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Avatar von eickler
  • eickler

18 Beiträge seit 02.06.2020

Urteilsbegründung ist schlüssig -- hat jemand reingeguckt? (Heise z.B.?)

Es steht im Entscheidungstext direkt im zweiten Abschnitt: Es gab einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Der Durchsuchungsbeschluss beinhaltet auch die Durchsicht von Daten des Betroffenen (vermutlich meist der Hauptgrund ...). Ein Richter wird sicher nicht für "mal auf das Handy schauen können" einen Durchsuchungsbeschluss schreiben.

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