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Hanne Jobst, Matthias Monroy 18.10.2009

Freiburger Polizei lässt eigenmächtig linke Webseite abschalten

Letzten Dienstag hatte die Firma [extern] Heinlein Professional Linux Support GmbH die Internetseite der Autonomen Antifa Freiburg kurzzeitig abgeschaltet. Der Provider wurde zuvor von Beamten der Berliner Polizei aufgesucht, die einem Amtshilfeersuchen der Freiburger Polizeidirektion nachkam. Die Anmeldedaten der Webseite wurden "beschlagnahmt".

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Die "Herausgabe der Inhaberdaten" der Domain wurde in einem Beschluss des Amtsgerichts Freiburg angeordnet. Laut Drohung der Berliner Polizei müssten die Inhalte in wenigen Stunden geändert werden, ansonsten würde noch diese Woche eine Auflage erwirkt. Heinlein drohe dann ein Strafverfahren als "Mitstörer" oder "Beihilfe zu möglichen Straftaten".

Die Betreiber von [extern] www.autonome-antifa.org hatten die beanstandeten Inhalte nach Erhalt des Schreibens vom Staatsschutz am Dienstag ändern wollen und wurden auf ihrer Domain selbst vom [extern] Hinweis des Providers überrascht: "Die von Ihnen angeforderte Webseite mussten wir derzeit leider sperren." Die Seite ging erst nach Änderung im Content Management System und Rücksprache mit Heinlein am Abend wieder online.

Nur wenige Tage zuvor hatte der Freiburger Staatsschutz die Antifa Freiburg angeschrieben. Das Dezernat 23 der Polizeidirektion teilte der whois-Verantwortlichen mit, dass Inhalte der Webseite den Anfangsverdacht einer Straftat begründeten. Beanstandet wurden drei Passagen verschiedener Beiträge: "Auf die Straße gegen den Naziterror", "Kein Tag ohne Autonomes Zentrum", "Kommt alle! Kommt vermummt!". Der Staatsschutz kündigte an, gleichzeitig auch den Provider "zur Entfernung der genannten Inhalte von der Homepage" aufzufordern.

Demonstrationen mit zahlreichen vermummten Teilnehmern haben in Freiburg eine jahrelange Tradition und werden gemeinhin von der Polizei toleriert. Letztes Jahr hatte ein breites [extern] Bündnis mehrere Demonstrationen in Baden-Württemberg organisiert, um eine geplante Änderung des Versammlungsgesetzes zu verhindern. Ähnlich dem neuen Gesetz in Bayern soll etwa ein "Militanzverbot" erlassen werden, das die Farbe schwarz als "gewaltbejahend" einstuft und erlaubt, Sanktionen gegen deren Träger zu verhängen. Die Freiburger Antifa vertritt, nicht zuletzt als Schutz vor "Anti-Antifa"-Fotografen, eine andere Rechtsauffassung über Vermummung und [extern] streitet darüber regelmäßig mit dem Polizeichef.

Naheliegend scheint, dass die Polizei sich an einer anderen Äußerung gestört hatte, die allerdings nicht Gegenstand der Anordnung an den Provider gewesen war. In einem Text auf der Webseite wurde der Freiburger Polizeidirektor Heiner Amann als "verhasster Bullenchef" bezeichnet: "Keiner mag Heiner. Amann muss weg!".

Die unverhoffte Maßnahme des Staatsschutzes deutet zudem auf eine Retourkutsche im Falle des [extern] Outings eines Rechtsextremisten aus Weil bei Lörrach. Die Polizei war erst durch Hinweise der Antifa auf den südbadischen "Stützpunktleiter" der Jungen Nationaldemokraten aufmerksam geworden. Nach Durchsuchung seiner Wohnung wurden Chemikalien und Anleitungen zum Bau von Bomben gefunden. Im Anschluss blamierte sich der Polizeisprecher auf Pressekonferenzen mit Unkenntnis, während die Antifa gegenüber der Presse mit immer neuen Details aufwarten konnte.

Gegenüber dem Online-Magazin Fudder [extern] erklärte nun Polizeisprecher Ulrich Brecht, es sei lediglich "ein Hinweis an den Provider erfolgt, dass hier Straftatbestände verwirklicht sein könnten", Heinlein habe "die Seite freiwillig abgeschaltet". Die Heinlein GmbH wiederum betont ausdrücklich, von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein: "Von freiwillig kann nicht die Rede sein. Die Polizei hat uns angeordnet, die Seite abzuschalten."

Polizeisprecher Brecht hatte gegenüber Fudder behauptet, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gehandelt zu haben, dessen "Herrin" die Staatsanwaltschaft sei. Diese allerdings erklärt das Gegenteil. "Die Staatsanwaltschaft hat der Polizei keine Anweisungen erteilt", stellte ihr Sprecher Christoph Coen klar. Er wundere sich, dass die Polizei vorgibt, als Ermittlungsbehörde zu handeln. Eine Anordnung, Seiten vom Netz zu nehmen, sei im Einzugsbereich der Staatsanwaltschaft Freiburg noch nie ausgesprochen worden.

Die Maßnahme sowohl gegen die Antifa als auch Heinlein wird vermutlich mit dem "allgemeinen Polizeirecht" begründet. Die dort aufgeführte "polizeiliche Generalklausel" ermächtigt etwa die Verfolgungsbehörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

"Grundsätzlich sind Provider weitgehend von einer Haftung freigestellt. So sieht es das Telemediengesetz in den §§ 7 und 8 vor", erläuterte der staatsanwaltschaftliche Sprecher Christoph Coen im Interview. Demnach seien Provider (soweit sie nicht gemeinsam und in strafbarer Absicht handeln) nicht dazu verpflichtet, von ihnen übermittelte oder gespeicherte Daten zu kontrollieren.

Am Mittwochmorgen hatte Provider Heinlein "ein Signal von der Polizei bekommen, dass nach den Änderungen nun alles in Ordnung ist". Der Hoster linker Webseiten und Mailinglisten möchte sich nicht zur Frage äußern, ob das polizeiliche Eingreifen als Zensur zu werten sei: "Inhaltlich beziehen wir keine Stellungnahme. Wir sind ein technischer Dienstleister. Ob Zensur oder nicht, müssen andere bewerten. Ähnliche Fälle seien ihm bisher nur wegen Urheberrechtsverletzungen bekannt.

Die inkriminierte Textbausteine hingegen haben ihre Verbreitung über andere Webseiten gefunden und damit wie üblich dem eigentlichen Anlass erst zur Beachtung verholfen. "Dass eine Internetseite abgeschaltet wird, ist ein krasser Präzedenzfall", [extern] erklärt die Antifa. "Wir haben uns der politischen Zensur gebeugt." Der Aufruf zur Demonstration endet nun mit "Kommt alle! Kommt in schwarz!".

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Re: Nein. Das ist ... (GoC 19.10.2009 19:20)
unaufrichtig != Nötigung (GoC 19.10.2009 18:41)
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