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Schnellschuss der deutschen Landesgruppe der IFPI geht daneben

Florian Rötzer 31.07.2000

Kaum war die einstweilige Verfügung gegen Napster bekannt, aber noch nicht deren Aufhebung, versuchte die deutsche Landesgruppe des Verbands der Tonträgerhersteller gegen Websites vorzugehen, die Links auf Napster gelegt haben

Die einstweilige Verfügung der Richterin in Kalifornien gegen Napster ist am 26. Juli ergangen, bis Freitag, 24 Uhr Ortszeit, den Zugriff auf alle copyrightgeschützten Musikdateien zu verhindern. Das hätte bedeutet, alle Server vom Netz zu nehmen. Darüber freute sich natürlich auch die deutsche Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry ([extern] IFPI) und verkündete: "Dieses Urteil ist ein Meilenstein im Kampf gegen den Musikdiebstahl im Internet."

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Und weil gerade alles so günstig lief, schickte am Freitag, den 28. Juli, der Justitiar des Verbands, Clemens Rasch, an einige deutsche Websites noch überstürzt einen Brief mit der Aufforderung, "unter der oben aufgeführten URL nebst ihrer Untersites verfügbar gemachten rechtsverletzenden Angebote zu speeren und von Ihrem Server zu löschen bzw. löschen zu lassen." Rechtschreibfehler original.

Allein in Deutschland wären laut Informationen des IFPI 1000 Titel pro Minute von Napster heruntergeladen worden. Der "Napster-Kreis", so eine schöne Formulierung, "entzog" den Künstlern, Tonträgerherstellern und allen anderen Beteiligten "die ihnen zustehenden Erlöse". Der vorläufige Gerichtsentscheid, stets schon als Urteil von der deutschen IFPI dargestellt, habe bekräftigt, dass "das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Der gesetzliche Schutz geistigen Eigentums gilt auch für Bits und Bytes."

Die Tragweite des Urteils, so wollte Thomas Stein, Vorstandsvorsitzender des IFPI, gleich drohend allen mitteilen, "geht in seiner Bedeutung weit über Napster hinaus." Die Richterin hatte die einstweilige Verfügung, die übrigens in keiner Hinsicht Napster "verboten" hat, wie Stein sagt, sondern lediglich unterbinden wollte, dass weiter copyrightgeschützte Werke heruntergeladen werden können, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird, damit begründet, dass Copyrightverletzung der einzige Grund für Napsters Existenz sei.

Napster aber konnte noch in einer vom Berufungsgericht des 9. US-Justizbezirks erfolgten Eilentscheidung erreichen, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde und die Server so am Netz bleiben konnten, weil Fragen über Begründung und Form der einstweiligen Verfügung aufgetaucht seien.

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Diese Möglichkeit aber hatte offenbar Clemens Rasch nicht bedacht, sondern wollte gleich zur Tat schreiten. In seinem als Email verschickten Brief steht in der Betreffzeile: "Internet-Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen". Vermutlich nicht wie die FAZ zur alten Rechtschreibung zurückgekehrt, sondern diese noch gar nicht aufgenommen, liest man dann im Serienbrief:

"In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Schwesterorganisationen wird von uns regelmäßig das Internet auf nichtautorisierte Musikinhalte überprüft. Dabei haben wir festgestellt, daß auf Ihrem Server unter der URL ... der Dienst der Firma Napster.com zugänglich gemacht wird."


Das bedeutet zwar noch nicht, dass man eine Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen betreibt, sondern nur einen Link auf Napster gelegt hat, aber das sind wahrscheinlich Feinheiten, auf die es beim Kampf gegen die Internetpiraten und den rechtsfreien Raum nicht ankommt.

Wahrscheinlich hat sich Clemens Rasch aber keinen guten Dienst mit seinem Schnellschuss erwiesen, denn es geht noch unbedachter in einem an sich recht kurzen Brief weiter:

"Wie Sie den Medienveröffentlichungen entnommen haben werden, hat das Distrikt Gericht in San Francisco, Kalifornien den Dienst von MP3.com per Einstweiliger Verfügung verboten, weil durch die Verbreitung von Musikaufnahmen die Urheber- und Leistungsschutzrechte unserer Mitgliedsfirmen und der ihnen verbundenen ausübenden Künstler an diesen Aufnahmen verletzt werden. Auch die Verfügbarmachung des Dienstes von Napster.com per Hyperlink ist rechtsverletzend."


Natürlich hat das Gericht nicht einmal den Dienst Napster verboten, geschweige denn MP3.com, wobei man schon bemerkt, dass man in diesem, in Deutschland entwickelten Format auch den oder einen Grund des Übels sieht. Wenn bereits die Verfügbarmachung des Dienstes durch einen Hyperlink "rechtsverletzend" wäre, wird die IFPI in nächster Zeit noch eine Menge Arbeit haben - auch an Begründungsleistung, vielleicht aber auch an Schadenswiedergutmachung wegen des übereifrigen Justitiars, der es denn auch nicht so genau mit dem Recht nimmt, wenn nur die von ihm betreuten Klienten davon profitieren. Der Brief ging etwa bei [extern] www.mpex.net um 14 Uhr 45 am 28.7. ein, wie vermutlich auch bei den anderen angeschriebenen Betreibern von Websites wie [extern] www.zdnet.de, [extern] www.mp3-world.net oder [extern] www.gnutella.de. Vielleicht wollte der Justitiar einfach das günstige Wochenende ausnutzen, denn die Websites sollten sozusagen umgehend den Link entfernen.

Wir haben Sie daher aufzufordern, bis 29.07.00 17:00:00 die unter der oben aufgeführten URL nebst ihrer Untersites verfügbar gemachten rechtsverletzenden Angebote zu speeren und von Ihrem Server zu löschen bzw. löschen zu lassen. Wir gehen davon aus, daß auch Sie kein Interesse daran haben, rechtswidrigen Angeboten auf Ihrem Server Platz zu verschaffen. Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, daß unsere Mitgliedsfirmen umgehend einen Rechtsanwalt einschalten werden, wenn Sie die geforderte Sperrung nicht vornehmen und keine Auskunft erteilen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.


"Die anderen Betreiber und wir haben uns dazu entschlossen", so Lars Gollnow von [extern] www.gnutella.de, "dieser Aufforderung nicht nachzukommen und werten diesen als Einschüchterungsversuch. Neben der sicherlich etwas kurzen Frist ist die Form der Email, eine schriftliche Aufforderung hat bis dato keiner erhalten, recht ungewöhnlich." Wie weit Links auf möglicherweise illegale Programme selbst dem Gesetz wiedersprechen, ist unter anderem auch Gegenstand des Prozesses, der gegenwärtig gegen [extern] www.2600.com wegen des DVD-Umgehungsprogramms DeCSS stattfindet ([local] Redefreiheit versus Copyright). Nicht einmal in den USA ist trotz des DMCA die Rechtslage so eindeutig, wie das die IFPI bereits als gegeben unterstellt.

Gegenüber [extern] ZDNet.de erklärte Rasch, dass man eine "Vielzahl" von Websites angeschrieben habe. Und er sagte noch, dass selbst dann, wenn Napster mit seinem Einspruch Erfolg haben würde, das keine Auswirkung auf die von ihm mitgeteilte Aufforderung haben würde: "Dann fahren zwar die Server wieder hoch, die Software aber bleibt illegal." Das war und ist sie zwar bislang weder in den USA noch in Deutschland, aber was die IFPI bzw. ihr deutscher Justitiar will, das soll auch schon Recht sein, kann man daraus schließen.

Bei allem Verständnis für die Berechtigung des Anliegens sollte derjenige, der angeblich für das Recht eintritt, nicht so wie ein Elefant im Porzellanladen auftreten. Man kann nur hoffen, dass die IFPI, die sich bereits mit dem Vorschlag eines "Rights Protection System" zur Schaffung eines [local] nationalen Internet nicht gerade als sonderlich politisch sensibel erwiesen hat, in Zukunft etwas weniger grobschlächtig ans Werk geht. Und vielleicht ist die Androhung der mehr oder weniger rechtlichen Keule auch nicht der richtige Weg, die Menschen für sich zu gewinnen.

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Kommentare lesen
Genetiv... (oas 14.9.2000 23:26)
dann gibt's Haue (MC Lunar 23.8.2000 11:17)
von wegen! (Fred Burslowski 23.8.2000 11:16)
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