Vor einer Woche habe ich über ein junges Paar berichtet, das nicht in der USA einreisen durfte, weil es vor dem Abflug per Twitter verbreitet hatte „Marilyn ausgraben“ zu wollen. Am Mittwoch berichteten britische Medien über eine Verhandlung vor dem obersten Gerichtshof des Landes, in dem es ebenfalls um eine Twitter-Drohung ging: Ein gewisser Paul Chambers hatte im Januar 2010 seinem Ärger über einen - wegen Schneefall - geschlossenen Flughafen Luft gemacht und 600 Followern geschrieben, die Betreiber hätten eine Woche Zeit, das Problem zu lösen, sonst würde er „den ganzen Laden in die Luft jagen“. Eine Woche später wurde er verhaftet, acht Stunden lang befragt und später wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 385 Pfund verurteilt.
Jetzt ist der Fall also in der Berufung und das oberste Gericht Großbritanniens muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie wörtlich man solche Tweets nehmen muss. Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass die Flughafenbediensteten sich zu Recht bedroht gefühlt haben, dürfte der Druck auf Twitter weiter steigen. Muss das Unternehmen solche Botschaften dann filtern, um seine User zu schützen? Oder steht künftig in den Nutzungsbedingungen, dass „fluchen und schimpfen“ juristische Folgen nach sich ziehen kann, und auf eigenes Risiko geschieht? Nein! Zum Glück zeichnet sich eine elegante, technische Lösung ab.
Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen sind Gerüchte zu vernehmen, nach denen verschiedene Start-Ups an hochspezialisierten Chat-Bots arbeiten, die den Zorn unwilliger User auf sich ziehen und ableiten sollen. Das glauben Sie nicht? Für solche Zwecke sind diese Skripte doch gradezu prädestiniert. Stellen Sie sich folgenden Dialog vor:
Beispieluser: Heute hat die Bahn wieder zwei Stunden Verspätung gehabt. Und das bei dieser Scheißkälte!
Prügelbot (schaltet sich ein, weil der Emotionsindex von Beispieluser unter den kritischen Wert gefallen ist, und zu befürchten ist, dass dieser User gleich eine Drohung abgibt): Es gibt kein schlechtes Wetter, nur unpassende Kleidung. Zwiebelschalenprinzip!
Beispieluser (steigt auf die Provokation ein): Naseweis. Wer hat Dich denn gefragt?
Prügelbot: Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Ausdruckweise gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
Beispieluser (erkennt, dass es sich um einen Bot handelt): Blöde Maschine, misch Dich nicht ein“
Prügelbot (lädt den „Anwaltsmodus“ nach): Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann nicht nur den Entzug des Accounts nach sich ziehen. Möchten Sie mit einem Manager über das Problem sprechen?
Prügelbot (jetzt im Dumme-Maschine-Modus): Ich habe Ihre Antwort nicht verstanden. Antworten Sie bitte mit Ja oder Nein. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann nicht nur den Entzug des Accounts nach sich ziehen. Möchten Sie mit einem Manager über das Problem sprechen?
Beispieluser (hat längst vergessen, worüber er sich ursprünglich geärgert hat): Nein. Schleich Dich.
Natürlich muss man die Feinheiten noch ausarbeiten. Beachten Sie aber, dass die Ablenkung normalerweise nur funktionieren würde wenn der User nicht weiß, dass er gerade auf einen verbalen Punching Ball einprügelt. Das gezielte Bedienen bestimmter psychologischer Reflexe setzt diesen Mechanismus jedoch außer Kraft. Das glauben Sie nicht? Achten Sie in nächster Zeit mal darauf, mit wem Sie chatten...
(wst)
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Über den Autor
Wolfgang Stieler hat schon als Kind gern mit Maschinen gespielt und gute Geschichten geliebt. Nach einem kurzen Ausflug in die Welt der Naturwissenschaften setzt er beide Vorlieben seit 1998 im Job um - seit 2006 ist er für den Online-Auftritt von TR verantwortlich.
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