Leider sind die in dem Artikel genannten Zahlen nicht korrekt. Für den Fachanwalt für IT-Recht sind insgesamt nur 50 Fälle erforderlich und davon müssen 10 Fälle sogenannte "rechtsförmliche Verfahren" sein (§ 5 Abs. 1 lit. r) FAO). Angesichts der Tatsache, dass Fachanwälte - wie Fachärzte - eine besondere Spezialisierung und Erfahrung vorweisen müssen, dürfte dies nicht ansatzweise überzogen sein.