BMVI legt Vorschriften für Diesel-Nachrüstung vor
Bei den Hardware-Nachrüstungen älterer Dieselautos ist das Bundesverkehrsministerium einen Schritt vorangekommen. Die technischen Vorschriften liegen nun vor, wie das Ministerium heute (Freitag, 28. Dezember 2018) mitteilte
- dpa
(Bild: Baumot)
Bei den Hardware-Nachrüstungen älterer Dieselautos ist das Bundesverkehrsministerium einen Schritt vorangekommen. Die technischen Vorschriften liegen nun vor, wie das Ministerium heute (Freitag, 28. Dezember 2018) mitteilte. Damit definiere der Bund die Anforderungen für wirksame Nachrüstsysteme. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte: „Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden.“ Sofern diese erfüllt seien, werde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden könnten.
Scheuer hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, die Entwickler der Nachrüstsysteme hätten gesagt, sie bräuchten sechs Monate. „Dann kann das KBA die Genehmigungen erteilen und dann kann möglichst schnell die Produktion und der Einbau erfolgen.“
Die Hardware-Nachrüstungen, also Umbauten am Motor, sind Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung für bessere Luft in Städten. In vielen Kommunen werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten, Gerichte haben für mehrere Städte Fahrverbote angeordnet. Um die Finanzierung der Nachrüstungen hatte es ein langes Ringen gegeben. (fpi)