Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Nutzung gibt es zwar noch, sie ist aber seit Inkrafttreten der Drohnenverordnung bis auf einige Ausnahmen nicht mehr sonderlich relevant. Eine dieser Ausnahmen gibt es beim Kenntnisnachweis. Soweit man ein Flugmodell (z.B. Multikopter zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung) betreiben möchte, reicht eine Einweisung durch einen Modellflugverband aus, um den Kenntnisnachweis zu erlangen. Für alle anderen unbemannten Fluggeräte (z.B. Multikopter in gewerblicher Nutzung, dieser gilt nicht als Flugmodell sondern als unbemanntes Luftfahrtsystem) muss eine Prüfung bei einer vom LBA anerkannten Stelle abgelegt werden. Informationen hierzu hält das LBA bereit : http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Drohnen.pdf;jsessionid=1697A7C037CDAECEF4A4064FAEA67B85.live21303?__blob=publicationFile&v=2 (Pdf)