In diesem Artikel fehlt zumindest das sehr umfangreiche Verbot Bundeswasserstraßen zu überfliegen und außerdem davon einen seitlichen Mindestabstand von 100m einzuhalten. Dazu zählen meines Wissens auch die Küstengewässer von Nord- und Ostsee ab Ufer.
P.S. wäre mal interessant, ab wo die 100m seitlicher Abstand zu rechnen sind.