Adimarantis schrieb am 07.07.2017 14:21:
...Wie seht es hier mit dem eigenen Grundstück aus? Aufgrund des Blickwinkels der Kamera ist da auch bei geringer Höhe schnell ein Teil des Nachbargrundstücks im Bild.
Gilt hier der "Aufenthaltsort" der Drone (also das Lot zum Boden) oder handelt man sich grundsätzlich Ärger ein, wenn man die Drone im eigenen Garten ausprobiert?
Das Erstellen von Bildmaterial ist in anderen Bestimmungen/Gesetzen bereits umfassend geregelt und nicht hier! Man kann aber aus meiner Erfahrung auch davon ausgehen, dass ab Flughöhen >20m z.B. keine Personen mit den hier beschriebenen "Drohnen" mehr erkennbar sind.