Ansicht umschalten
Avatar von Nicolas Maekeler
  • Admin-icon
  • Nicolas Maekeler

12 Beiträge seit 21.01.2016

Re: Verbot des Überfliegens von Bundeswasserstraßen +100m seitlicher Anstand

Aus Platzgründen konnten leider nicht alle Überflugverbote erwähnt werden. Aber Sie haben Recht, Bundeswasserstraßen hätten noch berücksichtigt werden sollen.

Als Bundeswasserstraßen gelten neben den Binnenwasserstraßen auch Seewasserstraßen (=Küstengewässer mit diversen Ausnahmen). Das ergibt sich aus der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Nr. 2 WaStrG. Demnach wäre für die Bemessung des seitlichen Abstands von Küstengewässern das "mittlere Hochwasser" ausschlaggebend.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten