Vorsicht Kunde! - Drangeblieben - Code 1300 - dieser Fehler repariert sich selbst
Bei Folko Streese ist mittlerweile alles in Ordnung, auch wenn er sich den versprochenen Router selbst aus dem T-Punkt holen musste.
Doch andere Zuschauer wie etwa Gottfried K. aus Berlin klagen nach wie vor über Probleme mit dem Entertain-Angebot der Telekom. Bereits im Sommer 2007 bestellt er das Internet-Fernsehen! Hätte er es blos gelassen, denn jetzt steht er ganz ohne Telefon, Internet und Fernsehen da. Und ein gerichtlicher Mahnbescheid flatterte ihm obendrein noch ins Haus.
Es begann vor 18 Monaten
Als Gottfried K. im Sommer 2007 seinen DSL 6000 Anschluß auf VDSL 25 000 umstellen will, geschieht erst einmal lange nichts. Immer wieder fragt er nach, wann die Umschaltung erfolgen soll, doch niemand kann ihm verbindlich auskunft geben. Nur auf seiner November-Rechnung aus dem Jahr 2007 berechnet die Telekom den Entertain-Vertrag. K. reklamiert, es folgt eine Gutschriften. Statt des ersehnten Internet-Fernsehens trudeln genüßlich verschiedene Auftragsbestätigungen ein. Mal wird ihm der Wegfall, dann wieder der Zugang seines alten DSL-Anschlußes bestätigt und dann doch wieder Entertain Comfort versprochen.
Völlig entnervt kündigt Gottfried K. im Oktober 2008 sämtliche Verträge bei der Telekom. Er hofft, dass so das ganze Durcheinander endlich ein Ende haben wird. Seiner Abschluß-Rechnung vom 24.11.2008 weist ein Guthaben von 2,97 Euro aus. Damit, so hofft Gottfried K., ist der Fall dann erledigt.
Das böse Erwachen folgt im Februar 2009: Gottfried K. bekommt post von Gericht. Per Mahnbescheid will die Telekom plötzlich 127,09 Euro von ihm. Hinzu kommen noch einmal Gebühren und Anwaltskosten von fast 100 Euro. Begründet wird die Forderung der Telekom mit einer Rechnung vom 24.11.2008, dabei hatte er auf seiner Rechnung gleichen Datums noch ein Guthaben. Gottfried K. hat jetzt erst einmal Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid eingelegt. Nun muss die ganze Sache vor Gericht ausgefochten werden – den Weg für eine gütliche Einigung hat die Telekom durch den gerichtlichen Mahnbescheid aus heiterem Himmel leider verbaut.
Nachgefragt
Wir wollten wissen, wie es zu diesem ganzen Durcheinander kommen konnte und baten die Telekom um Stellungnahme.
Jürgen Will, Pressesprecher der Telekom schreibt dazu: "Es handelt sich bei dem geschilderten Fall um einen zugegebener Maßen ärgerlichen Vorgang. Warum der Entertain Anschluss bei Herrn K. nicht zum gewünschten Zeitpunkt eingerichtet werden konnte, lässt sich leider heute nicht mehr nachvollziehen... Den Mahnbescheid haben wir bereits zurückgezogen. Herr K. erhält darüber noch eine schriftliche Bestätigung." (Celia Baumgart)
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(gs)
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