Meine wichtigste offene Frage ist nach wie vor, warum jemand für Straftaten (oder die Beihilfe zu diesen) verureilt werden kann, die nicht nachgewiesen werden können.
Oder hat mittlerweile die Täterschaft irgendwelcher Uwes an der sogenannten "Ceska-Mordserie" (von deutschen Medien zwischenzeitlich als "Dönermorde" betitelt), am Mordanschlag auf die Polizisten Arnold und Kiesewetter, der Bombenanschläge in der Keupstraße und in Nürnberg nachgewiesen werden können?
Von den Raubüberfällen wollen wir gar nicht erst anfangen.
Daran sollten sich ja auch die Straftaten des E. aufhängen, ebenso das Urteil und die Einordnung desselben.