Zwangsrouter: Bundesnetzagentur gerät unter Druck
Erleichterung bei Internet-Nutzern, Geräteherstellern und Verbänden: Anfang November 2013 einigten sich die Verhandlungsführer von SPD und CDU/CSU während der Koalitionsverhandlungen, im Falle einer Regierungsbildung per Gesetz gegen Zwangsrouter vorzugehen. Am 6. November endete auch eine öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur (BNetzA), in der die Regulierungsbehörde um Meinungen zum Thema Zwangrouter gebeten hatte.
Zwar wird die BNetzA-Anhörung durch die Koalitionsvereinbarung praktisch zur Makulatur, dennoch setzt die Anhörung die Behörde weiter unter Druck: Unter den 300 eingegangenen Stellungnahmen kamen besonders viele von Verbrauchern, die eine Einschränkung ihrer Wahlfreiheit bei Endgeräten sowie Datenschutz- und Sicherheitsprobleme befürchten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützen die Einwände der Verbraucher. Weitere vehemente Einwände äußerten 19 Netzwerkausrüster, der Chaos Computer Club, die Free Software Foundation Europe und der Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung. Ein Routerzwang würde die Nutzer in Verhaltensmuster aus Zeiten vor der Liberalisierung des Kommunikationsmarktes zurückwerfen, erklärte etwa der Chaos Computer Club. Zwangsrouter, die obendrein vom Provider kontrolliert und gewartet werden, würden den Teilnehmer der Hoheit über sein privates Netz berauben. „Letztlich kann der Nutzer nicht mehr ausschließen, dass sich Dritte Zugang zu seinem Netz verschaffen.“ Vor dem Hintergrund der Abhöraffäre um die NSA sei das Vertrauen der Bürger ohnehin nachhaltig erschüttert. „Es wäre fatal, wenn sich diese Unsicherheit bis in die eigenen vier Wände ausdehnen würde. Der fernkontrollierte Router ist geeignet, genau diesen Unsicherheiten und Ängsten weitere Nahrung zu geben.“
Anlass für den Sturm der Entrüstung war eine BNetzA-Mitteilung vom Januar 2013: Damals hatte die Behörde erklärt, dass sie wegen fehlender Gesetze und Richtlinien Provider nicht zwingen könne, Zugangsdaten an ihre Kunden herauszugeben. Ohne Zugangsdaten können Kunden jedoch nicht den Router ihrer Wahl an den vom Provider bereitgestellten Anschluss betreiben. Stattdessen müssen sie mit dem vom Provider bereitgestellten oder vermieteten Modell vorlieb nehmen (Zwangsrouter). (dz/rek)