Anwälte als Abzocker - Das Geschäft mit Abmahnungen bei Ebay
Schnell da: die Abmahnung
Melanie K. glaubt, die Sache mit einem Brief erledigen zu können, in dem sie dem Anwalt ihre Situation schildert. Doch es kommt ganz anders. "Und dann kam gleich die einstweilige Verfügung. Mit einer Gerichtsvollzieherin haben sie sie ins Haus gebracht. Das war keine Woche."
Weil Melanie K. sich im Recht fühlt und nicht zahlen will, zieht der Anwalt vor Gericht und gewinnt. Die gebrauchten Kleider liegen jetzt im Keller, die Familie sitzt auf rund 3000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten. Da ist es für die Familie auch kein Trost, zu wissen, dass sie bei weitem nicht die einzigen Betroffenen sind.
Die Abmahner
Aus der Kanzlei des Berliner Anwalts Dr. Thomas Mann gingen schon massenweise Abmahnungen 'raus – und vermutlich etliche hunderttausend Euro an Abmahngebühren ein. In den letzten Monaten verschickte er hunderte von Abmahnungen an eBay- Händler, schätzt man beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der Spitzenorganisation aller Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Und das immer nach dem gleichen Schema, wie Hildegard Reppelmund vom DIHK in Berlin erklärt: "Er mahnt Fehler bei der Widerrufsbelehrung bei eBay ab. Und das sind relativ kleine Fehler, die leicht im Internet aufzuspüren sind, und die auch leicht mal falsch gemacht werden können von Unternehmern."
Juristisches Glatteis
Auch die beiden eBay-Schuhverkäufer Maik M. und Annett A. bekamen ein Abmahnschreiben von Dr. Mann. In ihrem Fall monierte er aber nicht eine fehlende, sondern eine falsche Widerrufsbelehrung. Die beiden wurden wie dutzende andere eBay-Händler im Auftrag der Schuhkette OSCO abgemahnt. Dabei hatten sich Maik M. und Annett A. besondere Mühe gegeben, alles richtig zu machen, wie Maik M. erzählt: "Bevor ich mit meinen Gewerbe gestartet bin, hab' ich mich überall schlau gemacht. Bei meiner IHK, bei meinem Anwalt, habe alles checken lassen. Und der Anwalt sagte auch, ja, das Justizministerium hat ja da was und das ist alles sauber."
Die Widerrufsbelehrung, wie sie die deutsche BGB-Informationspflichtenverordnung vorsieht, hat sich Maik M. – wie zehntausende anderer eBay-Händler auch – von der Internet-Seite des Bundesjustizministeriums geholt. Dort wird versichert:
Zitat: "Wenn sie das Muster verwenden, belehren Sie ordnungsgemäß".
Doch ganz so einfach ist es nicht, erläutert Hildegard Reppelmund vom DIHK: "Das Dumme ist nur, dass diese Musterwiderrufsbelehrung von einigen Gerichten nicht als wirksam angesehen wird."
In dem Muster des Ministeriums aus dem Internet heißt es weiter: Zitat: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."
Einige Gerichte in Deutschland sagen dazu aber, es müsste auf den Erhalt der Belehrung in Textform hingewiesen werden.
Nur vorgeschobene Argumente? Alles nur Formalien, könnte man meinen. Denn auch Hildegard Reppelmund vom DIHK würde die Abmahner gerne mal fragen, ob die wirklich in ihrem Wettbewerb beeinträchtigt sind. Ob irgendein Kunde nur wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung beim Konkurrenten und nicht bei OSCO kauft.
Wird der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs etwa nur vorgeschoben, um abzukassieren? Maik M. verkauft Babyschuhe und Annett A. Herren-Schuhe in Übergrößen. Bei OSCO, in deren Namen Dr. Mann abmahnt, ist aber von Baby- und Kinderschuhen nichts zu sehen. Auch bei den Herrenübergrößen finden wir nur ein Paar. Warum mahnt OSCO also ab? Ein Interview gibt es aber nicht. Die Firma verweist auf ihren Anwalt, Dr. Thomas Mann. Auch der will dazu nichts sagen.
Das Geschäft mit den Abmahnungen
In einem eBay-Forum werden unter der Adresse "hertzbergtreff" Händler gesucht, die etwas gegen Konkurrenten unternehmen wollen. Kostenneutral. Und schaden kann man zum Beispiel durch Abmahnungen. Hinter dem Benutzernamen verbirgt sich Dr. Thomas Mann.
Das Landgericht Heilbronn sah darin einen Beleg, dass der Anwalt Händler sucht, in deren Auftrag er abmahnen kann, um Gebühren zu kassieren. Das sei rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, heißt es in dem Urteil. Das Verfahren ist aber nur eines der wenigen, das Dr. Thomas Mann verloren hat. Denn in der Regel interessiert es die Richter kaum, ob Abmahnanwälte das Recht missbrauchen, erklärt uns der Stuttgarter Anwalt Frank Vießmann. Er vertritt bundesweit viele Geschädigte und hat vor Gericht schon so manches erlebt: "Mir ging es in Hamburg so, dass die Kammer offen zugab, dass sie unsere ganzen Argumente nicht zur Kenntnis genommen hatte, weil sie die Schriftsätze nicht gelesen hatten. Also drei Volljuristen, die sich nicht die Zeit nehmen wollten oder konnten, unsere Argumente zur Kenntnis zu nehmen."
Für die eBay-Händlerin Annett A. steht fest: "Für mich sind nicht nur der Gesetzgeber und Anwälte wie Dr. Mann Schuld an dieser Situation, sondern auch die Richter, die sich weigern zu erkennen, was da draußen abgeht. Das Wettbewerbsrecht ist ja nicht dafür da, dass Anwälte Geld verdienen und wir was bezahlen müssen. Es ist dafür da, ein faires Marktverhalten herzustellen. Und das wird mit der heutigen Klageflut und der widersprüchlichen Rechtssprechung nicht erreicht."
Fazit
Wer wie Familie K. aus Leingarten eine Abmahnung bekommt, muss schnell reagieren, damit die Kosten nicht explodieren. Ohne Anwalt mit Spezialkenntnissen geht das aber kaum. Es ist also höchste Zeit, dass Gerichte und Gesetzgeber den Missbrauch eines ursprünglich gut gemeinten Rechts stoppen.
P.S.: Nach unseren Recherchen hat das Bundesjustizministerium zugesagt, die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu überarbeiten.
Ein Beitrag von Wolfgang Huhn / WDR
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