturalistische Weise zu durchleuchten. Denn Antoine war ein Freund der Abwechslung. Also gab es auch Tragödien in Versform, leichte Komödien, Dramatisierungen klassischer Literatur.
Zu Dokumentarstücken über die moderne Großstadt kam das antiklerikale, von Baudelaires Poe-Übertragungen inspirierte Kriminal- und Horrordrama. Besonders umstritten und doch typisch für das bei Antoine Gebotene war Eine Weihnachtsgeschichte (1890): Am Weihnachtsabend sucht ein hochschwangeres Bauernmädchen vergeblich einen Platz, wo sie ihr Kind zur Welt bringen kann. Immer nur abgewiesen, tötet sie schließlich in der Verzweiflung ihr Neugeborenes und wirft es den Schweinen zum Fraß vor, während die Bauern zur Christmette unterwegs sind und Weihnachtslieder singen. Reich wurde Antoine damit nicht. Ihm ging es um Aufklärung und Gesellschaftskritik, nicht um Geld. Er finanzierte sein Theater aus eigener Tasche. 1893 war er pleite.
Oscar Méténier, Antoines wichtigster Autor, suchte ein neues Haus, in dem er seine Einakter aufführen konnte. In der Rue Chaptal, einer gepflasterten Sackgasse am Montmartre, fand er die ideale Spielstätte. Das Gebäude im gotisierenden Barockstil war 1786 als Kapelle errichtet worden und der letzte Überrest eines während der Schreckensherrschaft ausgeplünderten Jansenisten-Klosters. Méténier nannte sein Etablissement "Théâtre du Grand Guignol". Einigen Quellen zufolge entschied er sich für diesen Namen, weil es eine satirische, bourgeoisiekritische Zeitschrift gleichen Titels gab. Wahrscheinlicher ist, dass sich der Name direkt auf die Puppe Guignol bezieht, die in Frankreich zum Synonym für Puppenaufführungen geworden ist wie der Kasperl in Deutschland. Grand Guignol hieße demnach nichts anderes als "Großes Puppentheater" – groß, weil Méténier einem erwachsenen Publikum eine vergrößerte (= verschärfte), von lebenden Darstellern aufgeführte Version dessen bieten wollte, woran sich die Kleinen im Kasperltheater erfreuen.
Duschmord
Im Laufe der Jahre wurden ständig neue Horrordramen gezeigt und die im Grunde sehr einfachen (aber aufwendigen) Bühnentricks perfektioniert. Wahnsinnige zerkauten ein Stück Seife, damit sie ihre Gewalttaten mit Schaum vor dem Mund begehen konnten. Wunden wurden durch vorher verborgene Gummiteile oder im richtigen Moment auf dem Körper verschmiertes Bühnenblut vorgetäuscht. Der Requisiteur verfügte über eine Sammlung von künstlichen Gliedmaßen und soll bei Metzgern und Präparatoren echte Tieraugen gekauft haben, weil diese sehr elastisch waren und effektvoll auf dem Bühnenboden aufschlugen (Augenausstechen gehörte zum festen Repertoire). Dolche mit einfahrbarer Klinge hatten Griffe, mit denen die Darsteller Blut verspritzen konnten. Das Blut (eine Mischung aus rotem Farbstoff, Glyzerin und geheimen Zutaten) war eine besondere Spezialität des Grand Guignol. Allabendlich frisch zubereitet und erhitzt, gab es dünnes, schnell fließendes Blut für neue und dickes, zähflüssiges Blut für ältere Wunden.
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| Making of "A l'intèrieur" |
Das Publikum erlebte im Grand Guignol ein wohliges Gruseln, weil es genau wusste, dass auf der Bühne nicht wirklich getötet und verstümmelt wurde. Wie bei Zaubertricks fragte man sich nach der Gewalttat, wie es gemacht worden war. Dasselbe gilt für die Spezialeffekte im Horrorfilm. Früher gab es die Fanzines, und inzwischen sind es die Internetforen, wo darüber diskutiert wird, wie diese oder jene Illusion erzeugt wurde. Kein Making of kann auf den Mann für die Spezialeffekte verzichten, der uns in seine Trickkiste schauen lässt und erläutert, wie er jemanden verwunden oder töten ließ. Der Mann ist kein Mörder, sondern ein Maskenbildner (die Franzosen sind stolz darauf, dass sie wie das Grand Guignol ohne CGI auskommen). Schauspieler müssen im Horrorfilm oft körperliche Qualen aushalten – aber nicht, weil jemand mit der Axt oder dem Messer hinter ihnen her ist, sondern weil sie vorher stundenlang in der Maske sitzen müssen. Meistens sind diese aufwendigen Vorbereitungen ein fester Bestandteil der Werbung, die man bei uns in den Mülleimer werfen kann, wenn ein Film indiziert ist.
Jeder darf der Meinung sein, dass es krank und irgendwie gefährlich ist, wenn Leute stundenlang an einem (scheinbar) explodierenden Kopf arbeiten und andere diesen Effekt dann sehen wollen. Man kann auch zu dem Schluss kommen, dass so etwas für Jugendliche schädlich ist und dass Kinder letztlich doch die Illusion für die Wirklichkeit halten oder umgekehrt. Aber wenn man über die Wirkung von Medien spekuliert (was nicht bewiesen ist, bleibt spekulativ), muss man berücksichtigen, mit welcher Erwartungshaltung jemand ins Kino geht oder eine DVD einlegt. Mir wäre wohler, wenn irgendetwas davon in diesen Begründungen stehen würde. Das tut es nicht. Wenn man sie liest, hat man den Eindruck, dass es sich bei den indizierten Filmen um Snuff Movies handelt, in denen wirklich getötet wird.
In Météniers Grand Guignol waren die Gewaltdarstellungen nicht "selbstzweckhaft". Die einzelnen Teile eines Theaterabends waren subtil aufeinander abgestimmt. Méténier wollte gesellschaftliche Missstände anprangern und das Publikum dabei aufrütteln, indem er schockierte und die Emotionen ansprach. Deshalb war es ihm wichtig, dass es nicht nur Horror- und Kriminalstücke gab, sondern dass unterschiedliche Genres einander ablösten und sich gegenseitig intensivierten wie heiße und kalte Duschen. Jeder Einakter wirkte nicht für sich allein, sondern war Teil eines größeren, genau aufeinander abgestimmten Ganzen. Méténier stand damit in einer sehr alten Theatertradition. Sein Konzept der heißen und der kalten Duschen lässt sich auf die Harlekinade zurückführen.
Zu indizierende Filme sind zu indizieren
Die BPjM gibt zu, dass sie bei ihren Entscheidungen die künstlerische Qualität eines Films berücksichtigen muss (das Abwägen) und dass bei der Beurteilung dieser Qualität die genretypischen Merkmale eine Rolle spielen müssen, weil man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann. Also muss man wenigstens ansatzweise etwas darüber wissen, in welcher Tradition so ein Genre steht, worum es gehen und was ein Regisseur oder Drehbuchautor bezwecken könnte. So verlangt es das Bundesverfassungsgericht, so verlangt es der Respekt gegenüber unseren Grundrechten und auch gegenüber den gefährdeten Betrachtern, die das gern sehen würden, was die BPjM für schädlich hält. Das schließt nicht aus, dass ein Film indiziert wird. Aber bitte am Ende eines fairen Verfahrens, das den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts folgt und dessen Resultat begründet wird.
Das, was bisher über das Horrorgenre gesagt wurde, war von mir. Jetzt sehen wir uns an, was der BPjM dazu einfällt. Ich beziehe mich auf die IE zu Haute tension, Frontière(s), A l'intèrieur und Eden Lake. Ohne die Deckblätter sind das 37 Seiten Text, die ich zweimal aufmerksam gelesen habe. Zum Horrorgenre allgemein habe ich in diesen 37 Seiten einen einzigen Satz gefunden (mit BPjM-typischer Wortwiederholung): "Der Horrorfilm ist eine Filmgattung des kommerziellen Unterhaltungsfilms, in der der Fortgang der äußeren Handlung von zumeist spektakulär inszenierten Verletzungs- und Gewaltszenen vorangetrieben bzw. illustriert wird." Das ist alles.
Warum muss man dann so viele Seiten füllen? Die BPjM hat sicher gut zu tun. Für zukünftige Indizierungsmaßnahmen schlage ich ein vereinfachtes Verfahren ohne rhetorische Ausschmückungen vor, das sich an folgendem argumentativen Grundgerüst orientiert:
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Der zu indizierende Film ist ein Horrorfilm. |
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Horrorfilme sind Filme mit viel Gewalt. |
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Im zu indizierenden Film gibt es noch mehr Gewalt als im Horrorfilm sonst üblich. |
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Eine nennenswerte künstlerische Qualität konnte nicht festgestellt werden, weil es in dem Film so viel Gewalt gibt. |
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Nach sorgfältiger Abwägung zwischen den Verfassungsgütern "Kunstfreiheit" und Jugendschutz war der zu indizierende Film zu indizieren. |
Leider kann ich dem Bundesfamilienministerium, bei dem die BPjM angesiedelt ist, diesen Vorschlag nicht in Rechnung stellen, weil die Behörde bereits das Urheberrecht besitzt. Ich habe nur das schmückende Beiwerk und die Rhetorik aus den mir vorliegenden IE entfernt.
Problematisch ist allenfalls Punkt 3. Das Bundesverfassungsgericht (das sind die mit diesem auch formalen Kunstbegriff) könnte einwenden, dass da allzu subjektiv geurteilt wird. Ich möchte daher anregen, einen kühnen Befreiungsschlag zu wagen, mit dem man das ganze Verfahren auf eine objektive Grundlage stellt. Also: Man sucht ein Dutzend Horrorfilme aus (wenn man bedenkt, dass die zwei Beisitzer in so einem 3er-Gremium schon ausreichen, um den "momentanen gesellschaftlichen Wertekonsens" zu erfassen, ist das mehr als großzügig), zählt die Gewalttaten durch, stoppt ab, wie lange sie dauern und errechnet unter Berücksichtigung der Gesamtlänge des Films einen Durchschnittswert. Das wäre auch wirtschaftsfreundlich. Die Anbieter solcher Filme hätten dann Planungssicherheit. Sie wüssten vorab, wie viel Gewalt pro Film es geben darf. Das 3er-Gremium müsste nur noch überprüfen, ob die zulässige Höchstmenge überschritten wurde.
Filmanalyse per Arithmetik
Eigentlich könnte das auch gleich die Polizeiinspektion Würzburg-Ost erledigen, auf deren Hinweis ein anonymer Antragsberechtigter die Indizierung von Frontière(s) angeregt hat. Die Polizisten haben zwar, ohne ihnen zu nahe treten zu wollen, möglicherweise von Kunst keine Ahnung, aber die Anschaffung eines Taschenrechners reicht völlig aus. Der Kunstgehalt eines Werks ist nämlich umgekehrt proportional zur in diesem Werk dargestellten Gewalt. So ließen sich auch die Abwägungsfetischisten vom Bundesverfassungsgericht zufriedenstellen. Viel Gewalt = wenig Kunst = wenig Gefahr für die Kunstfreiheit durch den Jugendschutz.
In der IE zu A l'intèrieur (Seite 9) wird eine Szene erwähnt, in der etwas "in menschenunwürdiger Art und Weise sekundenlang genüsslich demonstriert" werde. Wer immer noch denkt, dass jetzt begründet wird, warum das "genüsslich" ist, hat nichts verstanden. "Genüsslich" ergibt sich aus "sekundenlang": je länger, desto genüsslicher. Aber sekundenlang war scheinbar nicht lang genug für "menschenunwürdig". Denn: "Das Gremium votierte hier dahingehend, […] dass ein lang anhaltendes, besonders drastisches und voyeuristischen Bedürfnissen dienendes Abbilden der Gewaltfolgen ebenfalls tatbestandsmäßig ist." Dies, so das Gremium, "muss insbesondere gelten", wenn der "Kampf mit dem Tode zur Schau gestellt wird".
Nicht mit dem Tod, sondern gleich "mit dem Tode". Damit ist endlich das Schlüsselwort gefallen. In Horrorfilmen geht es um Leben und Tod, und der Tod, der gefälligst in einem sterilen Krankenhauszimmer oder in einem Pflegeheim stattzufinden hat, aber jedenfalls so, dass wir damit nicht belästigt werden, ist in unserer Gesellschaft stark tabuisiert. Der Kriegsfilm hat es da leichter. Da wird zwar viel mehr getötet und gestorben, aber das zentrale Thema ist nicht der Tod, sondern der Kampf für Volk und Vaterland oder dergleichen. Dagegen hat kein Zensor etwas einzuwenden. Wenn dann noch eine Figur sagt, wie schlimm der Krieg ist, wird ein "Antikriegsfilm" daraus. Schon ist alles gut.
"Das Gremium votierte" klingt wieder toll, ist aber auch nur eine Phrase. Besonders schlimm ist für die BPjM, wenn etwas "zur Schau gestellt" wird. Da kommen die alten Ressentiments gegen die visuellen Medien generell zum Vorschein. Jede Einstellung wird nur gedreht, damit sie anschließend vom Publikum gesehen werden kann. Das ist das Wesen des Films. Ohne die Zurschaustellung gäbe es ihn nicht. Ich hätte ein besseres Gefühl bei diesen Indizierungen, wenn irgendwo in den 37 Seiten ein Hinweis darauf zu finden wäre, dass sich das Gremium dieser simplen Tatsache bewusst ist. Das wäre die Grundvoraussetzung, um Filme (und deren Wirkung) beurteilen zu können.
Echo der Wissenschaft
Noch eine Möglichkeit, sich eine Meinung über einen Film und dessen künstlerischen Wert zu bilden: Man informiert sich, was andere zu sagen haben. Zitat aus der IE zu A l'intèrieur (Seite 11):
Für die Frage, ob der künstlerische Stellenwert eines Werkes als gering einzustufen ist, hat u.a. "indizielle Bedeutung", welche Beachtung das Werk in der Fachpresse gefunden hat, das Ansehen, das er [sic] beim Publikum genießt, Echo und Wertschätzung in Kritik und Wissenschaft.
(s.a. BVerfG v. 27.11.1990, 1 BvR 402/87, BVerfGE 83, 130, 148; BVerwG v. 18.02.1998, NJW 1999, 76, 79)
Schon wieder so eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (das Bundesverwaltungsgericht ist diesmal auch dabei). Eine deutsche Behörde wie die BPjM, denkt man, wird sich wohl daran halten. Was macht sie also nun daraus?
Die Wissenschaft lässt sich gerne Zeit. Über aktuelle, zur Indizierung anstehende Filme findet man da vermutlich nichts. Da es sich aber, wie von der Behörde gleich erkannt, um Horrorfilme handelt und die Genrezugehörigkeit wichtig ist (das ist nicht mein privater Spleen, das sagen die Verfassungsrichter), könnte man nachlesen, was über dieses Genre in den letzten Jahren geschrieben wurde. Wenn man wirklich etwas finden will, entdeckt man da gleich eine ganze Menge – z.B. durch Eingabe einiger offensichtlicher Suchworte im Internet. Ich will hier exemplarisch nur ein Buch nennen, das ich ausgewählt habe, weil es von einer angesehenen Filmwissenschaftlerin stammt und nicht bei einem Schmuddelverlag erschienen ist, sondern bei zwei der besten Adressen für Filmbücher überhaupt, bei der Princeton University Press und beim British Film Institute: Carol J. Clovers Men, Women, and Chain Saws: Gender in the Modern Horror Film (1992). Ich habe es auch deshalb ausgewählt, weil es schon etwas älter und sehr leicht zu entdecken ist. Jeder, der sich zumindest oberflächlich mit der Materie beschäftigt, wird schnell auf entsprechende Hinweise stoßen. Und wer das Buch liest, versteht gleich viel besser, was die Franzosen da so treiben.
Ich will der BPjM nicht unterstellen, dass sie gar nicht erst nach wissenschaftlichen Publikationen gesucht hat. Gefunden hat sie jedenfalls nichts; oder wenn doch, steht davon nichts in den IE. Vielleicht liegt das daran, dass von den "Prüfern" keiner englische Texte lesen und verstehen kann. Das wäre unbedingt erforderlich (Grundkenntnisse in Französisch wären auch nicht schlecht, wenn man französische Filme auf ihren Kunstgehalt untersucht). Wie bereits erwähnt, verstößt man hierzulande rasch gegen den Jugendschutz, wenn man über Filme schreibt, die diese Behörde für jugendgefährdend hält. Viele tun es deshalb gar nicht erst. Das gilt auch für die Journalisten. Wenn die Behörde dann nach anderen Meinungen sucht, von fundierten Auseinandersetzungen ganz zu schweigen, kann sie nichts finden. Joseph Heller nennt das Catch-22. So stopft die Provinz die Schlupflöcher im Gartenzaun.
Mr. Vincent Vega rezensiert
Die BPjM ist doch noch fündig geworden. Nicht bei der Wissenschaft oder im Feuilleton von Zeitungen und Zeitschriften, sondern im Kommentarteil von Internet-Versandhändlern. Eine seiner 12 Textseiten zu A l'intèrieur füllt das 3er-Gremium mit den "Filmrezensionen" von "blade41", "Mr. Vincent Vega" und "McHolsten". Mit Verlaub: Das ist Realsatire. Solche Kommentare von Internet-Usern sind völlig legitime Meinungsäußerungen, aber Filmrezensionen sind es in aller Regel nicht. Ich will überhaupt nicht ausschließen, dass Mr. Vincent Vega & Co. eine solche Rezension schreiben könnten (dazu gehört, dass man nicht nur eine Meinung hat, sondern diese auch begründet), aber sie haben es nicht getan, weil es nicht verlangt war. Wenn die BPjM so tut, als erfasse sie "Echo und Wertschätzung in Kritik und Wissenschaft", indem sie ein paar Sätze von McHolsten zitiert, ist das eine Travestie.
Um deutlich zu machen, wie grotesk das "Prüfverfahren" dieser Behörde ist, wollen wir uns einen hypothetischen Fall vorstellen. Nehmen wir an, ich suche mir ein Internetforum und lege mir einen Benutzernamen zu. Dann schreibe ich als "Rächer der Zensierten" folgenden Kommentar:
Frau Monssen-Engberding würde dazu vielleicht sagen, dass das eine unqualifizierte Meinungsäußerung ist; dass jemand, der solche Behauptungen aufstellt, diese begründen muss, wenn er ernst genommen werden will. D'accord, Madame! Denselben Respekt sollte die BPjM auch Filmen und deren Publikum erweisen. Und Achtung an alle Internet-Kommentatoren: Wer heute schnell ein paar Sätze in den Laptop tippt, könnte sich schon morgen in einer IE als Filmkritiker wiederfinden (die Grammatik- und Rechtschreibfehler inklusive). "Der Film", heißt es in einer der IE, "hat in den einschlägigen Kritiken ein umfangreiches und [zum Wohle des Jugendschutzes zensiert] Echo gefunden. (Übersicht bei www.amazon.de, www.ofdb.de)." Wer sich heute noch eine Zeitung oder gar ein Filmbuch kauft, ist blöd.
Hier noch ein Rat an die BPjM: Wer andere zitiert, sollte wenigstens vorher gelesen haben, was da steht. Alles andere ist eine Missachtung der Zitierten. Einer, der von Frau Monssen-Engberding zum Filmkritiker ernannt wurde, schreibt zu [Titel wegen Werbeverbot zensiert] Folgendes:
[…] da der Spannungspegel so hoch ist, dass man förmlich in seinen Sessel gepresst wird. Bis endlich der Abspann kommt, vergehen gut 75 Minuten, die in ihrer Straffheit des Drehbuches auf das Nötigste reduziert, trotz oder gerade ob ihres begrenzten Handlungsraumes eine dermaßen klaustrophobische Atmosphäre schaffen, das [sic] es für Hauptperson und Zuschauer kein Entkommen gibt. … Selten wurde so ausgeklügelt Spannung durch Sound, Schnitt und Sympathie erzeugt wie hier.
Sechs Zeilen weiter unten resümiert die BPjM in dem, was sie als Begründung ausgibt:
Zwar ist der Film, wie oben erläutert, grundsätzlich ein Werk der Kunst, allerdings lässt sich den einschlägigen Kritiken auch entnehmen, dass der Film wenig an überraschender Handlung aufweist und sich die dramaturgische Leistung in Grenzen hält.
Spannung ja, Dramaturgie nein. Sonst könnte es womöglich zu viel Kunst sein, und das – sagt das Bundesverfassungsgericht – müsste dann berücksichtigt werden. Besser kann man sich selber nicht entlarven. Hat das auf Gewalt fixierte 3er-Gremium die Ausführungen in der von ihm zitierten "Kritik" womöglich überlesen, weil da gar nicht von "Metzeleien" die Rede ist?
Der zitierte Kritiker hat übrigens etwas sehr Wichtiges bemerkt. Alle vier indizierten Filme sind klaustrophobisch, sie spielen auf engem Raum, die Handlung konzentriert sich auf ein Wochenende oder gar nur eine Nacht. Das erfordert eine völlig andere Dramaturgie als bei Ben Hur oder Vom Winde verweht. In den 37 IE-Seiten zu den vier Filmen gibt es keinen Hinweis darauf, dass das jemandem von den "Prüfern" bewusst war. Wenn ich aber nicht weiß, was Dramaturgie ist, kann ich auch deren Qualität nicht beurteilen.
Frontière(s) wurde von der FSK in einer um acht Minuten gekürzten Fassung ab 18 freigegeben. Eine etwas längere Version erhielt von der SPIO ein "JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung", nachdem drei Minuten aus dem Original herausgeschnitten worden waren. Diese Fassung steht seit Februar 2009 auf dem Index. Das 3er-Gremium hat die schriftlichen Ausführungen der Juristenkommission sowie der FSK zur Freigabe ab 18 gelesen. Die JK schreibt, dass es in der jetzt indizierten Version Gewalt gibt, aber keine Gewaltverherrlichung; dass die Gewaltdarstellungen abstoßend wirken und dass der Zuschauer keine andere Wahl hat, als sich mit den Opfern zu identifizieren. Eine Indizierung rechtfertigt ein solcher Befund noch nicht.
Frauenverachtende Nazis und rezipierende Kannibalen
Indiziert wurde trotzdem. Wie macht man das? Ganz einfach. Man pflegt eine rein quantitative Art der Filmbetrachtung und zieht daraus Rückschlüsse auf die künstlerische Qualität. Quantität ist zwar eigentlich etwas anderes als Qualität (weshalb es zwei verschiedene Wörter gibt), aber wenn man ordentlich Gewalt dazwischen schiebt, fällt das nicht weiter auf. Die SPIO, entnehme ich der IE, hat festgestellt, dass "die vorhandenen Gewaltakte einer stringenten Filmdramaturgie untergeordnet seien" (Seite 3). Die Gewaltdarstellungen "seien derart in die filmische Dramaturgie eingebettet, dass sie nicht selbstzweckhaft erschienen, sondern als Teil des künstlerischen Gestaltungswillens zu sehen seien".
Vier Seiten und acht vom 3er-Gremium aufgezählte Gewalttaten später ist von der "stringenten Filmdramaturgie" nichts mehr übrig:
Auch wenn die Gewalttaten weitgehend aus der Opferperspektive rezipiert werden, kann eine verrohende und zu Gewalttätigkeit anreizende Wirkung nicht ausgeschlossen werden, sie ist aufgrund der Intensität und Dichte der Folter- und Gewaltszenen sogar wahrscheinlich. Der Film legt es schon im Titel darauf an Grenzen zu überschreiten. So wird mit sämtlichen Klischees gearbeitet, die die Grenzen des durch die Gesellschaft Tolerierten deutlich herausfordern: Nationalsozialismus, Frauenverachtung, Kannibalismus, Behindertendiskriminierung. Sämtliche dieser Kategorien werden diffus bis unlogisch und äußerst oberflächlich thematisiert.
Bliebe nur noch zu klären, ob dieser Film so wirr ist (die Juristen von der SPIO fanden das nicht), oder ob die Wirrnis doch eher in den Köpfen des 3er-Gremiums herrscht, das ihn rezipiert hat. Das Gremium hätte einer solchen Verdächtigung leicht vorbeugen können, wenn es sein Urteil begründet hätte. Leider Fehlanzeige. Das Gremium addiert, statt zu analysieren. Unfreiwillig komisch wird das, wenn man Nazis, Frauenfeinde, Kannibalen und Behindertendiskriminierer in eine Reihe stellt. Ich frage mich auch, ob das, was die FSK laut IE (Seite 3) zu bemängeln hatte, wirklich so im FSK-Gutachten steht, oder ob wir die schöne Reihung wieder dem 3er-Gremium zu verdanken haben: "[…] Themen wie Inzucht, Kannibalismus und Drogenkonsum könnten auf 16jährige [sic] sehr wohl desorientierend wirken und verrohende Tendenzen fördern." Was für eine Vorstellung von den 16-Jährigen spricht eigentlich aus einem solchen Satz? Gleichaltrige Franzosen dürfen den Film ungekürzt sehen. Von einer Zunahme des Kannibalismus unter Teenagern ist nichts bekannt.
Einige von den Opfern in Frontière(s) setzen sich zur Wehr. Das könnte Kinder und Jugendliche zur Selbstjustiz anreizen, und so etwas war schon immer ein guter Grund für eine Indizierung. So lässt sich das, was gegen eine Indizierung spricht (Identifikation des Publikums mit den Opfern), in sein Gegenteil verkehren. IE, Seite 5:
Die dargestellte Gewalt wird durch die Rezipientinnen und Rezipienten in der Tat zunächst aus der Opferperspektive erlebt und dürfte in aller Regel abstoßende Wirkung haben. Die Opferperspektive wechselt aber gegen Ende des Films, wenn Yasmin zu ihrem Freiheitskampf ansetzt und die eigentlichen Täter auf ausgesprochen blutige und metzelhafte Art getötet werden. […] Dass diese Taten durch die Sympathieträgerin des Films begangen werden, gibt ihnen einen selbstjustiziellen Charakter. Im Vergleich zur 96minütigen Fassung [FSK ab 18] erhält dieser Umstand eine eigene verstärkte Bedeutung.
Frauen müssen Opfer sein
Ich will hier nicht weiter darauf eingehen, wie schlüssig die Argumentation der BPjM ist (oder eben nicht). Mich interessiert der Fehler, der dem 3er-Gremium unterlaufen ist, obwohl es immer ganz genau hinsieht, wenn "gemetzelt" wird. Die "eigentlichen Täter" sind sechs Personen, alle Mitglieder einer mörderischen Familie. Zwei davon werden am Schluss von Yasmin getötet, weil sie überleben will (ein "Freiheitskampf" ist etwas anderes und passt auch nicht wirklich zur These von der Selbstjustiz, die man für eine Indizierung braucht). Die restlichen vier Täter wurden vorher von anderen Familienangehörigen umgebracht.
Sechs statt zwei, das ist doch eine ziemlich hohe Fehlerquote. Woher kommt das? Meine Vermutung: Yasmin werden in der IE ein paar Leichen extra zugeschoben, weil sie auf das 3er-Gremium so bedrohlich wirkte – nicht, weil sie Selbstjustiz übt oder "zum Freiheitskampf ansetzt", sondern weil sie eine Frau ist und doch kein passives Opfer. Wenn man Freiheitskampf und Selbstjustiz weglässt, steht genau das im Text, mit dem die BPjM die Indizierung begründet: zuerst ist sie Opfer, aber am Schluss ist sie auch Täterin. Das ist scheinbar so beunruhigend, dass aus zwei Toten sechs wurden.
In Martyrs gibt es eine Geheimorganisation von Folterern, die junge Frauen grausam martert, weil sie sich davon Aufschluss über ein mögliches Weiterleben nach dem Tod erhofft. Am Anfang dringt eines der Opfer mit einem Gewehr in das Haus der Täter ein und schießt sie nieder (in dem Fall ist es wirklich Selbstjustiz, aber nicht unbedingt nachahmenswert, weil die Frau mit dem Gewehr ums Leben kommt). Falls der Film demnächst zur Indizierung anstehen sollte, wird das 3er-Gremium wieder die "einschlägigen Kritiken" lesen. Deshalb schon mal vorweg: Viele der "Rezensenten" im Internet behaupten, dass es zwei junge Frauen sind, die sich eingangs rächen. Das ist falsch. Die zweite kommt erst später. Auf die (männlichen?) Rezensenten wirkte die Frau mit dem Gewehr offenbar so bedrohlich, dass sie diese verdoppelt haben.
Genrefilme funktionieren nach bestimmten Regeln. Das Publikum kennt diese Regeln. Es sitzt deshalb – bewusst oder unbewusst – in einer bestimmten Erwartungshaltung im Kino oder vor dem Bildschirm. Wer nach Bedeutung sucht, sollte auf das achten, was von der Regel abweicht. Im Slasher-Film der 1970er werden junge Leute von Irren grausam umgebracht. Überleben darf nur eine junge Frau, das "final girl" (alles nachzulesen, werte BPjM, bei Carol J. Clover). Gelegentlich setzt sich das Final Girl mit einem umgebogenen Kleiderbügel zur Wehr wie Laurie in Halloween, aber meistens rennt sie hilflos durch den Wald wie Sally in The Texas Chain Saw Massacre, verfolgt von einem verrückten Mörder mit Kettensäge, und wenn sie genug Qualen erduldet hat, darf sie entkommen.
In den neuen Horrorfilmen ist das ganz anders. Die jungen Frauen können schießen, oder sie greifen selbst zur Säge wie in Haute tension. Wenn mich nicht alles täuscht, hat das viel damit zu tun, dass die Jugendschützer so allergisch auf diese Filme reagieren. "Auch baut Sarah sich eine Waffe aus einem Messer, das sie in einem Staubsaugerrohr verankert und geht mit kämpferischem Gesichtsausdruck gegen ihre Peinigerin vor", steht in der IE zu A l'intèrieur (Seite 7). In Hitchcocks Dial M for Murder ersticht Grace Kelly den Mann, der sie erwürgen will, mit einer Schere, die sie verzweifelt um sich tastend auf dem Schreibtisch findet. Das ist erlaubt (FSK ab 12). Sarah baut sich aktiv eine Waffe zur Verteidigung. Schlüsselworte sind "geht vor" (statt wegzulaufen, was nichts bringt, wenn frau in einem abgesperrten Zimmer ist) und "kämpferischer Gesichtsausdruck". Aber wer oder was wird durch ein Verbot des Films geschützt? Die Jugend oder doch eher das Patriarchenbild vom anschmiegsamen Mädel, das ängstlich kauernd darauf hofft, dass der Held es retten wird? Nur Helden sind bewaffnet, Frauen aber nicht. (Man beachte, wie kompliziert Fred Zinnemann die Schießerei in High Noon inszenieren muss, damit Grace Kelly an eine Pistole kommen kann.)
In A l'intèrieur ist sogar aus dem Peiniger eine Peinigerin geworden. Jetzt dürfen die Frauen schon die verrückten Mörder sein, und das in Filmen, die von Männern geschrieben und inszeniert wurden. Getötet haben sie früher auch, aber heimtückisch und mit Gift (das sei "typisch weiblich", wurde uns gesagt); jetzt greifen sie zum Messer und klingeln an der Haustür wie Beatrice Dalle in A l'intèrieur. Ich kann daran zunächst nur feststellen, dass sich das alte, patriarchalisch geprägte Frauenbild gründlich verändert hat. Ist das so schlimm? Es geht hier um erfundene Geschichten, nicht um Trainingsfilme für angehende Mörderinnen (von der BPjM wird das gern verwechselt).
Analverkehr mit Pornostars
Mag sein, dass solche Filme "verrohend" wirken, auch wenn das bisher nicht bewiesen ist und es immer nur für die anderen gilt. Ich bin auch dagegen, dass Kinder Frontière(s) oder Haute tension sehen. Dafür haben wir die FSK. Sie kann Filme, die für Kinder nicht geeignet sind, nur für Erwachsene freigeben (bitte möglichst unzensiert wie in anderen zivilisierten Ländern auch). Aber wozu dann noch eine Behörde wie die BPjM, die Sätze schreibt wie diesen aus der IE zu Eden Lake (Seite 8):
Erwachsene, die unbedingt Wert auf die selbstzweckhaften Gewaltdarstellungen legen, können nach der Indizierung auch diese Fassung weiterhin, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, erwerben.
Theoretisch ist das sicher richtig. Praktisch fangen die Schwierigkeiten schon damit an, dass die meisten Erwachsenen gar nicht wissen, dass die für sie freigegebene Version ("ab 18") gekürzt ist. Im Laden darf die ungeschnittene Fassung nämlich nicht ausliegen, und wenn der Verkäufer dem Kunden sagen würde, dass er unter dem Ladentisch die unzensierte DVD versteckt hat, würde er gegen das Werbeverbot verstoßen. Er darf nur auf ausdrückliche Nachfrage sagen, ob er sie vorrätig hat oder nicht. Höchstwahrscheinlich hat er sie nicht auf Lager, weil so gut wie niemand danach fragt. Der Kunde schleicht sich am besten gleich in den Pornoladen, in dem Jugendliche keinen Zutritt haben. So gehen wir hierzulande mit Filmen um. Ich habe aus Recherchegründen versucht, die indizierte Fassung im Internet zu kaufen (nur deutsche Seiten). Das würde ich hier selbst dann nicht empfehlen, wenn ich es dürfte. Seitdem bekomme ich regelmäßig E-mails, in denen mir ein Spray für den schmerzfreien Analverkehr angeboten wird oder ich gefragt werde, ob ich Pornostar werden möchte. Ich wollte nur einen Film kaufen, weiter nichts.
Natürlich gehört zur Praxis auch, dass sich deutsche Rechteinhaber längst einen Partner in Österreich gesucht oder dort sogar eine Filiale eröffnet haben. Wer über rudimentäre Internet-Kenntnisse verfügt, hat rasch einen österreichischen Anbieter gefunden, bei dem man das, was bei uns indiziert und verboten ist, ungekürzt und deutsch synchronisiert bestellen kann. Aber ist das ein Trost? Sind Verbote und Bevormundungen weniger schlimm, weil man sie umgehen kann? Und wird das auch in Zukunft noch so sein? Kürzlich war in einem
Telepolis-Artikel zu lesen, wie schnell sich das ändern kann.
Aber zurück zu diesem Satz aus der IE zu Eden Lake. Ich will weder Pornostar noch kleinlich sein und deshalb nicht bemängeln, dass die BPjM über Erwachsene urteilt, die sie überhaupt nichts angehen. Aber ich bin gegen die Diffamierung Andersdenkender. Auch wenn es sich das 3er-Gremium vielleicht nicht vorstellen kann: Erwachsene, die einen Film in der unzensierten Fassung sehen wollen, sind deshalb nicht automatisch geil auf Gewalt. Durch solche Sätze erfährt man nur etwas über diejenigen, die sie schreiben.
Hereinnahme von Gewaltspitzen
Mich stört an diesen Indizierungstexten der BPjM am meisten, dass die intellektuelle Neugier, die aus ihnen spricht, stark gegen Null tendiert. Ich stelle mir kurz vor, ich wäre so ein Jugendschützer und ehrlich davon überzeugt, dass von Computerspielen und Horrorfilmen eine gefährdende Wirkung ausgeht, die so groß ist, dass diese Medien in geheime, anachronistisch anmutende Verbotslisten eingetragen werden müssen. Müsste ich in diesem Fall nicht ein gesteigertes Interesse daran haben, so viel wie möglich über diese Medien in Erfahrung zu bringen, weil ich die Jugend am besten vor den Gefahren schützen kann, die ich genau kenne? Bei der BPjM ist das ganz anders. Zitat aus der IE zu Frontière(s), Seite 6:
Dieses Unrecht [den Opfern gegenüber] und dessen Ausmaß, wird durch die Hereinnahme von Gewaltspitzen gegenüber der 96minütigen Fassung noch deutlicher, so dass die Gewalt gegen die eigentlichen Aggressoren, auch in dem dargestellten Ausmaß, leichter toleriert werden kann und sogar verdient erscheint.
Das kann schon sein, auch wenn es mir zum Beispiel nicht so ging. Ob das die Seherfahrung des 3er-Gremiums war, oder ob das Gremium dachte, dass die Jugendlichen es so sehen würden, ist unbekannt. Eden Lake hat den Vorteil, dass der Film in Großbritannien sehr gut besprochen wurde, was auch hier bei uns seinen Niederschlag gefunden hat (wer versteht dagegen schon Französisch?). Die BPjM will nicht ausschließen, dass es sich in diesem Fall um Kunst handeln könnte. Indiziert wurde das unzensierte Original trotzdem, denn (IE, Seite 7f):
Während die FSK […] eine Selbstzweckhaftigkeit der Gewalt im Sinne einer jugendgefährdenden Wirkung [der gekürzten Fassung] noch verneinte, enthält die verfahrensgegenständliche Fassung eine detaillierte Ausweitung der Gewaltakte, die die künstlerisch hochwertigen Aspekte der Geschichte nicht mehr tragen.
Auch das kann sein. Nur: In beiden Fällen, bei Frontière(s) wie bei Eden Lake, werden Behauptungen über die Unterschiede zwischen der längeren und der kürzeren Version aufgestellt. Laut IE hat das 3er-Gremium aber jeweils nur die längere und dann indizierte Version gesehen. Trotzdem kennt das Gremium die Unterschiede ganz genau. Die längeren Fassungen enthalten mehr "Gewaltspitzen", damit ist alles gesagt. Was man schon vorher weiß, muss man nicht überprüfen. Wieder wird die Analyse durch Addieren bzw. Subtrahieren ersetzt. Die BPjM verwechselt Filmanalyse mit Mathematik. Die Wirkung von Filmen und deren künstlerischer Wert lassen sich aber nicht mit Hilfe der Grundrechenarten bestimmen. Eine Kulturnation, wie wir es sein wollen, sollte das doch wissen. Hier wird so getan, als wäre die zensierte Fassung eines Films dasselbe wie die unzensierte, nur eben mit etwas weniger Gewalt. Das kann so sein, muss aber nicht. Je besser ein Film, umso weniger stimmt es. Der BPjM, die so tapfer zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit "abwägt", fehlt dafür jegliches Verständnis.
Schlecht, schlecht, schlecht: Masturbation und Jugendschutz
Auch bei der Indizierung von Haute tension wurden "Echo und Wertschätzung in Kritik und Wissenschaft" berücksichtigt. "In den einschlägigen Online-Rezensionen" hat das 3er-Gremium "diverse Besprechungen des Filmes" gefunden. Das Bild, das sich dabei ergab, war "uneinheitlich". Allerdings ließ sich den Besprechungen entnehmen, dass Haute tension ein Film von "eher niedrigem künstlerischen Wert" ist, weshalb das Gremium "dem Jugendschutz bei der Abwägung mit der Kunstfreiheit den Vorrang eingeräumt" hat (IE, Seite 7). Das Gremium teilt die Meinung eines anonymen Rezensenten, der schreibt:
Man könnte sich, dank der mega-platten Story auch gleich in ne Fleischerei setzen und zusehen wie Tiere geschlachtet werden! Einfach nur schlecht, schlecht, schlecht …
Wenn dieser Fachmann das so sagt, dann wird es wohl auch stimmen. Ein "schlecht" für Frau Monssen-Engberding und eines pro Beisitzer. Also ab in Liste B und weg damit. (Ich schlage vor, jetzt endlich den teuren Bundestag abzuschaffen, und das Bundesverfassungsgericht gleich mit dazu. Wenn in Zukunft etwas geregelt werden muss, erledigen wir das per Straßenumfrage.)
Trotzdem muss ich mich sehr wundern. Der Film wartet am Ende mit einer Überraschung auf, weshalb alle, die Haute tension noch sehen wollen, dies tun sollten, bevor sie diesen und die folgenden fünf Abschnitte lesen (aber ausdrücklich nur die stärker gekürzte, ab 18 freigegebene und keinem Werbeverbot unterliegende Fassung!). Der Killer, der mehrere Menschen brutal tötet, ist identisch mit der von ihm gejagten Heldin Alex. Die Morde wurden von ihr selbst begangen; das, was wir gesehen haben, war eine Phantasiewelt, die so nur in ihrem Kopf existiert. Alex erzählt eine Geschichte, in der ein Monster das tut, was sie selbst gemacht hat.
Das ist mehr als nur ein bemühter Schlussgag, der eine "mega-platte Story" aufmöbeln soll. Beim zweiten Sehen (der 18er-Fassung, das ist erlaubt) erkennt man, wie genau der Film gearbeitet ist. Hintergrund der Gewalttaten ist Alex' frustrierte (nicht nur platonische) Liebe zu ihrer Freundin Marie. Am Abend sieht sie dieser durch ein Fenster beim Duschen zu. Dann geht sie auf ihr Zimmer, legt sich auf das Bett und masturbiert. Während sich Alex selbst befriedigt, kommt draußen vor dem Haus der Mörder mit der Motorsäge angefahren – das Produkt ihrer (Sexual-)Phantasie, das nun alle umbringen wird, die zwischen ihr und Marie stehen.
In der ersten Viertelstunde wird in wahres Feuerwerk an Filmzitaten abgebrannt. Ich finde Verweise auf den Giallo und den Italo-Western, auf Mario Bavas Schock, Sergio Leones Spiel mir das Lied vom Tod und John Fords The Searchers, auf Psycho, The Birds, The Texas Chain Saw Massacre, Stephen King und vieles andere. Der Regisseur und der Drehbuchautor rechnen offenkundig mit einem Publikum, das diese Zitate erkennen kann. Da sich das, was wir sehen, so nur in Alex' Phantasie abspielt, muss auch sie diese Filme kennen. Alex ist demnach eine psychotische, zum Voyeurismus neigende junge Frau, die im Kino oder auf dem Bildschirm viel Gewalt gesehen hat, nicht mehr klar zwischen Wirklichkeit und Fiktion unterscheiden kann, in einer bluttriefenden Phantasiewelt voller "Metzeleien" lebt und inzwischen so verroht und desensibilisiert ist, dass sie aus frustrierter Liebe Menschen umbringt als seien sie Schauspieler in einem Horrorfilm.
Der Förster sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht
Man stelle sich das vor: Da kommt ein Film aus Frankreich zu uns, der genau das zum Thema macht, was die BPjM seit Jahren behauptet und womit sie ihre Verbote begründet. Mindestens ein Dutzend der in Haute tension anzitierten Filme müssten im Archiv der Behörde liegen, weil sie alle schon indiziert wurden. Hat das 3er-Gremium das in irgendeiner Weise mitbekommen? Nicht, dass ich wüsste. In der IE gibt es darauf nicht den kleinsten Hinweis. Da dreht also einer einen Film, in dem die These von der jugendgefährdenden Wirkung bestimmter Medien zur Diskussion gestellt wird und der Behörde, die eingerichtet wurde, um solche Medien zu identifizieren und zu indizieren, fällt das nicht auf. Das ist absurd. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Sehnerven des 3er-Gremiums durch die dauernde Konfrontation mit medialer Gewalt so desensibilisiert wurden, dass es erblindet ist.
Stellen wir uns weiter vor, wir befänden uns im europäischen Ausland. Als Erwachsene, für die der Film gemacht ist, könnten wir da problemlos eine DVD mit der vollständigen Fassung von Haute tension erwerben. Diese könnten wir dann mit der bei uns gekürzten Version vergleichen. Wir würden feststellen, dass die Kürzungen vor allem die sadomasochistische Komponente von Alex' Sexual- und Gewaltphantasien betreffen. Der im Original schwer atmende Mörder (wie beim Orgasmus) ist in der zensierten Fassung viel zurückhaltender geworden.
Das masturbatorische Element, das für das Verständnis von Haute tension unerlässlich ist, wurde durch die Kürzungen nicht ganz herausgeschnitten. Aber im Original wird der, der sehen und hören kann, regelmäßig daran erinnert; bei der zensierten Fassung muss man das selber machen. Und damit wird durch die Kürzungen dann doch das Verständnis beeinträchtigt. Filme sind nämlich sehr komplexe Gebilde. Durch ihre Analyse kann man das vernetzte Denken lernen. Wenn das 3er-Gremium meint, man könne beliebig hinzufügen oder wegnehmen, weil es um mehr oder weniger Gewalt geht und sonst gar nichts, ist das zunächst nur eines: ein Vorurteil.
Das Bühnenblut, das die Pioniere des Grand Guignol allabendlich frisch anrührten, war die Signalfarbe, mit dem sie auf ihr Anliegen aufmerksam machten. Die Erfahrung hatte sie gelehrt, dass man laut schreien muss, um gehört zu werden. Könnte es bei den neuen Horrorfilmen nicht auch so sein? Einige von den Szenen, die ich am schlimmsten finde, haben mit Splattereffekten nichts zu tun, wirken durch den Kontrast aber umso stärker (das alte Grand Guignol-Konzept von den heißen und den kalten Duschen). Die Heldin von Martyrs ruft voller Verzweiflung bei ihrer Mutter an, die sie seit Jahren nicht gesehen hat. Die Mutter reagiert mit einer langen Litanei von Vorwürfen. Der Film lässt einen quälend lange hoffen, dass die Mutter die Polizei alarmieren wird, denn ihr Kind ist offensichtlich in Not. Wer dann aber kommt, das sind die Angestellten der Folterorganisation. Dieser Verein steht in der Tradition der Satanisten in Rosemary's Baby. Während aber Polanskis Teufelsanbeter eine bunt gemischte Truppe sind, sind die Chefs der Folterorganisation vor allem eines: alt.
Viele Kinderschänder wurden früher selbst missbraucht. Aus Opfern wurden also Täter. In Ils gibt es verwahrloste, von der Gesellschaft vergessene oder übersehene Kinder, die junge Erwachsene töten. So werden gleich zwei Generationen zu Opfern der Eltern. Eden Lake zeigt, wie Kinder unter Gruppendruck zu Mördern werden können. Die Opfer sind wieder junge Erwachsene. Das 3er-Gremium hat einiges in dem Film gefunden, was es in die übliche Gewaltdarstellungsliste aufnehmen konnte. Aber am schlimmsten ist der Schluss. Da tauchen die Eltern auf. Schnell wird klar, dass die Kinder im Wald das nachgespielt haben, was sie im Haus der Eltern täglich erleben. Gut möglich, dass sich Kinder an dem orientieren, was sie in Filmen sehen. Aber die Vorbildfunktion der Eltern, sagt Eden Lake, ist viel wichtiger. Ich finde es traurig, dass die BPjM mit keinem Wort auf diesen Schluss des Films eingeht, den sie da indiziert hat.
Kurzer Prozess
Die IE zu A l'intèrieur beginnt mit der Bemerkung ("Sachverhalt"), dass es sich um einen Film "der französischen Jung-Regisseure Julien Maury und Alexandre Bustillo" handele. Ich entdecke da einen abfälligen Unterton, der sich durch die folgenden 13 Seiten zieht. Nicht Regisseure haben diesen Film gedreht, sondern "Jung-Regisseure". Solche "Jung-Regisseure", wird suggeriert, wissen nicht, was sie tun. Aus den neuen Horrorfilmen spricht ein abgrundtiefes Misstrauen gegenüber den gesellschaftlichen Institutionen. Das sollte man ernst nehmen, statt es beiläufig abzutun.
Einer von den Kannibalen in Frontière(s) ist bei der Polizei. Damit niemand von den jungen Leuten entkommen kann, fordert er bei seinen Kollegen Straßensperren an. Der Film lässt offen, ob diese Kollegen mit im Bunde sind, ob sie nichts Böses ahnen oder ob sie einfach wegschauen wie die Polizei im britischen Ort Barwell. Deshalb weiß man auch nicht, ob auf die mit knapper Not entkommene Heldin das Krankenhaus, das Gefängnis oder doch der Fleischerhaken wartet, wenn sie am Schluss eine von den Straßensperren erreicht. Das 3er-Gremium hat wieder mal nichts mitbekommen. Die Inhaltsangabe der BPjM (IE, Seite 2) endet so: "Schließlich gerät sie völlig entkräftet in die Obhut der Polizei." Wenn man den Film gesehen hat, wirkt der Satz doch reichlich zynisch. Immerhin lässt dieses "in die Obhut geraten" hoffen, dass sich dahinter ein gewisses Unbehagen verbirgt. (Wahrscheinlich ist es nur schlechtes Deutsch.)
In A l'intèrieur ist es fast noch schlimmer. Die schwangere Sarah soll am nächsten Tag entbinden und ist allein zuhaus. Draußen schleicht eine Psychopathin herum, die ihr das Kind wegnehmen will. Sarah ruft die Polizei. Als erfahrener Zuschauer denkt man, dass entweder keiner kommen wird oder aber ein Ignorant, der sich über hysterische Frauen lustig macht. Weit gefehlt. Sehr schnell erscheinen drei freundliche Polizisten, darunter eine Frau. Sie können nichts Verdächtiges entdecken, versprechen aber, dass ihre Kollegen im Laufe der Nacht weiter nach dem Rechten sehen werden. Das geschieht tatsächlich, nützt aber nicht das Geringste. Für die BPjM ist die Sache klar: Die Polizisten kommen nur, damit die "Jung-Regisseure" eine "Metzelei" veranstalten können. Für mich hat sich dadurch das Gefühl dafür verstärkt, wie völlig allein und ausgeliefert die Heldin ist. In dieser nach den Regeln des Sozialdarwinismus funktionierenden Welt gibt es niemanden, der ihr wirklich helfen könnte.
Warum kann man nicht möglichst wertfrei feststellen, was festzustellen ist, um dann das Festgestellte zu beurteilen? Auch ein 80-Jähriger, der seinen ersten Film dreht, ist ein "Jung-Regisseur". Maury und Bustillo sind jung. Alexandre Aja, Xaviers Gens, Pascal Laugier und James Watkins sind ebenfalls jung. Alle Regisseure, die zur Nouvelle Vague des Horrorfilms gehören, sind jung. Ihre Helden sind auch jung, und sie werden zu Opfern von denen, die deutlich älter sind. Diese sehr simple Feststellung konnte ich in keiner der IE finden. Von Leuten, die in den Räumen dieser Behörde zusammenkommen, um die Jugend zu schützen, hätte ich mir mehr Sensibilität erwartet. Sogar die Mörder in Frontière(s) sind Opfer, weil sie in eine Welt hineingeborenen wurden, die von einem ich-bezogenen Patriarchen dominiert wird. Ich kann nicht glauben, dass das diesen Beisitzern nicht aufgefallen ist. Wenn in der IE nichts davon steht, muss es am Verfahren legen. Dieses Verfahren sollte man dann ändern.
In Filmen wie Frontière(s), A l'intèrieur, Martyrs oder Eden Lake werden groteske, hart an der Grenze des Erträglichen angesiedelte Geschichten erzählt. Aber bevor die Nazis, Kannibalen, Folterer und schwarzen Racheengel die Bühne betreten, wird eine sehr reale Alltagswirklichkeit gezeigt. Es gibt einen Autounfall, eine Szene im Park, ein Kinderheim, eine Schule. Frontière(s) und A l'intèrieur spielen vor dem Hintergrund der Jugendkrawalle in den Vorstädten von Paris. Das ist eine Aufforderung zum Vergleich. Das 3er-Gremium macht kurzen Prozess und es sich damit viel zu einfach (IE zu Frontière(s), Seite 10):
Der möglicherweise bestehende künstlerische Anspruch, die Themen Gewalt, Verzweiflung und Leiden filmerisch umzusetzen, vermag ohne einen darüber hinaus gehenden Kontext die Interessen des Jugendschutzes nicht zu überwiegen. Die diffuse Rahmenhandlung ist nicht geeignet einen derartigen Kontext zu begründen, sie spielt vielmehr mit weiteren – aus Sicht des Jugendschutzes – grenzwertigen Klischees.
Die Rahmenhandlung ist nicht "diffus". Zum Kontext gehört die französische Präsidentschaftswahl von 2002, bei der Jean-Marie le Pen, der Führer der Rechtsradikalen, den zweiten Wahlgang erreichte (die Jugendlichen in Frontière(s) haben alle einen Migrationshintergrund) und die Krawalle in den Banlieus. Nicolas Sarkozy, der damalige Innenminister, verfolgte eine kompromisslose Law-and-Order-Politik (ein paar von den neuen Arbeitsgeräten, mit denen er die Polizei ausstattete, sind in A l'intèrieur zu besichtigen). 2004, während der Clearstream-Affäre, kündigte Sarkozy an, dass seine Gegner am Fleischerhaken enden würden. Xavier Gens nimmt das ganz wörtlich. Wer das nicht bemerkt, kann auch nicht darüber nachdenken, ob Frontière(s) der Gesellschaft womöglich einen Spiegel vorhalten will. Bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz wäre das aber wichtig. Das 3er-Gremium hat dafür eine Gaskammer gesehen (vier Erwähnungen in der IE), die es im Film nicht gibt. Bravo!
Uniformer Wertekonsens
Nach der Lektüre dieser IE frage ich mich, ob man mit fortschreitendem Alter die Fähigkeit verliert, sich einzulassen. Wobei: Ich weiß gar nicht, wie alt die Mitglieder des 3er-Gremiums waren. Ein solches Gremium tagt in wechselnder Besetzung. Die Beisitzer waren vermutlich immer andere. Man kann das diesen Texten aber überhaupt nicht entnehmen. Der "momentane gesellschaftliche Wertekonsens", den Frau Monssen-Engberding mit ihrer Behörde erfasst, zeichnet sich durch eine Uniformität aus, die ich persönlich viel gruseliger finde als solche Horrorfilme.
Filmexperten sind die Beisitzer erkennbar nicht. Aber was dann? Mindestens einer der Beisitzer muss jeweils einen stark religiösen Hintergrund haben, weil er aus dem Bereich "Kirchen u. Religionsgemeinschaften" kommt. Für die Nouvelle Vague des Horrorfilms spielt die Religion eine wichtige Rolle. So ein Besitzer, möchte man meinen, müsste das bemerken. Wieder Fehlanzeige. Eden Lake heißt natürlich so, weil es den Garten Eden gab, Adam und Eva und die Vertreibung aus dem Paradies. Der Film erzählt eine säkularisierte Version von der Geschichte – kein Wort davon in der IE.
Xavier Gens hat in Frontière(s) einige Verweise auf Calvaire eingebaut. In diesem mehrfach ausgezeichneten Werk von Fabrice du Welz geht es um einen Irren, der andere Menschen als sein Eigentum behandelt und in der belgischen Provinz an einem privaten Kalvarienberg arbeitet. Wenn man Calvaire nicht kennt, kann man diese Verweise nicht entdecken. Aber warum wird in der IE nicht mit einem Wort dieses große Kreuz erwähnt, das Gens bei jeder sich bietenden Gelegenheit ins Bild rückt? Wer versucht, den Film ernst zu nehmen, statt ihn von vorneherein abzulehnen, muss sich fragen, was dieses Kreuz bedeuten könnte. Von einem Vertreter der Kirchen, der bestimmt viel darüber sagen könnte, warum etwas, das aussieht wie Kannibalismus, kein Kannibalismus ist (Abendmahl und Transsubstantiationslehre), hätte ich mir mehr erwartet.
A l'intèrieur spielt in der Weihnachtsnacht. In der Inhaltsangabe der IE wird das kurz erwähnt, damit ist es abgehakt. Gibt es Parallelen zu den Weihnachtsgeschichten der Christen und des Grand Guignol? Was macht man mit den beiden Frauen, die um ein und denselben Säugling kämpfen (Stichwort: Urteil des Salomo)? Was hat es zu bedeuten, dass der Film mit dem Bild einer schwarzen Madonna endet, die das (Jesus-)Kind im Arm hält? Vielleicht wird man der Meinung sein, dass das blasphemisch ist oder nur eine ziemlich platte Provokation. Aber wenn man nach gründlicher Überlegung zu diesem Ergebnis gekommen ist, sollte man es in die Begründung schreiben, mit der man den Film verbietet. Man dokumentiert damit, dass man genau hingeschaut, die christliche Symbolik bemerkt und sich gefragt hat, ob das Ganze etwas mit Kunst zu tun haben könnte. In der IE kommt das alles gar nicht vor.
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| A l'intèrieur |
Ich kann mir das Zustandekommen dieser Indizierungen nur so erklären: Es gibt ein Gerüst aus vorgefertigten Versatzstücken. Die Tätigkeit des 3er-Gremiums besteht darin, beim Sehen des jeweiligen Films die Gewaltdarstellungen aufzulisten (seit es DVDs gibt mit Minuten- und Sekundenangaben). Sollte mehr stattgefunden haben, steht davon nichts in diesen Texten. Die Beisitzer sind nicht nur dem Namen nach anonym. Sie sind ganz identitätslos. Der Inhalt solcher Indizierungsentscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien lässt sich daher wie folgt zusammenfassen: Gewalt, Gewalt, Gewalt = schlecht, schlecht, schlecht. Das ist zu wenig. Deutschland kann es besser. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, bitte übernehmen Sie!