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  • Tom Sawyer

12 Beiträge seit 09.05.2015

Re: Privathaftpflicht teilweise Drohnen bis 5kg inkl.

Nicolas Maekeler schrieb am 08.07.2017 22:13:

Das mag sein. Soweit Sie von "einigen" Versicherungsgesellschaften sprechen stimmt jedoch die Aussage, dass "regelmäßig" die spezielle Halterhaftung nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Denn das bedeutet ja, dass die Versicherung auch Schäden regulieren muss, die ein Dritter verursacht hat. (Ausnahmen bestätigen die Regel.)

Nicht nur der letzte Beiträge hier zeigt in meinen Augen, dass es erheblichen Klärungsbedarf zum Thema der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gibt. Auch dazu, was wirklich "mindestens" vorgeschrieben ist.

Da reicht es sicher nicht, die Beiträge zum Thema in den einschlägigen Drohnen-Foren zu studieren. Hilfreich wäre hier mal ein sorgfältig recherchierter Redaktionsbeitrag nach Befragung von Experten betr. dem speziellen Versicherungsrecht.

Ansonsten ist sicher jedem klar, dass hier auch Beiträge von Leuten gepostet werden die letztendlich Geld damit verdienen wenn private Drohnenflieger bei Spezialversicherer abschließen und nicht eine passende PHV wählen. Allerdings sollte man bei jeder Versicherung die AVB zum Vertrag vorher sorgfältig studieren und verstehen - oder es unparteiisch machen lassen.

P.S. meine PHV inkl. Drohnenhaftpflicht <5kg habe ich mir übrigens von einer Landes- und der Bundesluftfahrtbehörde absegnen lassen. Der Prämienunterschied liegt bei meinen Verhältnissen mvon Familien-PHV zur Spezialhaftpflicht bei 40€ zu 200€ in Jahr bei dann noch an mehrere Stellen der AVB/des Vertrages schlechteren bzw. unklaren Bedingungen der Spezialversicherer.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.07.2017 19:31).

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