kostenpflichtiger Artikel Recht c't 22/2018, Seite 174 DSGVO: „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet hat nicht immer Vorrang Das Web hat ein langes Gedächtnis – und dank flotter Suchmaschinen ziehen geeignete Suchwörter auch nach Jahren noch Informationen über einst Peinliches und Ehrenrühriges wieder ans Tageslicht.
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 18/2018, Seite 170 Vertraulichkeit privater Nachrichten hat Grenzen Im Zeitalter der allgegenwärtigen Netzöffentlichkeit ist es beruhigend, dass das deutsche Recht das vertrauliche Wort schützt. Wer jedoch private Nachrichtenkanäle für politische Auseinandersetzungen nutzt, darf sich nicht darauf verlassen, dass etwaige peinliche Äußerungen geheim bleiben.