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  • Kandinsky

mehr als 1000 Beiträge seit 14.03.2000

Eigentum vor Verfassung ?

Tach auch,

das Eigentumsrechte vorrecht vor unserer Verfassung haben
möchte ich bezweifeln. Im Zweifeslfall: Eigentum verpflichtet
Ich bezweifel aber, das Eigentum dazu genutzt werden kann, um
Verfassungsmäßige Rechte, Artikel 5 GG, auszuhebeln.

Nicht auszudenken, wenn das Verfassungsgericht der Musikindustrie und
deren
Argumentation folge leisten würde.

Bin ja echt gespannt.

Kandinsky

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