Jugendschutz nicht mehr gewährleistet?
Gerald Jörns 26.09.1999
Kaum noch Anträge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften - Interview mit der Leiterin der BPjS
In einer Umfrage unter 1.000 Lesern der Computerspielzeitschrift
Gamestar bestätigt ein Viertel der Beteiligten, dass ihnen die gezeigte Gewalt in Computerspielen gefällt. Übertriebene Gewaltdarstellungen werden von 50 Prozent der PC-Spieler nicht beachtet. Etwa 25 Prozent der Befragten fühlen sich durch die Darstellung von Gewaltexzessen sehr gestört und dennoch meldete die Wochenzeitung "Die Woche", dass immer weniger Indizierungsanträge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (
BPjS) gestellt werden.
Gewaltdarstellungen in Computerspielen scheinen nach den Ergebnissen dieser Meinungsumfrage zum normalen Spieleralltag zu gehören und werden schlichtweg von der Masse der Spieler nicht mehr wahrgenommen. Nicht die Animation der Gewaltdarstellung steht für die Spieler im Vordergrund, sondern durch Töten der Gegner schnell das Spielziel zu erreichen. In einer weiteren Befragung wird zugleich moniert, dass die für den deutschen Markt lokalisierten Spiele nur unzureichend auf die Anforderungen der Kunden zugeschnitten sind. Besonders bemängelt werden die Produkte, die aus Angst vor Indizierung durch die
BPjS entschärft worden sind. Aus diesem Grund sagen 77 Prozent der
Befragten, dass sie keine Lust auf entschärfte Versionen hätten und deshalb auf die Originalversionen zurückgreifen würden. Nur, was bedeutet in der Regel entschärfte Computerspiele? Oft ist lediglich die Farbe des Blutes ausgetauscht oder im Handbuch bzw. Spielverlauf sind die menschlichen Gegner durch Cyborgs ersetzt worden. An der eigentlichen Spielhandlung ändert sich im Prinzip nichts.
Jugendmedienschutz ein Auslaufmodell?
Diese Apathie-Befürchtung wurde von Jugendschützern schon länger angenommen. Ihre These lautet, dass durch Spielen der Gewaltspiele am Bildschirm die apathische Beteiligung gesenkt wird und sich die Einstellung zur Gewalt auch auf den realen Alltag überträgt. Auch wenn in der Befragung keine Alterseinteilung vorgenommen wurde, zeigt sich dennoch der Trend, dass einerseits eher die "blutigen" Versionen von Interesse sind, und andererseits, dass letztendlich diese Splatter-Effekte im Spielverlauf nicht mehr wahrgenommen werden. Hier liegt auch die Begründung für den gesetzlichen Jugendschutz entsprechend des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (
GjSM. Splatter-Effekte gehören eindeutig dem Bereich der verrohend wirkenden Gewaltverherrlichung an und sollten die Vertreter des Jugendschutzes zur Antragstellung auf Indizierung des Computerspieles bewegen.
Eine indizierte Schrift (Computerspiel, Video, Onlineangebot etc.) darf dann nicht mehr an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden; es darf für das Produkt nicht mehr geworben und es darf u.a. nicht mehr über den Versandhandel vertrieben werden. Antragsberechtigt im Sinne des GjSM sind ca. 800 Jugendschutzstellen im Bundesgebiet. Doch jetzt meldete die Wochenzeitung "Die Woche", dass immer weniger Anträge auf Indizierung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften eingingen. Die Leiterin der BPjS, Frau Monssen-Engberding, wird zitiert, dass sich wohl eine antragsberechtigte Stelle auf die andere verlasse. Aus diesem Grund haben wir sie noch einmal zu dieser Problematik befragt.
Interview mit der Leiterin der BPjS
In der Wochenzeitung "Die Woche" war zu lesen, dass immer weniger Anträge auf Indizierung gestellt werden. Ist das so richtig?
Monssen-Engberding:
Ja, das ist richtig. Ende August 1999 waren 100 Anträge weniger zu verzeichnen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Ist der gesetzliche Jugendschutz so überhaupt noch gewährleistet?
Monssen-Engberding:
Dass die Anzahl der Indizierungsanträge zurückgeht, bedeutet nicht unbedingt, dass der gesetzliche Jugendmedienschutz fortan ohne Folgen bleibt. Schließlich hat die Tätigkeit der BPjS auch vorbeugende Wirkung.
Als Hauptgrund für die geringe Anzahl der Antragsstellung wurde genannt, dass sich die antragsberechtigten Stellen aufeinander verlassen. Aber ist es nicht vielmehr so, dass zum großen Teil die Ausstattung zur Prüfung von Computer- und Videospielen nicht vorhanden ist und auch nur sehr wenige Stellen bereits über einen Onlinezugang verfügen?
Monssen-Engberding:
Ja. Die genannten Ausstattungsdefizite sind sicherlich die Hauptursache des reduzierten Antragvolumens.
Kann man überhaupt von repräsentativem Jugendschutz reden, wenn immer die gleichen Antragsteller aktiv sind?
Monssen-Engberding:
Richtig ist, dass nur eine überschaubare Anzahl von Antragstellern eigeninitiativ tätig wird und so etwas wie Marktbeobachtung betreibt. Wir haben allerdings eine Vielzahl von Jugendämtern, die sich in solchen Einzelfällen an uns wenden, wo Sie von Bürgern auf einen konkreten Medieninhalt aufmerksam gemacht worden sind. Die Repräsentativität ist darüber hinausgehend auch durch die pluralistisch besetzten Gremien der BPjS gewährleistet.
Aus eigener gutachterlicher Tätigkeit weiß ich, dass eine Prüfung sehr zeitaufwendig ist. Ist der Rückgang der Indizierungsanträge auch darin begründet, dass immer weniger Stellen Geld für Gutachter zur Verfügung haben bzw. stellen?
Monssen-Engberding:
Auch dieses wird sicherlich ein Grund sein.
Oder liegt es vielmehr auch daran, dass die Hersteller von Computerspielen den deutschen Jugendschutz inzwischen sehr ernst nehmen und für den deutschen Markt schon angepasste Versionen herstellen?
Monssen-Engberding:
Ja. Der verstärkte Einbezug von Herstellern in Prozesse der Freiwilligen Selbstkontrolle hat das Bewusstsein für problematische Inhalte sichtbar erweitert. Umso wichtiger ist es, dieser erfreulichen Entwicklung, bildlich gesprochen, "unter die Arme zu greifen" und Hersteller, die in der derart entstehenden "Marktlücke" eine Chance zur Gewinnmaximierung wittern, mit aller Härte des Gesetzes zur Verantwortung zu ziehen. Der BPjS ist von daher insbesondere an Indizierungsanträgen gegen Angebote von Herstellern gelegen, die erkennbar in diese Richtung vorstoßen.
Greift die freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware, so dass immer weniger Spiele indiziert werden müssen?
Monssen-Engberding:
Freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen haben, wie gesagt, gerade in der jüngsten Zeit einen wertvollen Beitrag zur Weiterbildung und Bewusstseinsschärfung der Verantwortlichen auf Medienseite geleistet. Dieses hat sich auch auf die jeweiligen Inhalte ausgewirkt und stellt von daher einen weiteren Grund für den Rückgang an Indizierungsanträgen dar.
Glauben Sie, dass eine Vorlage der Spiele bei der FSK noch bessere Ergebnisse liefern würde, als es jetzt schon bei der USK der Fall ist?
Monssen-Engberding:
Die Frage, ob Computerspiele auf CD-ROM unter den § 7 JÖSchG fallen sollen, wird ausschließlich der Gesetzgeber zu beantworten haben.
Der
Wirrwarr um die Rechtmäßigkeit der Selbstkontrolle geht indes weiter. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FKS) vertritt immer offensiver die Auffassung, dass die Arbeit der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nicht sorgfältig genug erfolge. Angelpunkt dieses Streites ist die Auffassung der FSK, dass in vielen Computerspielen filmähnliche Sequenzen vorhanden sind und deswegen die FSK zuständig sei. Die seit nun fünf Jahren tätige USK ist dagegen der Meinung, dass Spiele in der Regel interaktiv sind und deshalb eine jugendschutzentsprechende Einstufung durch den eigenen Wirtschaftsverband als Teil der Freiwilligen Selbstkontrolle den Ansprüchen eines Jugendschutzes entsprächen.