XXIII schrieb am 01.10.2020 10:58
Wenn auf russischem Staatsgebiet eine Person vergiftet wurde, sollte Russland prinzipiell an einer Aufklärung interessiert sein. Das hat nichts mit "Unschuld beweisen" zu tun
ut es das nicht?
Wenn eine Untersuchung in Russland keine Beweise für eine Vergiftung ergeben hat, Angebliche Beweismittel nach Deutschland ausfeführt wurden und die Bundesregierung behauptet, den Beweis zu haben, dann ist es doch an der Bundesregierung, diese Beweise den Russen zu übermitteln.
Wer hier die Amtshilfe verweigert, ist doch ersichtlich.