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Vorsicht Kunde! - Das Handy per Ratenkauf - Eigentlich ganz ohne Vertrag

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Die H.s sind prima Eltern. Für ihre beiden Kinder ist ihnen nichts zu teuer. Auch nicht ein Smartphone - also ein Handy mit dem man zum Beispiel auch ins Internet gehen kann. Ein 1 A-Geburtstagsgeschenk für Sohn Kim. Denn der hat es als Physikstudent, der weit entfernt in seiner kleinen Bude fleißig büffelt. wirklich verdient.

Der Familienrat tagt. Denn schließlich kann so ein Smartphone ein ganz schönes Loch in die Haushaltskasse reißen. Toll, dass es da bei O2 das Handy mit günstiger Ratenzahlung gibt. Im O2-Shop einer Frankfurter Ladengalerie werden die Geräte angeboten. Die Werbung verspricht ausdrücklich, dies sei ein reines Finanzierungsangebot ohne Vertragsbindung. Also schließt der Familienvater den Vertrag ab. und landet damit einen Volltreffer. Sohn Kim ist begeistert!

Schade…

Noch ahnt in diesem Moment niemand der H.s, dass es bald Ärger gibt. Zwei Wochen nach dem Kauf beginnt eine wahre Odyssee. Und zwar für Papa H.. Denn O2 schickt ihm ein Schreiben, genauer gesagt eine Rechnung. Für was die sein soll, ist Harald H. ein Rätsel. Nur eins ist klar: mit der monatlichen Ratenzahlung hat dies hier ganz offensichtlich gar nichts zu tun.

Denn Vater Harald findet auf seiner Rechnung eine Freischaltgebühr, denn angeblich hätte er einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Und ganz oben in der Ecke stand dann tatsächlich auch eine Mobilrufnummer. Eine SIM-Karte, die Harald zum telefonieren benötigen würde, erhält er aber nicht.

Hotline-Bemühungen

An der Hotline kann ihm niemand helfen. Er müsse das mit dem O2 Shop klären, bei dem er das Gerät gekauft habe, sagt man ihm. So beginnen zahlreichen Besuche im Shop. Und immer wieder erklärt Harald H. den Mitarbeitern den eigentlich gar nicht so komplizierten Sachverhalt:

Doch auch die Klärungsversuche im Laden klappen nicht. Die Folge: O2 zieht wenige Tage später Geld für den angeblichen Mobilfunkvertrag vom Konto ein. "Das kann doch nicht wahr sein!“, denkt sich Harald H. - und protestiert erneut. Nun empfiehlt man ihm, das Geld zurückbuchen. Das macht er auch, doch wieder bucht O2 das Geld ab. Und stellt ihm die Kosten für diese Aktion auch noch in Rechnung: 15 Euro Rücklastschriftgebühr.

Zwangsbesuche im O2-Shop

Das will sich H. nicht bieten lassen. Trotz schriftlicher Widerspruchserklärungen und zahlloser Proteste muss er wieder und wieder persönlich im O2Shop erscheinen. Denn nur hier könne man den Fall wirklich klären, sagt O2. Doch erst als das c’t magazin sich einschaltet, reagiert der Anbieter – und lenkt ein.

Risk Prevention Center

Ein ganz spezieller Brief bestätigt den H.s tatsächlich die "Stornierung des Mobilfunkvertrags“. Dafür zuständig: eine ganz besondere O2 Abteilung - das "Risk Prevention Center" - übersetzt also ein "Risiko-Verhinderungs-Zentrum".

Harald H. erläutert: “Man will also das Risiko seitens des Kunden vermeiden und hat mir dann mitgeteilt, dass sie sich für die Unannehmlichkeiten, die sie mir bereitet haben, bedanken”.

Nebenbei teilt man Harald H. mit, dass man die Kosten, die ihm durch die zahllosen Fahrten zum Shop entstanden sind, nur gegen Kosten-Belege übernehmen könne. Diese Kosten müsste O2 auch gar nicht übernehmen, aber fair wäre es schon gewesen.

Was tun?

Wenn ein neues Handy her muss und das Konto mal wieder leer gefegt ist, dann können die Ratenkaufangebote wirklich eine interessante Alternative sein. Der Kunde erhält ein aktuelles Gerät und geht einer langen Vertragsbindung aus dem Weg. Achten Sie aber beim Abschluss eines Ratenkaufvertrags genau darauf, keinen Mobilfunk-Vertrag abzuschließen. Denken Sie immer daran, dass den Verkäufern eine lukrativer Bonus für jeden abgeschlossenen Vertrag winkt. Sollten Sie einen Mobilfunkvertrag untergeschoben bekommen, so gilt immer, dass der Vertragspartner seine Kostenforderung belegen muss. Kann er keine Vertragsgrundlage vorweisen, ist die Forderung nichtig. (Uli Geiger)

Im Themenforum Vorsicht, Kunde! diskutieren.

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