Fahrverbote: EuGH schließt Zwangshaft nicht aus
Im Streit von Umweltschützern mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) hat der Europäische Gerichtshof Zwangshaft wegen Verstößen gegen EU-Recht nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber hohe Hürden aufgebaut
(Bild: Bayerische Staatsregierung)
- dpa
(Bild: Bayerische Staatsregierung)
Im Streit von Umweltschützern mit dem derzeitigen bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) hat der Europäische Gerichtshof Zwangshaft wegen Verstößen gegen EU-Recht nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber hohe Hürden aufgebaut. Zwei Voraussetzungen nannten die EU-Richter am Donnerstag (19. Dezember 2019) in einem Grundsatzurteil in Luxemburg: In Deutschland müsste es eine Rechtsgrundlage geben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die Entscheidung darüber soll der mit dem Fall befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof treffen.
Grenzwerte überschritten
Die Deutsche Umwelthilfe hatte Zwangshaft gegen den bayerischen Umweltminister oder hilfsweise den Ministerpräsidenten beantragt, weil Bayern ein rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt nicht umgesetzt habe. EU-Grenzwerte wurden dort immer wieder überschritten. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen aus Sicht des Umweltverbands helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken. Söder und die bayerische Staatsregierung lehnen Fahrverbote jedoch als unverhältnismäßig ab.
(mfz)