Tom Sawyer schrieb am 08.07.2017 08:57:
Nico Jurran schrieb am 07.07.2017 21:41:
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Was Halterhaftung ist, ist Ihnen aber klar, oder? Das bedeutet nicht, dass die PHV-Versicherung nicht die vom Halter selbst verursachten Schäden reguliert.
Beschreiben Sie doch mal ein Szenarium wo eine PHV nicht für den, durch die Drohne verursachten, Fremdschaden aufkommen würde. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die PHV schriftlich eine Bescheinigung gem. Anforderung abgegeben hat.
Solche Einwände halte ich eher für Verunsicherungsversuche, von wem auch immer, wie sie auch immer wieder in den Drohnen-Foren zu diesem Thema auftauchen.
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Gegenvorschlag: Nennen Sie doch mal die Versicherung, die in der PHV die Schäden "sehr viel umfangreicher" einschließt (Ihre Worte) als die Spezialversicherer. Mit der nehme ich gerne einmal Kontakt auf und gehe die verschiedenen Szenarien einmal durch und melde mich dann hier mit den Resultaten - die sicherlich auch andere Leser interessieren dürften.
Das halte ich für wesentlich zielführender als das von Ihnen vorgeschlagene Stille-Post-Prinzip.