"Kann ich mal die Akte des Mannes meiner Geliebten haben?"
Thomas Pany 04.12.2009
Unerlaubtes "File-Sharing" bei der französischen Polizei
Die Polizei muss besser informiert sein – diese Formel steht im Textbuch eines jeden Innenministers weit vorne. Auch der französische Innenminister Brice Hortefeux will mehr Daten sammeln. Die Frage ist allerdings: Wie sicher sind die Daten vor unbefugten Zugriffen bei der Polizei?
Mit wiederholten Hinweisen darauf, wie nötig eine bessere Aktenlage für die Aufklärungsarbeit der Polizei ist, schaffte Hortefeux es kürzlich, die
umstrittene und schließlich
gekippte Datenbank Edvige neu zu installieren, abseits der kritischen Öffentlichkeit, die das Ereignis ein wenig verschlafen hatte, vielleicht, weil Hortefeux auf den Namen Edvige verzichtete – nicht aber auf Informationen, die schon Edvige sammeln sollte (siehe dazu
Die wundersame Wiederauferstehung einer Scheintoten).
Wie sicher aber sind die Daten vor Missbrauch? Ein aktueller Fall aus Frankreich bestätigt grundlegende Zweifel. Das
"Bug-Brother-Blog", das für die Zeitung Le Monde der Frage nachgeht, wer künftig die Überwacher überwachen wird,
berichtet von einem Polizisten, der sich Daten aus Polizeiakten für private Zwecke besorgte. Seine Freundin wollte sich von ihrem Mann scheiden lassen, da wollte der Polizist helfend beseite stehen - mit Informationen aus der Polizeiakte, die er dazu nutzte, um Druck auf den Nebenbuhler auszuüben. Eine kleine miese Geschichte, die gleich mehrere schlimme Seiten aufblättert, die den Fall als Problem zeigen, der über das Anekdotische hinausreicht.
Da wäre zum ersten die Erkenntnis, dass dergleichen unbefugte Zugriffe in den Amtsstuben anscheinend so verbreitet sind wie File-Sharing im gesetzlosen Netz. Laut Blogger Jean Marc Manach ist es unter Polizisten, Mitarbeitern der Justizbehörden, Abwälten und Journalisten ein offenes Geheimnis, dass das Register, um das es in diesem Fall geht, das
STIC (Système de Traitement des Infractions Constatées), ein "Sieb" sei, das von "zahlreichen Polizisten" nicht nur zu rein dienstlichen Zwecken, sondern auch aus privaten Gründen konsultiert werde (vor einiger Zeit wurde bekannt, dass prominente Akten, wie etwa jene des französischen "Rockstars" Jonny Halliday besonders gerne gelesen werden). Angedeutet wird auch, dass manche dieser Akteneinträge von Polizisten an gut vernetzte Privatdetekteien und Medien weitergegeben werden.
In der STIC-Datenbank werden alle jene Personen erfasst, die schon einmal mit einer Strafsache konfrontiert waren – wohlgemerkt nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer von Verbrechen, Vergehen und Verstößen, die Gegenstand juristischer Verfahren waren. Mehr als die Hälfte der Franzosen seien erfasst, so berichtet der Blogger und merkt an, gestützt u.a. auf
Erkenntnisse der französischen Datenaufsicht CNIL, dass die Datenbank eine Menge Fehler beherberge.
Dazu komme, dass fehlerhafte Angaben zum Teil nicht gelöscht werden; das "Recht auf Vergessen", das von französischen Politikern für rufschädigende Einträge im Netz gefordert wird, findet offensichtlich in der Polizeidatenbank keine Wertschätzung. So auch im Fall des Ehemanns, dessen Vorleben der Polizist in einer Privatrecherche eruiert hatte. Ihm legten Akteneinträge den Handel mit gestohlenen Autos zur Last, den er im Alter von sechs Jahren begangen haben soll.
Doch damit nicht genug der Unsauberkeiten in dem Fall. Der Polizist, der unerlaubt auf die Akte des Mannes seiner Geliebten zugriff, wurde zwar verurteilt, aber nur zu einer symbolisch zu wertenden Strafe von einem Euro. Obwohl er sich eindeutig schuldig im Sinne des Strafgesetzes machte - "détournement de données à caractère personnel" - , zeigten sich die Richter ausgesprochen milde.
Der Staatsanwalt den Polizisten für dessen ungeschickte Vorgehensweise und empfahl laut
Informationen des LeMonde-Blogs, dass er sich dieselben Informationen über einen legalen Weg beschaffen sollte: "Das nächste Mal, wenn Sie sich über Ihren Feind informieren sollten, bemühen Sie sich zunächst darum, ihn anzuzeigen und damit eine offizielle Untersuchung zu herbeizuführen."