Kontakte sind keine Privatsache

Wer die Daten seiner Freunde an WhatsApp weitergibt, begeht ein Delikt, urteilt ein deutsches Gericht.

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Von
  • Gregor Honsel

Ich bin nicht bei WhatsApp und habe meine Gründe dafür: Alle meine Kontakte werden auf deren Server geladen - und landen bei Facebook. Das ist für mich vollkommen indiskutabel.

Obwohl: Eigentlich könnte es mir mittlerweile wurscht sein, denn meine eigenen Daten sind über schmerzfreiere Freunde und Bekannte schon dutzendfach bei WhatsApp gelandet. Die Idee, dass Kontaktlisten keine Privatsache sind, sondern auch Dritte betreffen, ist noch nicht besonders weit verbreitet.

Das könnte sich nun durch ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld ändern (Az.: F 120/17 EASO). Anlass war der Sorgerechtsstreit um einen elfjährigen Jungen, der sein Smartphone intensiv nutzt – darunter auch WhatsApp. Das Gericht hat dessen Mutter nun verpflichtet, die Smartphone-Nutzung ihres Sohns zu kontrollieren. Dazu zählt auch, sich von jedem Kontakt eine schriftliche Erlaubnis einzuholen, bevor dessen Daten geteilt werden.

Auch wenn es hier um eine sehr spezielle Familienangelegenheit geht, betrifft sie doch jeden einzelnen WhatsApp-Nutzer. In den Nutzungsbedingungen steht nämlich: „Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“ Das ist schon bemerkenswert. Ich jedenfalls habe nie jemanden autorisiert, das zu tun.

Das Amtsgericht urteilt: „Wer durch seine Nutzung von ,WhatsApp‘ diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.“

Steht nun tatsächlich eine Abmahnwelle bevor? Wohl eher nicht, denn die rechtliche Bewertung eines solchen Vergehens ist komplex. Trotzdem ist es gut, dass dieses Urteil noch einmal Licht auf den Sachverhalt geworfen hat. Unabhängig von der rechtlichen Lage trägt das hoffentlich dazu bei, eine entsprechende Netiquette zu etablieren: So etwas macht man einfach nicht. Und wenn sich die Weitergabe von Daten mit WhatsApp nicht unterbinden lässt, und wenn das Einholen der Genehmigungen zu umständlich ist, dann muss man eben einen anderen Messenger wie Threema nehmen. (grh)