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  • derGott-EiK

mehr als 1000 Beiträge seit 04.07.2011

Das grosse Bla Bla unseres Vertreters aus der Schweiz:

Sehr geehrter Herr Rashiti

Gerne erkläre ich kurz, was die Motivation für eine ACTA-Teilnahme
der Schweiz sein kann, auch wenn die im ACTA-Abkommen vorgesehenen
Schutzstandards und -massnahmen gegen Fälschung und Piraterie nicht
über diejenigen in der schweizerischen Gesetzgebung hinausgehen. 

Der im ACTA- und der Schweizer Gesetzgebung vorgesehene Schutz und
dortige Massnahmen gegen die grossangelegte, kommerziell organisierte
Fälschung und Piraterie gehen über die bisherigen internationalen
Mindeststandards hinaus. Insofern bestätigt die Schweiz bei einem
Mitmachen bei ACTA, dass das, was sie auf nationaler Ebene schon
vorsieht, für die an ACTA teilnehmenden Staaten eben auch
international wichtig ist, um effizienter gegen Fälschung und
Piraterie vorgehen zu können. 

Zudem sind die Bestimmungen zu Schutzstandards und -massnahmen gegen
Fälschung und Piraterie ja nur ein Teil von ACTA. Das Abkommen sieht
daneben insb. auch eine bessere Koordination, den vermehrten
Informationsaustausch und allgemein die engere Zusammenarbeit unter
den ACTA-Mitgliedstaaten vor bei ihren Anstrengungen solche
Fälschungs- und Piraterieaktivitäten zu bekämpfen. Da diese
Aktivitäten heute grenzüberschreitend, ja global organisiert sind,
ist auch nur bei Koordination und Zusammenarbeit unter den Staaten
ein effektives Vorgehen gegen solche kriminellen Aktivitäten möglich. 

Fälschung und Piraterie haben über die letzten Jahre dramatisch
zugenommen. Auch das global organisierte Verbrechen benutzt heute den
Markt für gefälschte und Pirateriewaren als Geldquelle. Fälschung und
Piraterie betreffen heute längst nicht mehr nur die
Luxusgüterindustrie, sondern auch Artikel des täglichen Gebrauchs,
vom Instant Coffee über Rasierklingen und Zahnpasta. Diese Produkte
stellen eine Gefahr für den Konsumenten dar. Wie sie sagen bedeutet
grossangelegte Fälschung und Piraterie aber auch einen beträchtlichen
wirtschaftlichen Schaden und stellt z.B. für die auf Innovation und
Export ausgerichtete Schweizer Volkswirtschaft eine Gefahr dar. 
Gefälschte Produkte und Piraterie verletzten Rechte. Ein Rechtsstaat
muss national dafür sorgen, damit Rechtsdurchsetzung erfolgreich
möglich ist, Rechtsverletzungen also effizient geahndet werden
können. Wenn er sich für dieses Ziel auch international einsetzt, so
scheint das konsequent, nicht paradox. 

Selbstverständlich sollen diesbezüglich aber das nationale Recht und
internationale Abkommen wie ACTA auch nicht über das Ziel
hinausschiessen, sondern muss ein fairer Ausgleich zwischen den
diversen Interessen gefunden werden. Die Schweiz, die auf nationaler
Ebene diesen Interessenausgleich eben in ihrer Gesetzesrevision 2008
gefunden hat, hat sich deshalb auch in den ACTA-Verhandlungen dafür
eingesetzt, dass dieser Ausgleich und die nötige Flexibilität für die
Mitgliedstaaten Eingang finden. Auch nimmt das ACTA-Abkommen in
diversen seiner Bestimmungen Bezug auf diese Balance und den
Interessenausgleich, den die Mitgliedstaaten zu gewährleisten haben
(z.B. Recht auf freie Meinungsäusserung, auf faire Gerichtsverfahren
und die Achtung der Privatsphäre, siehe dazu etwa Absatz 6 der
Präambel, Art. 4.1.(a), Art. 6.2. und 3 und in Art. 27.2 des
ACTA-Texts).

Sie Fragen nach der Grundlage, auf welcher die Schweiz an den
ACTA-Verhandlungen teilgenommen hat: Der Bundesrat hat 2008 ein
Verhandlungsmandat erteilt, mit klaren Anweisungen für die Schweizer
Verhandlungsdelegation. Der Bundesrat hat über die Unterzeichnung zu
entscheiden, das Abkommen ist aber auch dem Parlament vorzulegen und
von diesem zu genehmigen, entsprechend dem von der Schweizer
Verfassung vorgesehenen demokratischen Verfahren. 

Mit freundlichen Grüssen

Mathias Schaeli
Leiter Internationale Handelsbeziehungen
E-Mail  mathias.schaeli@ipi.ch

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Wohl bemerkt dieser Herr ist KEIN Volksvertreter, weder direkt noch
indirekt gewählt.

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