Währe bei Bauern, die immer mit Ertragsschwankungen auskommen müssen, es nicht besser das Steuerrecht da anzupassen.
Verlust vortrag und verlust nachtrag. sprich den Umsatz kann der Bauer entweder mit den guten Jahren in Vergangenheit (mit Steuererstattung) oder Zukunft verrechnen (dann halt weniger Steuer) -
sagen wir Zeitraum 10 Jahre ?