Tach auch,
das Eigentumsrechte vorrecht vor unserer Verfassung haben
möchte ich bezweifeln. Im Zweifeslfall: Eigentum verpflichtet
Ich bezweifel aber, das Eigentum dazu genutzt werden kann, um
Verfassungsmäßige Rechte, Artikel 5 GG, auszuhebeln.
Nicht auszudenken, wenn das Verfassungsgericht der Musikindustrie und
deren
Argumentation folge leisten würde.
Bin ja echt gespannt.
Kandinsky
das Eigentumsrechte vorrecht vor unserer Verfassung haben
möchte ich bezweifeln. Im Zweifeslfall: Eigentum verpflichtet
Ich bezweifel aber, das Eigentum dazu genutzt werden kann, um
Verfassungsmäßige Rechte, Artikel 5 GG, auszuhebeln.
Nicht auszudenken, wenn das Verfassungsgericht der Musikindustrie und
deren
Argumentation folge leisten würde.
Bin ja echt gespannt.
Kandinsky