Hi,
überflogen:
"bleibt jedoch im Ergebnis den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden „bewaffneten Angriffs“ schuldig."
"Einen überzeugenden Beweis dafür, dass sich die allgemeine Bedrohungssituation an der syrisch türkischen Grenze zu einer konkreten Selbstverteidigungslage verdichtet hat, hat die Türkei nicht angetreten."
"Ob die Operation „Olivenzweig“ die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit in dem Maße achtet, wie es die Türkei in ihrem Schreiben an den VN-Sicherheitsrat vom 20. Januar 2018 formal beteuert hat, muss im Ergebnis jedoch bezweifelt werden."
Klartext: Watsche
Bye