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Avatar von Adimarantis
  • Adimarantis

1 Beitrag seit 14.08.2016

Fliegen auf dem eigenen Grundstück

Im Artikel steht, dass man die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen muss. Wie seht es hier mit dem eigenen Grundstück aus? Aufgrund des Blickwinkels der Kamera ist da auch bei geringer Höhe schnell ein Teil des Nachbargrundstücks im Bild.
Gilt hier der "Aufenthaltsort" der Drone (also das Lot zum Boden) oder handelt man sich grundsätzlich Ärger ein, wenn man die Drone im eigenen Garten ausprobiert?

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