2005 führte die damals rot-grüne Bundesregierung die Online-Petition ein. Deren technisches Potenzial wird bis heute nicht vollständig ausgenutzt. Doch darum ging es sowieso nie.
Franziska Heine hat sich dem Anlass entsprechend hübsch angezogen. In wenigen Minuten wird die junge Frau vor den Petitionsausschuss des Bundestages treten, um ihre Kritik gegen das Internetsperrgesetz vorzutragen. Sie spricht dabei für 134000 weitere Bundesbürger. Dass sie in nur sechs Wochen so viele Unterschriften zusammenbekommen hat, verdankt sie einem neuen Instrument der politischen Willensbildung – der Online-Petition.
Auf der Internetseite https://epetitionen.bundestag.de kann jeder Bürger für ein bisher unbeachtetes Problem um Unterschriften werben. Dazu veröffentlicht er sein Anliegen samt Begründung auf dieser Seite. Der Petitionstext wird zunächst für sechs Wochen online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen registrierten Anwendern per Mausklick und durch Namensangabe „unterschrieben“ werden. Je mehr solcher Mitzeichner eine öffentliche Petition erhält, desto besser. Zwar wird jede Petition, egal ob online oder schriftlich eingereicht, durch den Petitionsausschuss bearbeitet, doch ab 50000 Unterstützern in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung darf der Beschwerde-Einreicher sein Anliegen zusätzlich in einer öffentlichen Ausschusssitzung präsentieren.
Die ersten Schritte hin zur elektronischen Mitbestimmung unternahm der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Mitten im Wahlkampf 2005 entschied er, ein neues Instrument zu installieren, das ihm besonders bei jungen Wählern zusätzliche Punkte beschaffen sollte. Das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Regierung zu wenden, war zwar auch schon vorher durch Artikel 17 des Grundgesetzes jedem Bundesbürger garantiert – bis dahin durften derartige Eingaben allerdings nur schriftlich eingereicht werden. Aus Schottland erfuhr der Kanzler damals von einem neuen System, mit dem man den demokratischen Beschwerde-Prozess schnell und einfach über das Internet abwickeln konnte. Eine Online-Petition, so das Kalkül, zeugt von Modernität und Technik-Affinität und unterstreiche gleichzeitig den Anspruch, sehr nah am Bürger zu sein.
In der Realität zeigte sich schnell, dass die digitale Beschwerdeform ganz so einfach nicht umzusetzen war. Das politische Berlin war mit der schriftlichen Einreichform so sehr zufrieden, dass viele Politiker keinen Sinn in der E-Petition erkannten. Auch die rein technische Installation einer entsprechenden Plattform entpuppte sich als ein kompliziertes Projekt.
Aufgrund des großen Zeitdrucks, das System noch vor den Wahlen 2005 zu realisieren, beschloss der zuständige Petitionsausschuss (PET), sich zunächst in das schottische System einzuklinken. Die Software dazu lief auf den Servern der Napier-Universität in Edinburgh, was zu einigen Problemen führte. Nicht eingebunden in das Webangebot des Bundestages, der eigentlichen Anlaufstelle für das elektronische Petitionswesen, bekamen Anwender die Internet-Adresse der Napier-Universität zu sehen. Das irritierte so manchen und verursachte ...
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