kostenpflichtiger Artikel 4 Kommentare Recht c't 4/2019, Seite 72 Warum ein De-Mail-Konto einen Versuch wert ist Schriftsätze bei Gericht einreichen, Kreditverträge kündigen – nicht immer ist dafür der Gang zur Post nötig. Mit rechtsverbindlicher digitaler Kommunikation geht mehr, als man denkt.
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 24/2014, Seite 186 Was E-Mail-Marketing kann, darf und sollte E-Mail bildet das Rückgrat des Online-Handels und vieler anderer Geschäfte. Doch jedes Postfach ist auch Sammelbecken für nervtötende Werbung. Fühlen sich Kunden durch die Mails eines Händlers belästigt, landet dieser schnell in der Spammer-Schublade. Die Marketing-Branche reagiert mit möglichst zielgerichteter Ansprache und technischen Maßnahmen.
kostenpflichtiger Artikel 1 Kommentare Recht c't 8/2014, Seite 136 Die Relevanz von E-Mail-Disclaimern Jeder kennt das juristische Blabla am Textende vieler Mails: Der Nachrichteninhalt sei besonders geschützt. Auf keinen Fall dürfe er weitergegeben oder veröffentlicht werden. Unberechtigte Empfänger müssten den Text sogar sofort vernichten. Sind derartige Klauseln und Disclaimer aber überhaupt rechtlich wirksam?
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 3/2014, Seite 154 BGH stellt Empfehlungsmarketing per E-Mail-Funktion in Frage Viele Online-Angebote geben Nutzern Gelegenheit, mit einem Web-Formular den Versand von Empfehlungs-E-Mails an Bekannte zu veranlassen. Rechtlich gesehen bewegt sich dieses Marketing-Instrument auf sehr dünnem Eis. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dieses noch erheblich brüchiger geworden.
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 21/2013, Seite 140 Befugnisse deutscher Nachrichtendienste bei Telefon- und Internet-Überwachung Geheimdienste sammeln Informationen und Daten – auch und gerade dann, wenn diejenigen, die das betrifft, nichts davon wissen. In Deutschland muss die Neugier staatlicher Behörden sich an gesetzliche Schranken halten. Die sind, soweit es die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen betrifft, für Nachrichtendienste oft weit großzügiger gesetzt als für Polizei und Staatsanwaltschaften.
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 17/2013, Seite 140 Behörden dürfen keine ungeschützte Informationsübermittlung verlangen Polizei, Staatsanwaltschaften und andere Vertreter der Obrigkeit verlangen gern per E-Mail Auskünfte von Unternehmen. Der Bequemlichkeit halber erwarten sie dabei eine unverschlüsselte Preisgabe sogar von personenbezogenen Daten. Aber auch für Vater Staat gilt das Datenschutzrecht. IT-Verantwortliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte, die eine unverschlüsselte Übermittlung ablehnen, bekommen nun Rückenwind vom Bundesgerichtshof (BGH).
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 7/2013, Seite 146 Rechtsunsicherheit für Newsletter-Versender Newsletter, die per E-Mail an Abonnenten gelangen, gehören zum Alltag der meisten Internet-Nutzer. Diese Serienkommunikation, die sich nur an freiwillige Bezieher richten soll, ist technisch gesehen eng mit dem Spam verwandt, der die Inboxen unfreiwilliger Empfänger überschwemmt und gegen den das deutsche Recht in den letzten Jahren einige Geschütze in Stellung gebracht hat. Auch für seriöse Versender sind Rechtsrisiken beim Newsletter-Management derzeit nicht auszuschließen.
kostenpflichtiger Artikel 3 Kommentare Recht c't 2/2013, Seite 62 Wie mit den Internet-Hinterlassenschaften Verstorbener umzugehen ist Zu Lebzeiten eröffnet jeder Internet-Nutzer unzählige Accounts im Web, schreibt vertrauliche Mails, hinterlässt Daten in sozialen Netzen und Clouds. Im Todesfall entsteht ein digitaler Nachlass, der geborgen und verwaltet werden muss. Die Hinterbliebenen haben einiges zu erledigen. Dankbar sind sie, wenn der Verstorbene ein wenig vorgesorgt hat.
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 24/2012, Seite 172 Mail und Chat als Beweise im Kündigungsschutzstreit E-Mail und andere gespeicherte Spuren der Netzaktivität eines Arbeitnehmers können diesen in Bedrängnis bringen, wenn sie unerlaubtes Verhalten belegen. Das Fernmeldegeheimnis schützt ihn nicht unbedingt davor, dass der Arbeitgeber dergleichen vor Gericht verwertet.
kostenpflichtiger Artikel Recht c't 19/2012, Seite 144 Werbeeinwilligungen unterliegen Verfallsdatum Ein Unternehmen, das Verbraucher telefonisch oder per E-Mail mit Werbung versorgen will, braucht dafür deren ausdrückliche Einwilligung. Ansonsten ist die Ansprache rechtswidrig. Hat ein Verbraucher in den Empfang von „Produktinformationen“ eingewilligt, so ist seine Adresse für den Werbenden aber keineswegs dauerhaft eine sichere Bank: Deutsche Gerichte haben festgelegt, dass solche Einwilligungen nur eine gewisse Zeit lang gelten. Wie lange, darüber herrschen bei den Richtern unterschiedliche Ansichten.