Das mag sein. Soweit Sie von "einigen" Versicherungsgesellschaften sprechen stimmt jedoch die Aussage, dass "regelmäßig" die spezielle Halterhaftung nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Denn das bedeutet ja, dass die Versicherung auch Schäden regulieren muss, die ein Dritter verursacht hat. (Ausnahmen bestätigen die Regel.)