Auch ein Hobby: Rechtsanwalt Oliver Causse aus Neu-Isenburg sammelt E-Mail-Disclaimer wie andere Briefmarken. 150 verschiedene Versionen der von ihm so genannten „Angstklauseln“ hat er in seinem Blog veröffentlicht (siehe c’t-Link). Die Spanne reicht von freundlichen Bitten bis hin zu knüppelharten Formulierungen, in denen der Absender zum Beispiel Strafanzeigen und Strafzahlungen für den Fall der Veröffentlichung androht.
Den Disclaimern ist gemein, dass der Absender den Adressatenkreis einschränken will und auf Vertraulichkeit der per Mail übermittelten Informationen pocht. Derlei rechtliche Hinweise füllen mühelos auch mal mehrere Bildschirmfenster. Auffällig an Causses Sammlung: Die Disclaimer tauchen besonders oft in Mails von Juristen oder Bankern auf, die offenbar gerne Konsequenzen aus eigenen Fehlern in Nachrichten vorbeugen wollen. ...