Ich bin auch einer dieser doppelt qualifizierten Juristen/ITler und habe als zweites juristisches Standbein noch das Erbrecht. In beiden Rechtsgebieten bin ich ausschließlich gestaltend und beratend tätig. Da kann man sich dann beide Fachanwaltschaften natürlich mangels streitiger Fälle abschminken. Nur blöd, wenn ein potentieller Mandant dann meint, man sei ohne Fachanwaltschaft nach Jahrzehnten in der Gestaltungberatung weniger qualifiziert als der ausschließlich streitig tätige junge Kollege mit dem FA.
Aber als ordentlich verdienender Unternehmensjurist, der nur noch wenig nebenbei in eigener Kanzlei macht, kann es mir zum Glück egal sein.