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Avatar von Nico Jurran

mehr als 1000 Beiträge seit 06.10.2000

Re: Privathaftpflicht teilweise Drohnen bis 5kg inkl.

Tom Sawyer schrieb am 07.07.2017 21:26:

Nico Jurran schrieb am 07.07.2017 19:56:

Tom Sawyer schrieb am 07.07.2017 19:38:

Entgegen der Aussage in dem Artikel schließen einige Versicherungsgesellschaften privat genutzte Drohnen <5kg mit in den PHV-Vertrag ein und dies sehr viel umfangreicher als die "Spezialversicherer".

Wieso entgegen der Aussage im Artikel? Da steht doch nur, dass man vorher seinen Privathaftpflichtversicherer fragen soll.

An anderer Stelle steht allerdings in dem Artikel - ich zitiere: "...Diese Halterhaftung wird regelmäßig nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt..."

Was Halterhaftung ist, ist Ihnen aber klar, oder? Das bedeutet nicht, dass die PHV-Versicherung nicht die vom Halter selbst verursachten Schäden reguliert.

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