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Das DNA-Phantombild

Christiane Schulzki-Haddouti 10.06.2000

Biotechnologie für Strafverfolger

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In den USA werden Techniken entwickelt, die es Strafverfolgern erlauben sollen, DNA-Proben schon bald direkt am Tatort zu untersuchen, um den genetischen Fingerabdruck des Verdächtigen binnen Minuten zu ermitteln.

Die DNA (Desoxyribonukleinsäure) enthält Erbinformationen. Mit einer Analyse der DNA kann mit äußerst hoher Wahrscheinlicheit die Identität einer Person beispielsweise durch einen Abgleich mit einer Tatortspur festgestellt werden - ausgenommen sind eineiige Zwillinge, bei denen die DNA identisch ist. Polizeiexperten erwarten, dass wenn die Analyse des menschlichen Genoms bereits sehr fortgeschritten ist, aus der DNA sogar Phantombilder konstruiert werden können. Diese könnten dann zur Fahndung ausgeschrieben und mit Bilddatenbanken von Straffälligen verglichen werden.

Grafik des amerikanischen Unternehmens Nanogen, das an einer mobilen DNA-Analyseeinheit arbeitet.

Der DNA-Chip

Kontinuierlich werden die Analysemethoden verbessert. So gelang Wissenschaftlern des Kriminaltechnischen Instituts des Bundeskriminalamtes Ende Mai ein Durchbruch bei der Untersuchung von Spurenmaterial. Sie entwickelten eine Methode, die eine Kern-DNA-Untersuchung an ausgefallenen Haaren ermöglicht. Bisher konnten nur ausgerissene Haare einer solchen DNA-Analyse unterzogen werden, doch 95 Prozent der sicher gestellten Haarspuren waren ausgefallene Haare.

Dies ist jedoch nichts im Vergleich zur jüngsten Entwicklung der kalifornischen Biotechnologie-Firma [extern] Nanogen in San Diego. Sie verfügt bereits über einen [extern] Chip, der die Identifizierung von DNA erheblich beschleunigen wird. Dabei handelt es sich bereits um einen voll funktionsfähigen Prototypen, der individuelle DNA-Unterschiede entdecken kann.

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Die Nanogen-Analyseeinheit ist für den einmaligen Gebrauch gedacht. Sie enthält einen proprietären Halbleiter-Mikrochip mit elektrischen und flüssigen Verbindungen. Mehrere Prototypen wurden bereits gefertigt, die Fertigungspläne wurden nach Angaben der Firma bereits abgeschlossen. Nanogen-Experten erwarten, dass das Gerät künftig in Massen zu niedrigen Kosten gefertigt werden kann.

Prototyp einer Nanogen-Analyseeinheit

Derzeit konzentrieren sich die [extern] Anstrengungen darauf, die Zahl der genetischen Marker zu erhöhen, um die identifizierten DNA-Datensätze in die US-Datenbank CODIS ([extern] Combined DNA Index System) einspielen zu können. Wenn dies soweit ist, soll der Chip in einer feldfähigen, tragbaren Einheit integriert werden. Schon jetzt zeigt Nanogen einen Prototypen im Hartschalenköfferchen.

Andere Einsatzgebiete

Nicht für den Einsatz bei der Strafverfolgung, sondern im Gesundheitswesen hingegen ist der Analyse-Chip der britischen Firma Genostic Pharma. Sie will ein System patentieren lassen, das genetische Hinweise auf die Anfälligkeit für 16 verschiedene Krankheitsbilder analysiert. Der Protochip wird in wenigen Monaten verfügbar sein.

Das Prinzip ist aber dasselbe: Die Probe wird auf den Chip gespült, wobei komplementäre DNA-Sequenzen chemische Verbindungen eingehen. Über die Position der fixierten DNA, die mit dem Fluoreszenzmarker ausgelesen wird, lassen sich die gesuchten Sequenzen aufspüren. Während bei Genostic Pharma der Abgleich auf Krankheitsgene abzielt, ist es bei Nanogen eben der Abgleich mit der FBI-Gendatenbank.

Das DNA-Programm des US-Justizministeriums

Gefördert wird das Projekt des tragbaren DNA-Analysegerätes vom NLECTC-Technologiezentrum ([extern] National Law Enforcement and Corrections Technology Center) des US-Justizministeriums. Das Fünf-Jahres-Entwicklungsprogramm will die Kosten von DNA-Tests um 98 Prozent reduzieren. Ein Test, der heute 700 US-Dollar kostet, soll künftig schon für weniger als 10 US-Dollar zu haben sein. Auch soll die Analysezeit von mehreren Stunden auf wenige Minuten verkürzt werden.

Das Programm sieht vor, billige, tragbare DNA-Testkits für den Feldeinsatz zu entwickeln. Die Zuverlässigkeit und Beweisfähigkeit von DNA-Tests soll durch die Entwicklung von zwei verschiedenen Tests, die zwei unterschiedliche Methoden, nämlich Mikrochip-Geräte und Massenspektometrie einsetzen, verbessert werden.

Die Forscher wollen ebenfalls so genannte Standardmaterialien für Bevölkerungsdatenbanken entwickeln, vermutlich um eine schnelle Vergleichbarkeit gewährleisten zu können. Auch wollen sie neue Genmarker und Techniken entwickeln, um einzelne Personen eindeutig identifizieren zu können.

In den USA beschäftigt sich auf nationaler Ebene eine eigene Kommission mit der [extern] "Zukunft von DNA-Beweisen". Eingesetzt wurde sie durch den Generalstaatsanwalt, um den Einsatz von DNA-Technologie bei der Untersuchung und Verfolgung von Kriminalfällen zu verbessern. Die Kommission besteht aus fünf Arbeitsgruppen, die sich mit Labormethoden, Forschung und Entwicklung, Wiederaufnahmefällen, der Untersuchung von Tatorten und rechtlichen Fragen beschäftigen.

Gerade angesichts dessen, dass in letzter Zeit in den USA immer mehr Fälle bekannt wurden, bei denen Unschuldige hingerichtet wurden, hat die [extern] Überprüfung von Beweisen mit Hilfe von DNA-Tests bereits politische Dimensionen erreicht. Immerhin geht aus einer Studie des US-Justizministeriums hervor, dass in 28 Fällen zu teilweise lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilte Personen durch nachträgliche DNA-Tests als Täter ausgeschlossen werden konnten.

Aber auch die Ergebnisse von DNA-Tests können nur als ein Indiz unter vielen in die Aufklärung eines Falles einbezogen werden. Denn auch Unschuldige können sich am Tatort zuvor aufgehalten haben. Polizeibeamte müssen deshalb bereits bei der Untersuchung bestimmte [extern] Regeln beachten.

Datenbanken

Die Kommission weist daraufhin, dass bestehende Datenquellen bislang noch nicht genutzt wurden. So gibt es allein in New York City auswertbare Proben aus 12.000 Vergewaltigungsfällen, die noch nie einer DNA-Analyse unterzogen wurden. Die Labors sind angesichts der vielen Anfragen derzeit nicht in der Lage, alle notwendigen Analysen vorzunehmen.

1990 richtete Virginia als erster Bundesstaat ein DNA-Register ein, um die Ermittlungen in Vergewaltigungsfällen zu unterstützen. Heute enthält CODIS, das FBI-Verbundsystem für alle DNA-Datenbanken der US-Bundesstaaten, 260.000 Täter-Profile. Gepflegt wird die Datenbank seit Ende 1998 sowohl auf Landes-, als auch Bundesebene. Rund 450.000 Täter-Proben werden derzeit in einzelnen forensischen Labors gepspeichert, rund 500.000 müssen noch abgenommen und analysiert werden.

Nach der Verabschiedung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes in Deutschland wurde, nachdem bereits einige Länder Datenbanken eingerichtet hatten, auch beim BKA eine DNA-Datei aufgebaut. Das Gesetz verlangt für die Analyse und die Speicherung eine richterliche Anordnung. Eine einfache Einwilligungserklärung genügt nach Auskunft des schleswig-holsteinischen Landesdatenschützers Helmut Bäumler nicht. Das Gesetz nennt als Bedingung eine erhebliche Schwere der Tat und Wiederholungsgefahr.

In Großbritannien sieht das Gesetz sogar bereits bei geringen Straftaten, z.B. Delikte begangen in Zusammenhang mit Drogensucht - die Möglichkeit einer DNA-Probe vor. Die britische Gendatenbank, die National DNA Database, wächst daher rasant an. Betrieben vom British Forensic Science Service soll sie eine Trefferquote von 300 bis 500 wöchentlich erzielen.

In [local] Island) wurde bereits die gesamte Bevölkerung genetisch erfasst - allerdings aus wissenschaftlich-kommerziellen Gründen. Hier hätte die Polizei beste Aussichten auf Erfolg.

Akzeptanz - für Aufklärung von Einbrüchen?

Der genetische Fingerabdruck ist in der Öffentlichkeit im allgemeinen akzeptiert, da er vor allem bei der Aufklärung von Sexual- und anderen Gewaltdelikten eine wichtige Rolle spielt. Allerdings ist bereits die Tendenz zu beoachten, dass DNA-Analysen auch zunehmend in Ermittlungen bei leichteren Delikte eingesetzt werden.

So berichtet [extern] Detlef Nogala, dass in Göttingen die Polizei Hautpartikel aus einem Handschuh, der in der Nähe einer eingeworfenen Fensterscheibe aufgefunden wurde, mit der DNA einer verdächtigen jungen Frau abgleichen wollte. Und die Aufklärung von Einbrüchen war beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 1996 bei der Einrichtung der DNA-Datenbank sogar das Hauptmotiv. Sie sollte anfangs primär Serieneinbrüche osteuropäischer Straftäter aufklären. Generell spielen Fallspuren von Kapital- und Sexualdelikten laut Nogala bislang keine bedeutende Rolle.

Die Akzeptanz der Bevölkerung schwindet jedoch zusehends auch bei Gewaltverbrechen. 1996 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass in einem Mordfall prinzipiell jeder, der nicht auf anderem Wege seine Unschuld nachweisen kann, zu einer DNA-Probe verpflichtet werden kann. Dies war das Startsignal für großangelegte DNA-Fahndungsaktionen. Eine Erfolgsgarantie gibt es bei Massenuntersuchungen jedoch nicht. Um den so genannten "Festplatz-Mord" zu klären, entnahm die Polizei in Baden-Württemberg 595 männlichen Festbesuchern im Alter zwischen 17 und 70 Jahren Blutproben für DNA-Analysen. Nach drei Jahren weiterer Ermittlungen konnte sie aber den Kreis der 12 Hauptverdächtigen nicht weiter einengen.

Die größte Aktion fand bisher im Sommer 1998 bei der Suche nach dem Mörder zweier Mädchen in den niedersächsischen Landkreisen Cloppenburg und Emsland stand. Rund 18.000 männliche Einwohner im Alter zwischen 18 und 30 Jahren waren zur freiwilligen Speichelprobe geladen worden. Mehrere tausend erschienen nicht. Dennoch konnte die Polizei nach 75 Tagen einen Tatverdächtigen festnehmen.

Die Häufung solcher Massentests und ihre Anwendung auch bei kleineren Delikten kann dazu führen, dass die Akzeptanz für diese Verfahren wieder sinkt. So kam es zu Protesten, als die britische Polizei bei hundert meist minderjährigen Schülerinnen Tests durchführen wollte, um den Tod eines in einer Mülltonne aufgefundenen Neugeborenen aufzuklären.

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