Erweiterte Suche
Home
Politik
Wissenschaft
Energie & Klima
Kultur
Medien
Magazin
Anzeige

Spielzeugkriege

Zäune im Cyberspace

Village Voice über ETOY vs Etoys

__topforum__

Vom Verschwinden des Lohnabstands

Die ALGII-Regelsätze reichen nicht für ein menschenwürdiges Leben!(Update)

Ahmadineschad droht mit Uran-Anreicherung

Kirche und sexueller Missbrauch

"Wir brauchen da jeden"

Drei Viertel aller Abhörmaßnahmen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen

ETOY enteignet

Armin Medosch 03.12.1999

Einstweilige Verfügung verbietet ETOY die Nutzung des Domainnamens.

download   

Ein kalifornisches Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, der zur Folge die schweizerische Künstlergruppe ETOY ab sofort den Domainnamen www.etoy.com nicht mehr nutzen darf. Das E-Commerce-Unternehmen Etoys.com hatte dies, [local] wie berichtet, beantragt, weil es sich durch die Namensähnlichkeit gestört gefühlt und um die "Kinderfreundlichkeit" des eigenen Image gefürchtet hatte.

Laut ETOY hat Richter John P.Shook vom Los Angeles County Superior Court verfügt, dass ETOY ab sofort den Domainnamen www.etoy.com nicht mehr nutzen und in Zusammenhang mit dem "digital hijack" auch nicht mehr erwähnen darf. Außerdem ist es ihnen ab sofort verboten, ihre nichtregistrierten Aktien in den USA zu verkaufen oder anzupreisen.

Der ETOY-Server wurde im Verlauf dieser Woche tatsächlich geschlossen, unter einer [extern] IP-Nummer gibt es allerdings noch eine Infoseite zum Domainnamenskrieg. Zugleich wurde unter dem Namen [extern] Toywar.com von Dritten eine Site eröffnet, die der ETOY-Kampagne gewidmet ist. In einer Presseerklärung bemüht sich ETOY, zu Toywar.com auf Distanz zu gehen. Unbekannte hätten ETOY-Materialien vor der Schließung des Servers kopiert und auf Toywar.com veröffentlicht. Ein ETOY-Sprecher erklärte gegenüber Telepolis, dass ihre Sites permanent von der Gegenseite überwacht werden. ETOY sind also die Hände gebunden, was Netzkampagnentechniken betrifft, die sie hervorragend beherrschen.

Die Hauptverhandlung ist für den 27.Dezember angesetzt. ETOY will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, könnte damit allerdings finanziell bald an die eigenen Grenzen getrieben werden, worauf die Gegenseite offensichtlich spekuliert. Der Fall ist von weitreichenden Implikationen für die Handhabung von Domainnamensrechten. Der Vorwurf des Cybersquatting trifft nicht zu, da ETOY lange vor Etoys ihre Domain eingerichtet und zu nutzen begonnen haben. Damit könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden, bei dem amerikanischen kommerziellen Interessen in einer internationalen, durch das Internet ausgelösten Auseinandersetzung vor amerikanischen Gerichten der Vorzug gegeben wird.

Siehe auch: Felix Stalder [local] Spielzeugkriege

Social Bookmarks: Mister Wong Yigg Oneview Folkd Delicious Digg

Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5554/1.html

artikel drucken artikel versenden
 
__tophits__

Vom Verschwinden des Lohnabstands

Geheimcode im Würfelspiel?

Lady Al-Qaeda

Drei Viertel aller Abhörmaßnahmen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen

Der Chef der Vatikanbank kennt die Ursache der Finanzkrise

__feature__

Aufstieg und Fall der schweizerischen Banken

Unter Bankstern - Teil 3
 
Kommentare lesen
Gibt's schon (gHack 18.12.1999 12:00)
Einer wird sich bestimmt freuen: (gHack 17.12.1999 13:28)
Country codes for the US (C-J. Kocka 16.12.1999 19:42)
 
   
 Copyright © Heise Zeitschriften Verlag Datenschutzhinweis Mediadaten Impressum Kontakt