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Hessen testet als erstes deutsches Bundesland elektronische Fußfessel

Florian Rötzer 03.05.2000

Angeblich kein Mittel zur Kosteneinsparung, sondern vor allem zur Resozialisierung

Seit gestern findet in Hessen ein zweijähriger Modellversuch mit elektronischen Fußfesseln statt. Damit wird erstmals in Deutschland diese Art von Strafvollzug eingeführt, der bereits in Holland, Schweden, Großbritannien und der Schweiz als Ersatz für kurze Gefängnisstrafen oder Untersuchungshaft, aber natürlich auch zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse und zur Kosteneinsparung erfolgreich erprobt wurde.

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Hessen schafft erst einmal 30 der Fußfesseln an, die von Richtern im Landgerichtsbezirk Frankfurt als Bewährungsauflage angeordnet werden können, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind und überdies ein Telefon zur Übertragung der Signale besitzen. Dabei handelt es sich um einen Peilsender, der am Hand- oder Fußgelenk getragen wird und regelmäßig Signale an die Überwachungszentrale sendet, um den Aufenthaltsort des virtuellen Gefangenen zu kontrollieren. Ein bisschen rückständig ist die Technik freilich mittlerweile schon, da eine lückenlosere Überwachung über GPS-Sender besser zu realisieren wäre ([local]  Gefängnis unter freiem Himmel).

An die elektronische Fußfessel sollen vorerst vor allem Straftäter gelegt werden, die bereits gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben und damit eine letzte Chance erhalten. Kontrolliert wird damit, ob der Verurteilte etwa abends Zuhause ist und tagsüber in die Arbeit geht. Der hessische Justizminister Wagner (CDU) betont, dass im Vordergrund die "Resozialisierung" stünde, da die elektronische Fessel "Selbstdisziplin" fördere. Angeblich sei es "kein Beitrag zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse", aber das kann ja noch kommen, wenn der elektronisch kontrollierte Hausarrest auch bundesweit und für Strafgefangene eingeführt werden sollte.

Der zweijährige Modellversuch wird vom [extern] Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg wissenschaftlich begleitet. Bei einer Befragung von Richtern, Staatsanwälten, Leitern von Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfern zeigte sich, dass fast 70 Prozent der Befragten, die ihren Fragegebogen zurückgeschickt hatten, die Fußfessel für "denkbar" und "wünschenswert" hielten, während nur 15 Prozent sie ablehnten und 13 Prozent eine kritische Haltung einnahmen: " Wichtigstes Ziel dieses neuen Verfahrens ist für die meisten Befragten (82 Prozent) die Vermeidung von Freiheitsentzug. Daran knüpft sich die Erwartung, die Überbelegung in den Gefängnissen zu verringern und Kosten einzusparen. Am häufigsten wird der elektronische Hausarrest als Alternative zur Strafaussetzung auf Bewährung und zur unbedingten Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten genannt." In Frage kommen für die Fußfessel am ehesten "sozial integrierte Täter", bei denen der Hausarrest die besten Erfolgschancen habe. In Schweden kommen offenbar vor allem die wegen Trunkenheit zu kurzen Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten verurteilten Autofahrer in den "Genuss" der Fußfessel. Werden die Straftäter nach ihrer "Eignung" selektiert, dann ist abzusehen, dass die elektronische Überwachung wohl vornehmlich den sowieso schon gesellschaftlich Privilegierten zugute kommen wird, die nicht mehr ins Gefängnis müssen.

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