Googles populäre Desktop-Suchmaschine liegt in einer neuen Version namens "Google Desktop 3" vor, die als neuestes Feature die Suche auf dem eigenen Rechner von anderen PCs aus ermöglicht. Die so genannte "Search Across Computers"-Funktion der kostenlosen Software lädt dazu Inhalte vom Rechner des Nutzers automatisch auf Googles Server hoch. Anschließend können die Bestände des heimischen PCs von jedem Rechner aus durchsucht werden, auf dem sich ihr Besitzer durch seinen Google- Account legitimiert hat - so einfach, wie man sonst nur das Web durchsucht.
Die bekannte US-Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, kurz EFF, sieht darin allerdings eine große Gefahr: Die von "Google Desktop 3" auf die Server der Suchmaschine hochgeladenen Festplatten-Inhalte des Benutzers könnten die Begehrlichkeiten der US- Ermittlungsbehörden wecken und gar von ihnen durchsucht werden, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommt.
So praktisch die "Google Desktop 3"-Grundidee auch sein mag, von überall auf seine Heim-oder Büro-PC-Daten zugreifen zu können - die Datenschützer von der EFF halten es für wenig ratsam, private Daten derart sorglos an eine Firma weiterzureichen. Die Netzbürgerrechtler empfahlen daher in einer Pressemitteilung öffentlich, die "Search Across Computers"-Funktion unbedingt zu meiden. Schließlich könnte nicht nur der Staat künftig an diese Daten gelangen wollen, sondern auch eine gegnerische Partei in einem Zivilverfahren.
Die gegen Google gerichtete EFF-Warnung kommt für die große Suchmaschine zu einem ungünstigen Zeitpunkt – so ist sie derzeit in den Schlagzeilen, weil sie dem Druck der chinesischen Regierung nachgab und mit "Google.cn" erstmals ein zensiertes Portal für das Land ohne Meinungsfreiheit schuf. Zwar kämpft Google derzeit öffentlich gegen das US-Justizministerium, das Begehrlichkeiten für Millionen von Suchanfragen angemeldet hatte (man will laut eigenen Aussagen die Effektivität der US-Jugendschutzgesetze prüfen). Doch viele kleine Datenoffenlegungen, darunter vor allem die Suchbegriffe für IP-Adressen einzelner Nutzer in Strafverfahren, werden den Behörden Experten zufolge längst überstellt, ohne dass dies Schlagzeilen machen würde.
EFF-Justiziar Kevin Bankston meint, dass Daten, die bei Google liegen, für die Behörden leichter nutzbar werden, als wenn sie beim Benutzer auf dem lokalen Rechner gespeichert sind. Google ist als Service Provider klassifiziert – das amerikanische Anti-Terror-Gesetz "Patriot Act" sieht vor, dass eine solche Firma in vielen Fällen noch nicht einmal ihre Kunden informieren muss, wenn Daten an Behörden weitergegeben wurden. Aufgrund der Geheimhaltung bei solchen Operationen wird es für Betroffene schließlich schwer werden, nachzuverfolgen, wie viele derartige Vorgänge erfolgten. Bankston geht davon aus, dass Google und die anderen Suchmaschinen tatsächlich längst mit den Behörden zusammenarbeiten: "Davon ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszugehen."
"Google Desktop 3" erfasse alle Textdokumente auf dem heimischen Rechner, die man für die Google-Suche aktiviert habe, sagt Bankston: "Haben Sie Daten, die sie nicht durchsucht haben wollen, nicht entsprechend markiert, landen die meisten ihrer privaten Informationen auf Googles Servern."
Google-Sprecherin Sonya Boralv meint hingegen, die Suchmaschine führe Maßnahmen durch, um die Sicherheit und Privatsphäre ihrer Nutzer zu schützen. So sei bei "Search Across Computers" einstellbar, welche Dateien bei Google hochgeladen würden, man könne spezifische Dateien ausklammern. Außerdem verschlüssele "Google Desktop 3" die Dateien, bevor sie hoch und herunter geladen würden; auch auf Googles Server lägen sie nur verschlüsselt. Auf dem Weg vom und zum Nutzer sind die Daten also nicht abhörbar. Schließlich lösche Google persönliche Dateien sofort, sobald sie auf einen Rechner des Benutzers herunter geladen wurden; nicht verwendete Daten würden nach 30 Tagen gelöscht.
EFF-Mann Bankston beruhigt das kaum: Da "Google Desktop 3" Daten immer dann auf die Google-Server hochlade, sobald auf sie zugriffen wurde, aktualisierten Vielnutzer die Datenbestände auf Googles Computern ständig mit den neuesten Versionen ihrer persönlichen Dateien. Google bietet zwar einen Löschknopf an, mit dem alle persönlichen Daten von Googles Servern entfernt werden können – allerdings können solche gelöschten Daten bis zu 30 Tage auf Googles Rechnern verbleiben, wie Sprecherin Boralv einräumt.
Um gegenüber der Suchmaschine fair zu bleiben, sollte man allerdings anmerken, dass "Search Across Computers" erst dann aktiv wird, wenn der Nutzer Googles "Privacy Policy" explizit zugestimmt haben. "Wir haben versucht, hier proaktiv zu handeln und den Leuten zu erklären, wo ihre Daten hingehen und wie sie behandelt werden", meint Google- Sprecherin Boralv. "Unsere Rolle als Serviceprovider macht es den Nutzern sehr einfach, hier ihre Entscheidung zu treffen."
Trotz dieser Maßnahmen sind Datenschützer nicht davon überzeugt, dass die meisten Nutzer die Auswirkungen verstehen, die das Hochladen ihrer Dateien auf die Google-Server haben. So kann Google laut Broalv die auf dem Server verschlüsselten Dateien auch wieder entschlüsseln – man besitzt einen Nachschlüssel. Laut Datenschutzpolitik wird die Suchmaschine außerdem persönliche Informationen, darunter auch die vom Benutzer bei Google ablegten Daten, an die Behörden übergeben, falls ein entsprechender Beschluss vorliegt. Und die in den USA aktuell laufende Kontroverse um geheime Abhörmaßnahmen der Regierung lassen derlei Begehrlichkeiten real erscheinen.
"Es können zahlreiche schreckliche Dinge passieren, wenn Nutzerdaten künftig auf den Rechnern der Service Provider liegen", meint US- Anwalt Jonathan Rosenoer, der sich auf Internet-Recht spezialisiert und ein Buch zum Thema Cyberlaw geschrieben hat. "Sie können nie wissen, ob sie fälschlicherweise das Ziel einer Untersuchung waren, bei der die Regierung sich all ihre Daten angesehen hat."
Immerhin informiert Google die Nutzer darüber, dass man mit den Behörden zusammenarbeiten muss; auch wird erklärt, wie "Search Across Computers" funktioniert, wenn auch Laien ihre Probleme mit dieser Erklärung haben dürften.
"Wir geben Google nicht die Schuld an aktuellen Gesetzen", meint EFF- Mann Bankston, "aber wenn sie ihrem Firmenmotto "Sei nicht böse" entsprechen wollen, sollten sie sich dafür einsetzen, dass die Gesetze verändert werden und die Öffentlichkeit über Risiken aufklären". Solange das nicht möglich sei, sollten die Google-Dienste besser "um die Gesetze herum" entwickelt werden, meint Bankston. So könnten die "Search Across Computers"-Daten etwa über ein verteiltes Peer-to-Peer-Netz gespeichert werden, statt auf zentralen Google- Servern.
Von Dylan Tweney; Übersetzung: Ben Schwan.
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