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  • Tom Sawyer

12 Beiträge seit 09.05.2015

Re: Privathaftpflicht teilweise Drohnen bis 5kg inkl.

Nico Jurran schrieb am 07.07.2017 21:41:
...
Was Halterhaftung ist, ist Ihnen aber klar, oder? Das bedeutet nicht, dass die PHV-Versicherung nicht die vom Halter selbst verursachten Schäden reguliert.

[/quote]

Beschreiben Sie doch mal ein Szenarium wo eine PHV nicht für den, durch die Drohne verursachten, Fremdschaden aufkommen würde. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die PHV schriftlich eine Bescheinigung gem. Anforderung abgegeben hat.

Solche Einwände halte ich eher für Verunsicherungsversuche, von wem auch immer, wie sie auch immer wieder in den Drohnen-Foren zu diesem Thema auftauchen.

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