Es handelt sich dabei nur um eine verfahrensleitende Verfügung, dass die Swisscom während dem Verfahren keine Fakten schaffen darf. Der eigentliche Entscheid der Weko steht in dieser Sache noch aus.
Es handelt sich dabei nur um eine verfahrensleitende Verfügung, dass die Swisscom während dem Verfahren keine Fakten schaffen darf. Der eigentliche Entscheid der Weko steht in dieser Sache noch aus.